>Käufer meldet Pkw nicht ab
Der Käufer meines PKW hat diesen ebenfalls nicht abgemeldet, trotz mehrfacher Mahnung. Ich habe das der Versicherung und der Zulassungsstelle gemeldet, die KFZ-Steuer mußte ich nur bis zum Tag des Eingangs dieser Meldung bei der Zulassungsstelle bezahlen, die Versicherung hat sofort eine Erwerberkündigung durchgeführt, sie hat dem Käufer also den Versicherungsschutz für den PKW gekündigt. Dafür mußte sie aber eine 6Wochenfrist einhalten. Die Kosten für 6 Wochen KFZ-Versicherungsschutz für den lieben Käufer betrugen ca. 220,- €, die ich erst mal bezahlen mußte, da ich dafür gesamtschuldnerisch zusammen mit dem Käufer hafte
Eine allgemeine Frage an die Fachleute: Was passiert eigentlich, wenn im Kaufvertrag vereinbart ist, daß der Käufer umgehend ummeldet, der Käufer dann aber den Kaufvertrag anficht. Ist dann nur der Kaufvertrag nichtig oder ist der Käufer trotz Anfechtung an die Vereinbarung, den PKW umgehend umzumelden, gebunden ? Mit anderen Worten: Kann der Verkäufer die Kosten für die KFZ-Versicherung vom Käufer trotz Anfechtung einfordern, evtl. per Mahnverfahren (unbestrittene Forderung ?) oder hilft nur eine Schadenersatzklage oder selbst die nicht ?
Und was ist, wenn die Anfechtung rechtmäßig wäre und sich auch auf die verinbarte Ummeldepflicht erstrecken würde und diese Verpflichtung des Käufers also auch nichtig wäre - wäre es dann hoffentlich dennoch eine Art Nebenpflicht des Käufers (Nebenpflicht aus einem nichtigen Vertrag ??), den PKW abzumelden, um den Schaden für den Verkäufer möglichst gering zu halten oder kann er einfach schweigen und sich einfach darauf berufen, daß er den PKW dem Verkäufer wieder zur Rücknahme aufgr. der Anfechtung angeboten hat und daß der Käufer deshalb im Annahmeverzug ist und darum sämtliche Kosten für Versicherung, Zwangsabmeldeverfahren, Fahrzeugfahndung zu tragen hat ? Darf ein PKW-Verkauf sooo kompliziert sein ? *schwitz*
von easily am 09.02.2004 21:26
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