Können mir die Leistungen verweigert werden?
Hallo zusammen...
Ich habe da mal eine Frage...
Kurz zum Sachverhalt:
Ich habe einen ungenehmigten Umzug geplant, habe mich im neuen Wohnort persönlich beim JC vorgestellt und einen Antrag auf ALG II gestellt...
Da ich ohne Genehmigung umziehe, werden natürlich keine Kaution und keine Umzugskosten gezahlt (habe ich auch schon alles geklärt, wird alles privat gemacht!)
Ich hatte mit Abgabe vom Mietvertrag auch einen Antrag auf Erstausstattung abgegeben (ich sollte den unterschrieben einreichen und habe ein Schreiben vom JC, das lt. SB als Bestätigung für die Angemessenheit der Wohnung ausreicht, vorliegen und auch schriftlich von der SB sowie telefonisch unter Zeugen).
Der Antrag auf Erstausstattung wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass ich ohne Zusicherung zum Umzug eine Wohnung beziehe. Die gute Frau hat aus dem §
22 SGB II wo drin steht, dass Mietkaution nur dann gewährt werden muss, wenn der Hilfebedürftige vorher die Zusicherung zum Umzug einholt, einfach das Wort Mietkaution durch Erstausstattung ersetzt.
Erst einmal die Frage: Darf die den Gesetzestext auf eigene Faus ändern und als lächerlichen Grund dafür schreiben: "Bei Vertragsabschluss war Ihnen bekannt, dass keine Möbel vorhanden sind."??
Naja, da habe ich natürlich fristgerecht per Einschreiben Widerspruch eingelegt, weil es ist meine Erste eigene Wohnung und da ist es ja wohl klar, dass man keine Möbel hat!!!
Meine eigentliche Frage ist aber:
Ich habe von der SB eine Mail (anders geht es leider nicht schneller, weil der neue Wohnort 300 Km weit weg ist) bekommen, in der steht, dass alle benötigten Unterlagen vorliegen und mein Antrag innerhalb von 10 Tagen berechnet wird...Das war am 12.05.11
Bis heute kam noch nichts zurück!
Kann die SB mir die kompletten Leistungen (Wohnung, Regelsatz) verweigern bzw. ablehnen?
Vom bisherigen JC habe ich einen neuen befristeten Bescheid mitbekommen, der bis zum 15.6. läuft, weil ab 16.6. die Wohnung bezogen wird und dadurch der neue JC zuständig wird.
Also, kann die mir die kompletten Leistungen verweigern, weil ich ohne Zusicherung umgezogen bin?
Hab da ein wenig Bammel vor, weil ich ja rein gar nichts habe!!
Ich bitte euch um Hilfe!
Vielen Dank im Voraus!
Gruß
Luna
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von Luna3486 am 28.05.2011 09:46
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>Können mir die Leistungen verweigert werden?
Hallo Axel !
Vielen Dank für deine Antwort...
Zu deinen Fragen!
1. Noch bin ich nicht umgezogen (Möchte gerne komplett neu anfangen, habe eigentlich auch Gründe, aber die werden nicht anerkannt!!!)
2. Ich wohne derzeit in einer WG im Rahmen eines betreuten Wohnens (KEINE gesetzlichen Betreuer) und da kann man natürlich nicht ewig bleiben! 2 Jahre sind meines Wissens das Maximum! Ich wohne mittlerweile 1,5 Jahre hier!
3. Ich habe keinerlei Möbel, da ich nach einem Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik direkt hier ins Betreute Wohnen kam, weil ein Zusammenleben mit meinen Eltern im Elternhaus nicht mehr möglich war! Hier in der WG wird Bett, Schrank, sowie Küche, Bad und Wohnzimmer von der Stadt gestellt! Das einzige was hier mir alleine gehört, ist mein Bett!!!
Ich bin 25 Jahre alt und auch fähig einen eigenen Haushalt zu führen, denn das Betreute Wohnen hatte keinerlei Auswirkungen auf meine Selbstständigkeit! Eher das Gegenteil, aber das gehört hier nicht hin!
Ich hoffe ich habe dir damit deine Fragen ausreichend beantwortet!
Gruß Luna
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von Luna3486 am 28.05.2011 10:51
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