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Käufer meldet Pkw nicht ab

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Käufer meldet Pkw nicht ab

Wer kann mir eine Auskunft geben?
Ich habe vor 4 Tagen mein Pkw privat verkauft. Obwohl der Käufer mir schriftl. bestätigte, den Pkw unverzüglich abzumelden, tat er es nicht. Nun habe ich festgestellt, daß die Angaben den Käufers bezügl. seines Namens, Adressen falsch sind. Ich habe zwar ein Fax an die Zulassungsstelle und die Versicherung, bezügl. des Pkw Verkaufs gesand, habe aber trotzdem ein ungutes Gefühl. Kann ich nicht irgendetwas tun, um den Wagen zwangsabzumelden? Z. B. die kürzlich überwiesene Kfz Steuer zurück überweisen zu lassen? Oder anderes gefragt? Was kann mir passieren, wenn der Pkw nicht abgemeldet wird?
Ich bin für jeden Rat dankbar!

Tom


von tomzz am 27.09.2003 07:10
Status: Praktikant (28 Beiträge)
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>Käufer meldet Pkw nicht ab
Wenn ein Unfall mit ihrem Ex-Wagen passiert wird ihre Versicherung bezahlen müssen und sie werden ggf. hochgestuft. Außerdem bezahlen sie die Kfz.-Steuer und Versicherung weiter bis zur Ab- bzw. Ummeldung. Warum sind die Angaben des Käufers falsch? Haben sie die Daten nicht von seinem Ausweis abgeschrieben??

Gruß doko


von doko am 27.09.2003 09:37
Status: Legende (494 Beiträge)
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>Käufer meldet Pkw nicht ab
Den Sachverhalt der Polizei mitteilen, Vielleicht schreiben die den Wagen zur Fahndung aus!

Mit schönen Grüßen


D.P.M. Sevriens
Rechtsanwalt

"Arbeite nur, die Freude kommt von selbst." (Goethe)




von RA DPMS am 28.09.2003 11:19
Status: Unsterblich (1039 Beiträge)
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>Käufer meldet Pkw nicht ab
Vielen Dank für die beiden Antworten. Tja, zu Antwort 1, ich war vermutl. zu blauäugig und habe mir dummerweise den Ausweis nicht zeigen lassen. Mit der Polizei habe ich auch gesprochen. Es existiert tats. eine Person unter diesem Namen, auch wenn er nun woanders wohnt. Diese Person ist der Polizei hinreichend bekannt. Ich könne aber lediglich den Pkw nach 2 Wochen Zwangsabmelden. Mehr kann die Polizei auch nicht unternehmen. So muß ich wohl noch eine Woche abwarten in der großen Hoffnung, daß zwischenzeitl. nichts mit dem Wagen geschied. Schade, ich hoffte, ich hätte eine Chance, früher zu reagieren.


von tomzz am 28.09.2003 14:11
Status: Praktikant (28 Beiträge)
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>Käufer meldet Pkw nicht ab
>Ich habe zwar ein Fax an die >Zulassungsstelle und die Versicherung, >bezügl. des Pkw Verkaufs gesand,

...damit hast Du ja schon alles veranlaßt und kannst hoffen, dass das Verkehrsamt reagiert.
Zwecks Abmeldung müßtest Du ja Kfz.-Schein und Brief und Kennzeichen vorlegen.
Man hat -wenn das Fzg nicht umgemeldet wird-immer die Karte, die A anfängt gezogen.
Nicht nur wegen der finanziellen Verluste, sondern z.B. wenn mit dem Fahrzeug strafbare Handlungen begangen werden und das Kennzeichen erkannt wird, wendet man sich sofort an den "Halter", das könnte z.B. nachts, sehr erschreckend sein.

