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Können mir die Leistungen verweigert werden?

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Können mir die Leistungen verweigert werden?

Hallo zusammen...

Ich habe da mal eine Frage...
Kurz zum Sachverhalt:

Ich habe einen ungenehmigten Umzug geplant, habe mich im neuen Wohnort persönlich beim JC vorgestellt und einen Antrag auf ALG II gestellt...

Da ich ohne Genehmigung umziehe, werden natürlich keine Kaution und keine Umzugskosten gezahlt (habe ich auch schon alles geklärt, wird alles privat gemacht!)

Ich hatte mit Abgabe vom Mietvertrag auch einen Antrag auf Erstausstattung abgegeben (ich sollte den unterschrieben einreichen und habe ein Schreiben vom JC, das lt. SB als Bestätigung für die Angemessenheit der Wohnung ausreicht, vorliegen und auch schriftlich von der SB sowie telefonisch unter Zeugen).

Der Antrag auf Erstausstattung wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass ich ohne Zusicherung zum Umzug eine Wohnung beziehe. Die gute Frau hat aus dem § 22 SGB II wo drin steht, dass Mietkaution nur dann gewährt werden muss, wenn der Hilfebedürftige vorher die Zusicherung zum Umzug einholt, einfach das Wort Mietkaution durch Erstausstattung ersetzt.

Erst einmal die Frage: Darf die den Gesetzestext auf eigene Faus ändern und als lächerlichen Grund dafür schreiben: "Bei Vertragsabschluss war Ihnen bekannt, dass keine Möbel vorhanden sind."??

Naja, da habe ich natürlich fristgerecht per Einschreiben Widerspruch eingelegt, weil es ist meine Erste eigene Wohnung und da ist es ja wohl klar, dass man keine Möbel hat!!!


Meine eigentliche Frage ist aber:

Ich habe von der SB eine Mail (anders geht es leider nicht schneller, weil der neue Wohnort 300 Km weit weg ist) bekommen, in der steht, dass alle benötigten Unterlagen vorliegen und mein Antrag innerhalb von 10 Tagen berechnet wird...Das war am 12.05.11

Bis heute kam noch nichts zurück!
Kann die SB mir die kompletten Leistungen (Wohnung, Regelsatz) verweigern bzw. ablehnen?

Vom bisherigen JC habe ich einen neuen befristeten Bescheid mitbekommen, der bis zum 15.6. läuft, weil ab 16.6. die Wohnung bezogen wird und dadurch der neue JC zuständig wird.

Also, kann die mir die kompletten Leistungen verweigern, weil ich ohne Zusicherung umgezogen bin?
Hab da ein wenig Bammel vor, weil ich ja rein gar nichts habe!!

Ich bitte euch um Hilfe!

Vielen Dank im Voraus!

Gruß
Luna



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von Luna3486 am 28.05.2011 09:46
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>Können mir die Leistungen verweigert werden?
@Luna:

quote:
Also, kann die mir die kompletten Leistungen verweigern, weil ich ohne Zusicherung umgezogen bin?


Können kann sie vieles - dürfen darf sie nicht.

Selbstverständlich hast Du - sofern die Voraussetzungen weiterhin vorliegen - auch am neuen Wohnort Anspruch auf Regelleistung und Unterkunftskosten. Dieser Anspruch darf auch nicht mit der Begründung eines nicht erforderlichen Umzuges verweigert werden.

Etwas problematischer wird es dann schon beim Thema Erstausstattung. Die Ablehnung des diesbezüglichen Antrages auf § 22 SGB II zu stützen, ist zwar m.E. nicht haltbar, aber gleichwohl kann man natürlich damit argumentieren, dass der Bedarf durch einen unnötigen Umzug herbeigeführt wurde, in der Absicht, die Kosten dem Steuerzahler "aufzudrücken". Auch hier wird es also im Wesentlichen darauf ankommen, ob der Umzug notwendig war oder nicht.

Darum die Fragen: Warum bist Du umgezogen und wie/wo hast Du vorher gewohnt? Warum besitzt Du keinerlei eigene Möbel?

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info";


von AxelK am 28.05.2011 10:34
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>Können mir die Leistungen verweigert werden?
Hallo Axel !

Vielen Dank für deine Antwort...

Zu deinen Fragen!

1. Noch bin ich nicht umgezogen (Möchte gerne komplett neu anfangen, habe eigentlich auch Gründe, aber die werden nicht anerkannt!!!)

2. Ich wohne derzeit in einer WG im Rahmen eines betreuten Wohnens (KEINE gesetzlichen Betreuer) und da kann man natürlich nicht ewig bleiben! 2 Jahre sind meines Wissens das Maximum! Ich wohne mittlerweile 1,5 Jahre hier!

