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Käufer von Spritfressern haben Anspruch auf Schadenersatz

AFP VOM 4.12.2008 | Nachrichten - Nachrichten | 1956 Aufrufe
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Schadenersatz, Herstellerangaben, Spritverbrauch

Verbrauch darf nicht zu weit von Herstellerangaben abweichen

Stellt sich ein neues Auto als Spritfresser heraus, hat der Käufer unter Umständen Anspruch auf Schadenersatz. Dies ergibt sich aus einem Rechtsstreit, der vom Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart am Donnerstag zugunsten eines erzürnten Mercedes-Käufers beendet wurde. (AZ: 7 U 132/02)

Der Käufer eines E-Klasse-Modells hatte geklagt, weil der von ihm gekaufte Wagen seinen Berechnungen zufolge bis zu 15 Prozent mehr Diesel verbrauchte als vom Werk angegeben. Ein Gerichtsgutachter stellte daraufhin eine Abweichung von immer noch 9,1 Prozent fest. Daraufhin zog Mercedes-Benz seine Berufung vor dem OLG gegen das erstinstanzliche Urteil zurück. Darin hatte das Landgericht dem Kläger eine Wertminderung von 2500 Euro und Schadenersatz von 0,8 Cent je gefahrenem Kilometer zuerkannt.

Ab welcher Grenze Autofahrer Ansprüche auf Wertminderung oder Schadenersatz haben, ist damit noch nicht verbindlich entschieden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe urteilte im Mai 2007, dass ein Auto erst dann von einem Hersteller zurückgenommen werden muss, wenn sein Verbrauch um zehn Prozent über den Angaben liegt. Werte darunter sein "geringfügig" und berechtigten nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Kosten für solch ein Gutachten, dass der Autokäufer womöglich selbst zu tragen hat, bezifferte das OLG auf rund 5000 Euro. (Az. : VIII ZR 19/05).

4. Dezember 2008 - 14.21 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008


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