mfg





von belle am 28.09.2003 18:21
Status: Unsterblich (833 Beiträge)
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>Käufer meldet Pkw nicht ab
Hallo,
ich habe das gleiche Problem, nur dass der Käufer nicht polizeibekannt ist (Kroate!!). Auf der Zulassungsstelle haben sie mir mitgeteilt, dass ich bei der Versicherung eine sog. 29 C-Anzeige veranlssen muss, damit das Fahrzeug bei der Polizei zur Fahndung ausgeschrieben wird. Von Zwangsabmeldung war überhaupt keine Rede, im Gegenteil: Ich muss maximal ein Jahr (!) die KFz-Steuer weiterbezahlen, wenn das Fahrzeug nicht gefunden wird!
Wie funktioniert so eine Zwangsabmeldung??

Gruß
Heinz


von Heinz Huber am 04.10.2003 10:18
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Käufer meldet Pkw nicht ab
Hallo Heinz,

also bei mir ging es folgendermaßen weiter:
Ich schickte den Kaufvertrag zw. Käufer und mir zum einen an die Zulassungsstelle, bei der der Wagen unter meinen Personalien registriert ist, und einmal an meine Versicherung. Auf dem Kaufvertrag machte ich noch den Vermerk: Bitte um Zwangsabmeldung!
Daraufhin nahm meine Kfz Versicherung den Pkw aus dem Vertrag hinaus. Ein entspr. Bestätigungsschreiben ging an mich und an die Zulassungsstelle. Fertig!
Ich denke bei dir wird genauso verfahren werden. Wende dich bitte an deine Versicherung.
Gruß
Tom


von tomzz am 04.10.2003 20:57
Status: Praktikant (28 Beiträge)
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>Käufer meldet Pkw nicht ab
Der Käufer meines PKW hat diesen ebenfalls nicht abgemeldet, trotz mehrfacher Mahnung. Ich habe das der Versicherung und der Zulassungsstelle gemeldet, die KFZ-Steuer mußte ich nur bis zum Tag des Eingangs dieser Meldung bei der Zulassungsstelle bezahlen, die Versicherung hat sofort eine Erwerberkündigung durchgeführt, sie hat dem Käufer also den Versicherungsschutz für den PKW gekündigt. Dafür mußte sie aber eine 6Wochenfrist einhalten. Die Kosten für 6 Wochen KFZ-Versicherungsschutz für den lieben Käufer betrugen ca. 220,- €, die ich erst mal bezahlen mußte, da ich dafür gesamtschuldnerisch zusammen mit dem Käufer hafte

Eine allgemeine Frage an die Fachleute: Was passiert eigentlich, wenn im Kaufvertrag vereinbart ist, daß der Käufer umgehend ummeldet, der Käufer dann aber den Kaufvertrag anficht. Ist dann nur der Kaufvertrag nichtig oder ist der Käufer trotz Anfechtung an die Vereinbarung, den PKW umgehend umzumelden, gebunden ? Mit anderen Worten: Kann der Verkäufer die Kosten für die KFZ-Versicherung vom Käufer trotz Anfechtung einfordern, evtl. per Mahnverfahren (unbestrittene Forderung ?) oder hilft nur eine Schadenersatzklage oder selbst die nicht ?

Und was ist, wenn die Anfechtung rechtmäßig wäre und sich auch auf die verinbarte Ummeldepflicht erstrecken würde und diese Verpflichtung des Käufers also auch nichtig wäre - wäre es dann hoffentlich dennoch eine Art Nebenpflicht des Käufers (Nebenpflicht aus einem nichtigen Vertrag ??), den PKW abzumelden, um den Schaden für den Verkäufer möglichst gering zu halten oder kann er einfach schweigen und sich einfach darauf berufen, daß er den PKW dem Verkäufer wieder zur Rücknahme aufgr. der Anfechtung angeboten hat und daß der Käufer deshalb im Annahmeverzug ist und darum sämtliche Kosten für Versicherung, Zwangsabmeldeverfahren, Fahrzeugfahndung zu tragen hat ? Darf ein PKW-Verkauf sooo kompliziert sein ? *schwitz*