3. Ich habe keinerlei Möbel, da ich nach einem Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik direkt hier ins Betreute Wohnen kam, weil ein Zusammenleben mit meinen Eltern im Elternhaus nicht mehr möglich war! Hier in der WG wird Bett, Schrank, sowie Küche, Bad und Wohnzimmer von der Stadt gestellt! Das einzige was hier mir alleine gehört, ist mein Bett!!!

Ich bin 25 Jahre alt und auch fähig einen eigenen Haushalt zu führen, denn das Betreute Wohnen hatte keinerlei Auswirkungen auf meine Selbstständigkeit! Eher das Gegenteil, aber das gehört hier nicht hin!

Ich hoffe ich habe dir damit deine Fragen ausreichend beantwortet!

Gruß Luna

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von Luna3486 am 28.05.2011 10:51
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>Können mir die Leistungen verweigert werden?
Die Frage drängt sich auf, ob hier überhaupt der komplette § 22 SGB zum Tragen kommt. Meiner Meinung nach handelt es sich nicht um einen Umzug, sondern um einen erstmaligen Einzug.
Die in dem betreuten Wohnen tätigen Sozialarbeiter müssten doch eigentlich den gangbaren Weg wissen.

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-- Editiert am 28.05.2011 11:00


von meri am 28.05.2011 10:58
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>Können mir die Leistungen verweigert werden?
So könnte man das auch sehen, denn es ist ja meine erste eigene Wohnung!

Ich weiß halt nur nicht, mit was die gute Frau noch um die Ecke kommt, um mir (wenn auch mit eigens geänderten Gesetzestexten) einen Strick aus meinem Antrag zu drehen!

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von Luna3486 am 28.05.2011 11:00
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>Können mir die Leistungen verweigert werden?
Meri hat ja schon auf die zuständigen Sozialpädagogen hingewiesen, die in der Einrichtung arbeiten. Wundert mich sehr, dass die nicht die Kostenübernahme mit Ihnen geregelt haben.
Normalerweise ist so ein Auszug ein Selbstgänger und die Jobcenter müssen diesem auch zustimmen. Betreutes Wohnen ist zeitlich begrenzt und es gibt keine Alternativen zu einem Umzug. EA gibt es dann üblicherweise auch.

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von hamburgerin01 am 28.05.2011 11:05
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>Können mir die Leistungen verweigert werden?
Unsere "lieben" Betreuer scheren sich nicht darum, wie es mit meinem Umzug voran geht! Es wurde mir sogar schon gesagt, dass ich damit nerve!

Also verlassen werde ich mich nicht auf die Leute!
Mein SB beim JC hat auch wörtlich zu mir gesagt, dass mein Umzug ja nicht erforderlich ist! Meine Gründe wurden mehr oder weniger sofort abgeschmettert!

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von Luna3486 am 28.05.2011 11:09
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>Können mir die Leistungen verweigert werden?
Wenn ein entsprechendes Attest der Klinik vorgelegt wird, kann der SB keine Gründe für die Ablehnung finden.

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von meri am 28.05.2011 11:17
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>Können mir die Leistungen verweigert werden?
Der Aufenthalt in der Klinik war Okt 09 bis Dez 09...

Mein Hauptgrund (worauf ich jetzt nicht weiter eingehen möchte, weil viele Leute darüber urteilen) wurde sofort als nich triftig benannt und abgelehnt!

Darüber hinaus ziehe ich ja in ein anderes Bundesland und es geht auch nicht mehr darum, ob mir der Umzug genehmigt wird (weil Fragen zu Kaution und Umzugskosten sind schon geklärt und ich habe diese auch nicht beantragt!), sondern halt vielmehr darum, dass ich befürchte, dass die SB im neuen JC mir die kompletten Leistungen ablehnen könnte, weil ich ohne Zusicherung umziehe!

Trotzdem vielen Dank für die Antworten!

Luna

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von Luna3486 am 28.05.2011 11:26
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>Können mir die Leistungen verweigert werden?
Ich vermute fast, daß in diesem Falle weder JC noch ARGE zuständig sind, sondern nach dem SGB XII die Sozialämter und würde mich mit dem zukünftig zuständigen Sozialamt in der 300 Kilometer entfernten Stadt/Gemeinde in Verbindung setzen.

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von meri am 28.05.2011 11:51
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>Können mir die Leistungen verweigert werden?
Ich habe beim zukünftigen JC ja schon den Antrag gestellt und die SB hat ja auch geschrieben, dass mein Antrag innerhalb von 10 Tagen berechnet werden kann!
Deswegen verstehe ich nicht, warum jetzt alles nach SGB XII laufen soll! Könntest du mir das vielleicht erklären?

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von Luna3486 am 28.05.2011 11:54
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