Verfassungsklage gegen Neuwahl schon in Vorbereitung
AFP VOM 24.7.2005 | Nachrichten - Allgemein | 14226 Aufrufe Mehr zum Thema:Neuwahlen, Bundestag, Auflösung
- Karlsruher Urteil von 1983 lässt viele Deutungen zu
Bundespräsident Horst Köhler hat am Donnerstag mitgeteteilt, dass er den Bundestag wie von Kanzler Gerhard Schrödergewünscht, vorzeitig auflöst. Für diesen Fall hat der Mannheimer Rechtsgelehrte Wolf-Rüdiger Schenke bereits angekündigt, in wenige Tagen beim Bundesverfassungsgericht für seinen Mandanten, den Grünen-Abgeordneten Werner Schulz, Klage einzureichen. Schenke bereitet die Klageschrift bereits vor; er weiß, was er zu tun hat: 1983 vertrat er bereits zwei FDP-Abgeordnete in Karlsruhe, nachdem der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) ähnlich wie nun Schröder die Vertrauensfrage mit dem Ziel gestellt hatte, sie zu verlieren.
Die Richter hatten damals zwar Kohls Weg mit 6:2 Stimmen gebilligt, doch sie legten an das Instrument der Vertrauensfrage so strikte Anforderungen, dass Schenke zuversichtlich ist, diesmal in Karlsruhe zu gewinnen. In ihrem Urteil pochten die Richter zunächst darauf, dass die Vertrauensfrage nur in einer "echten" Krise erlaubt ist.
Verfassungswidrig sei es dagegen, die Vertrauensfrage bei ausreichenden Mehrheiten zu stellen, nur um Neuwahlen einzuleiten. Selbst "besondere Schwierigkeiten der in der laufenden Wahlperiode sich stellenden Aufgaben" rechtfertigten nicht die vorzeitige Auflösung des Bundestags, heißt es unmissverständlich in dem Urteil. Erst "wenn die Regierungsfähigkeit infolge der politischen Kräfteverhältnisse im Bundestag nicht mehr ausreichend gewährleistet scheint", darf der Bundestag den Verfassungsrichtern zufolge vorzeitig aufgelöst werden.
Gemessen an diesen deutlichen Sätzen besteht für Schenke derzeit keine "Auflösungslage": Der Kanzler könne sich noch immer auf eine - wenn auch knappe - Bundestagsmehrheit stützen, die ihm selbst bei SPD-intern umstrittenen Projekten wie Hartz IV nicht die Gefolgschaft versagt habe. Dass Schröder nun sage, er habe das Vertrauen verloren, obwohl er noch am Tag vor der Vertrauensfrage rund 40 Gesetze und Anträge verabschieden konnte, sei "seltsam", sagt Schenke.
Schröder hat dem Bundespräsidenten auch Zitate von Reformkritikern aus den eigenen Reihen übermittelt, um zu belegen, warum er nicht mehr auf ein stetiges Vertrauen seiner Koalition zählen könne. Befürworter von Neuwahlen sehen darin einen geschickten Schachzug und verweisen ebenfalls auf das Karlsruher Urteil: Kommt demnach der Kanzler zu der Auffassung, dass seine politischen Gestaltungsmöglichkeiten erschöpft sind, "so kann der Bundespräsident nicht seine eigene Beurteilung der politischen Gegebenheiten an die Stelle der Auffassung des Bundeskanzlers setzen", entschieden die Richter. Köhler dürfte das laut Urteil nur, wenn "eine andere Einschätzung der politischen Lage der Einschätzung des Bundeskanzlers eindeutig vorzuziehen ist", heißt es im Urteil.
Den Verfassungshütern zufolge hatte der Bundespräsident in dem Prüfverfahren einen deutlichen Ermessensspielraum. Er müsse als neutrale Entscheidungsinstanz "die politische Leitentscheidung treffen, ob die Auflösung des Bundestags und damit die Verkürzung der laufenden Wahlperiode mit all ihren politischen Folgen sinnvoll ist und von ihm politisch vertreten werden kann", heißt es im Urteil. Dass - wie im Moment - alle etablierten Parteien Neuwahlen wollen, kann dabei eine zusätzliche Entscheidungshilfe sein.
21. Juli 2005 - 20.18 Uhr
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