>Können die denn so einfach Urheberrechtsverletzung
Mutmaßlich meinte der Threaderöffner, dass kein Text bei dem geklauten Werk stand, der auf das Urheberrecht hinwies, das das geklaute Werk genießt.
Dazu muss man sagen, dass das auch gar nicht nötig ist. An meinem Fahrrad steht auch nicht "Eigentum von Gerd aus Berlin" - dennoch ist ein Diebstahl strafbar.
Umgekehrt wird ein Schuh draus: Erst wenn der Urheber oder Rechteinhaber einen Text dazustellt, der die Erlaubnis gibt zur verwertung des Werkes,
erst dann ist das erlaubt!
Siehe Anhang.
Gruß aus Berlin, Gerd
"Dieses Werk darf von dir
verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
Zu den folgenden Bedingungen:
Namensnennung – Du musst den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen (aber nicht so, dass es so aussieht, als würde er dich oder deine Verwendung des Werks unterstützen)."
Quelle -----------------
"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."
von Gerd aus Berlin am 15.05.2011 02:39
Status: Unsterblich (1321 Beiträge)
Userwertung:
3,5
(von 51 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden