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Käufer will nicht zahlen - Mahnbescheid?

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Käufer will nicht zahlen - Mahnbescheid?

Hallo bei meiner Auktion will der Käufer nicht zahlen bzw. vom Kaufvertrag zurücktreten. Es war eine Privatauktion per Sofort kauf. Wie üblich Lieferung nach Zahlungseingang.

Wer weiß, ob ich in so einem Fall einen Mahnbescheid erwirken kann? Und wenn ja, wo ist der richtige Gerichtsstandort, bei mir oder dem Käufer?


-- Editiert am 04.07.2009 09:43


von saitist am 04.07.2009 09:41
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>Käufer will nicht zahlen - Mahnbescheid?
Das funktioniert nicht, siehe § 688 ZPO. Die Geltendmachung des Anspruchs im Mahnverfahren darf nicht von einer noch nicht erbrachten Gegenleistung abhängig sein, das wäre in dem Fall die Lieferung der Ware.


von Boudicca am 04.07.2009 10:13
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>Käufer will nicht zahlen - Mahnbescheid?
Die nicht "erbrachte Gegenleistung" ist noch gar nicht fällig. Erst wenn die Zahlung geleistet wurde, da Vorauskasse vereinbar ist.
Insofern wird die Nichtzahlung angemahnt bzw. die Nichterfüllung eines Vertragsbestandteils.


von saitist am 04.07.2009 10:31
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>Käufer will nicht zahlen - Mahnbescheid?
Zuerst einmal sollte man nachweisbar mahnen. Einschreiben - Rückschein, angemessene Frist setzen (10 Tage - nach Datum bestimmt -
"Zahlen Sie spätestens bis dann und dann...")

Ist die Frist verstrichen, würde sich ein Mahnbescheid anbieten. Den kann man online ausfüllen, ist eigentlich selbsterklärend.

https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=3074689-1243446664458&Command=start

Oder nach guter Sitte im Schreibwarenhandel ein entsprechendes Formular kaufen, ausfüllen und an das zuständige Mahngericht schicken.

http://www.gerichtliches-mahnverfahren.com/


von bogus1 am 04.07.2009 10:52
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>Käufer will nicht zahlen - Mahnbescheid?
Knackpunkt ist m.E., ob der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises vorleistungspflichtig ist.

Wenn man diese Frage bejaht (weil z. B. eindeutig Vorauskasse vereinbart wurde) ist ein Mahnbescheid möglich.

Interessant ist aber die Frage, wie es mit einer Vorleistungspflicht aussieht, wenn eine eindeutige Vereinbarung fehlt?





von Stefan 5 am 06.07.2009 11:59
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>Käufer will nicht zahlen - Mahnbescheid?
In den AGB von eBay ist die Vorauszahlung geregelt und in meinem persönlichen Text wird es auch nochmals erwähnt. Also ich denke, dass dieser Punkt unstrittig sein wird.


von saitist am 06.07.2009 12:11
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>Käufer will nicht zahlen - Mahnbescheid?
Wenn es im Angebotstext steht ist es auf alle Fälle unproblematisch. Der Käufer ist vorleistungspflichtig und ein Mahnbescheid möglich.




von Stefan 5 am 07.07.2009 08:01
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>Käufer will nicht zahlen - Mahnbescheid?
--- editiert vom Admin


von guest123-2367 am 07.07.2009 10:16
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>Käufer will nicht zahlen - Mahnbescheid?
"Sofort nach Eingang der Zahlung versende ich den Artikel gut und sicher verpackt als versichertes Päckchen.
Der Versand erfolgt sofort nach Zahlungseingang.
Meine Bankdaten sind bei der eBay Kaufabwicklung hinterlegt. Danke!"

Dies ist ein Oirginalauszug aus der betreffenden Auktion. Sollte doch eindeutig eine Vorauszahlung beschreiben.

@Teufel: Was ist falsch?


von saitist am 07.07.2009 10:27
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>Käufer will nicht zahlen - Mahnbescheid?
@ fritz teufel,

gehen Sie also wie boudicca davon aus, dass ein Mahnbescheid nicht möglich ist?

-- Editiert am 07.07.2009 10:28


von Stefan 5 am 07.07.2009 10:28
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>Käufer will nicht zahlen - Mahnbescheid?
--- editiert vom Admin


von guest123-2367 am 07.07.2009 10:56
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