Hallo bei meiner Auktion will der Käufer nicht zahlen bzw. vom Kaufvertrag zurücktreten. Es war eine Privatauktion per Sofort kauf. Wie üblich Lieferung nach Zahlungseingang.Wer weiß, ob ich in so einem Fall einen Mahnbescheid erwirken kann? Und wenn ja, wo ist der richtige Gerichtsstandort, bei mir oder dem Käufer? -- Editiert am 04.07.2009 09:43
Das funktioniert nicht, siehe § 688 ZPO. Die Geltendmachung des Anspruchs im Mahnverfahren darf nicht von einer noch nicht erbrachten Gegenleistung abhängig sein, das wäre in dem Fall die Lieferung der Ware.
Die nicht "erbrachte Gegenleistung" ist noch gar nicht fällig. Erst wenn die Zahlung geleistet wurde, da Vorauskasse vereinbar ist. Insofern wird die Nichtzahlung angemahnt bzw. die Nichterfüllung eines Vertragsbestandteils.
Zuerst einmal sollte man nachweisbar mahnen. Einschreiben - Rückschein, angemessene Frist setzen (10 Tage - nach Datum bestimmt - "Zahlen Sie spätestens bis dann und dann...")Ist die Frist verstrichen, würde sich ein Mahnbescheid anbieten. Den kann man online ausfüllen, ist eigentlich selbsterklärend.https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=3074689-1243446664458&Command=startOder nach guter Sitte im Schreibwarenhandel ein entsprechendes Formular kaufen, ausfüllen und an das zuständige Mahngericht schicken.http://www.gerichtliches-mahnverfahren.com/
Knackpunkt ist m.E., ob der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises vorleistungspflichtig ist.Wenn man diese Frage bejaht (weil z. B. eindeutig Vorauskasse vereinbart wurde) ist ein Mahnbescheid möglich.Interessant ist aber die Frage, wie es mit einer Vorleistungspflicht aussieht, wenn eine eindeutige Vereinbarung fehlt?
In den AGB von eBay ist die Vorauszahlung geregelt und in meinem persönlichen Text wird es auch nochmals erwähnt. Also ich denke, dass dieser Punkt unstrittig sein wird.
"Sofort nach Eingang der Zahlung versende ich den Artikel gut und sicher verpackt als versichertes Päckchen. Der Versand erfolgt sofort nach Zahlungseingang. Meine Bankdaten sind bei der eBay Kaufabwicklung hinterlegt. Danke!"Dies ist ein Oirginalauszug aus der betreffenden Auktion. Sollte doch eindeutig eine Vorauszahlung beschreiben.@Teufel: Was ist falsch?