von easily am 09.02.2004 21:26
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>Käufer meldet Pkw nicht ab
Habe genau das gleiche Problem. So eine *****. Passiert mir sicher nicht nochmal. Die Welt ist eben nur noch schlecht. Ausländer (ganz Wichtiger Oberfutzigroßkotz, 10 Mio Umsatz im Jahr, Geld ohne Ende, seriös, ha, ha, ha...)kauft Auto, Geld wurde bei der Bank einbezahlt. Geld war echt, alles Okay. In Rechnung und Kaufvertrag extra festgehalten, daß Auto innerhalb eines Tages abgemeldet wird, wegen Export. Nach einer Woche, KFZ weder exportiert, noch abgemeldet. Und nun bin am Verweifeln. Die Zwangsabmeldung mit der Versicherung werde ich nun durchführen. Trotzdem hängt das ganze Ding noch einen Monat in der Luft. Liebe Leute, bitte macht nicht den glichen Mist. Lasst euch Zeit, auch wenn es der Typ noch so eilig hat. Kauft der nicht, kauft der Nächste. Und immer den Pass zeigen lassen. Habe ich Depp auch nicht gemacht....


von van-tommes am 29.10.2007 12:49
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Käufer meldet Pkw nicht ab
Hi!!!
Hatte auch schon probleme mit Leuten die das Auto nicht umgemeldet bzw. Stillgelegt haben.
Am besten geht man wie folgt vor:
Zur Zulasungsstelle fahren dennen den Kaufvertrag in Kopie geben und die Sache hat sich für euch erledigt, sobald der Käufer einen Crash baut muss er aus eigener Tasche zahlen. (das ganze ist mir mal genau erklärt worden von einer Zulassungsstelle) natürlich müsst Ihr auch die Versicherung benachrichten und das beste am selben Tag noch!!!!
Laut Kaufverträge hat der neue Besitzer 1 Woche Zeit zur ummeldung bzw. Stillegung.
Wie schon beschrieben worden ist kann man auch ggf. eine C29 Anzeige erstattet bei der Zulassungsstelle.
Man bekommt auch von jeder Polizeidienststelle heraus ob das Fahrzeug noch zugelassen ist oder nicht, da muss man nicht unbedingt auf die KFZ- Zulassung!!!
Anhand des Kennzeichens ist das Feststellbar
mfg
Danny


von vectraopel am 12.01.2008 22:46
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>Käufer meldet Pkw nicht ab
uns ist das jetzt auch so passiert. Wir haben einen Anhänger verkauft den Ausweis zeigen lassen und auch im Kaufvertrag vermerkt Ummeldung binnen einer Woche. Das per Post zur Zulassungsstelle und zur Versicherung geschickt. Versicherung hat auch sofort bescheid gegeben und die Restsumme mit dem neuen Anhänger verrechnet. 6 Monate später bucht das Finanzamt der alten Wohnadresse in einer anderen Stadt die Steuer für den Anhänger ab. Wir haben zuerst gedacht das uns ein Betrüger Geld abbucht und haben das sofort zurück gegen lassen. Erst einen Tag später ist aufgefallen das es ja der alte Anhänger sein könnte und das Telefonieren ging los. Bei der Zulassungsstelle ist wahrscheinlich die Sache nicht bearbeitet worden weil das Nummernschild nicht vermerkt war und die Wohnadresse schon die Neue in einer anderen Stadt war. Polizei hat mir geraten nie wieder zugelassene Fahrzeuge zu verkaufen was ich auch nie wieder tun werde!!!!! Soll sich der Käufer ein Kurzkennzeichen kaufen das ist mir in Zukunft egal! bin mal gespannt was da jetzt noch so passiert... Ach ja der Käufer hatte bei uns wohl einen Gefälschten Ausweis also auch nie wieder an einen Ausländer verkaufen

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von Opelkadettfreak am 23.12.2010 14:29
Status: Junior (80 Beiträge)
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