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Käufer entwertet Wertgutschein und bezahlt nicht

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Käufer entwertet Wertgutschein und bezahlt nicht

hallo. ich habe bei ebay einen wertgutschein verkauft für ein versandhaus im internet ( man kann dort klamotten kaufen). der gutschein war ein wertgutschein und zieht vom warenkorb 100 euro ab. der käufer hat mir bei ebay einen preisvorschlag geschickt und ich habe ihm gesagt das ich diesen preisvorschlag nur außerhalb ebay annehmen kann weil die ebayprovision sonst ein minusgeschäft daraus machen lässt ( ja ich habe ebay damit um die gebühr geprellt). dann hat er gesagt er hat ja keine sicherheit ich soll ihm zuerst den code zuschicken dann bezahlt er per banküberwiesung. gesagt getan. dann 2 stunden später meldet er sich das der gutschei code nicht funktionieren würde. ich habe in meinen unterlagen nachgeschaut und siehe da: der code muss defintiv gültig gewesen sein. dann habe ich ihm gesagt das der gutschein code zu 100 prozent gültig gewesen sein muss und ob er ihn evt eingelöst hat und dann die bestellung abgebrochen hat oder abgerbochen wurde ( browser ausversehen zugeklickt oder ähnliches) dies hat er dann bejaht. nun ist der gutschein code futsch ich habe ihm kontakdaten genannt von der firma für die den gutscheincode war die werden ja rausfinden können das der code nicht eingelöst wurde bzw keiner bestellung zugeordnet werden kann. jetzt hat der typ der mir den code abgekauft hat, dieser firma einen brief geschrieben weigert sich allerdings mir das geld zu geben bis die firma sich gemeldet hat.
wie gesagt er hat zugegeben das der code bei meinem verkauf 1.) gültig war 2.) er ihn erfolgreich benutzt hat und 3.) die bestellung nicht bis zum ende durchgezogen wurde.
dazu muss ich sagen das ich selbst schon mit nem andern gutschein bestellt hatte die paypal zahlung am schluß zieht sich echt wie kaugummie da muss man gedultig bleiben.

was soll ich machen wenn er nicht bezahlt ? habe alle aussagen von ihm im ebay mail system und hab auch alles schonmal vorsorglich ausgedruckt. soll ich anzeige erstatten ? ich mein kann ja nicht sein das ich nur weil er "unfähig" ist ne bestellung durchzuführen jetzt kein geld bekomm. klar die firma wird feststellen das der code noch nicht eingelöst wurde und ihm dann en neuen geben aber
1.) wird das so wie ich den support von dem anbieter kenne fast zwei wochen dauern und
2.) was wenn er es dann wieder nicht hinbekommt und verdusselt ?!
danke für eure antworten. gruß


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-- Editiert am 22.06.2011 00:19


von go300335-39 am 22.06.2011 00:15
Status: Praktikant (11 Beiträge)
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>Käufer entwertet Wertgutschein und bezahlt nicht
Gehört für mich zum Thema:
Probleme, die man hätte leicht vermeiden können ....

Geiz ist geil, und jetzt hast du die Arbeit/Stress/Geld weg ....

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von MarkusMa am 22.06.2011 11:47
Status: Unsterblich (991 Beiträge)
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>Käufer entwertet Wertgutschein und bezahlt nicht
naja. nur weil ich den normalen eBay weg - bezahlen - ware versenden nicht eingehalten habe sondern zuerst die ware verschickt habe und dann das geld bekommen hätte sollen befreit es den käufer ja nicht vor ner anzeige bei der polizei wenn er versucht den vereinbarten kaufpreis dauerhaft nicht zu zahlen.
ich hatte den genauen Kaufvertrag im ebay mitteileungssystem ( jetzt ausgedruckt).

wenn ich die ware erst nach geldeingang verschickt hätte dann hätte dieser typ sein geld zurückgefordert und ich hätte auch den ärger. manchen leuten darfst du einfahc nichts verkaufen - ganz egal wer zuerst was rausgibt. und wenn einer zu dämlich oder ungedultig bei nem onlineshop ist und aufgrund dessen ein code zerstört wird ist es defintiv nicht mein problem zumal der käufer mir noch selbst bestätigt hat das der code bei bezahlvorgang 1 von 4 erfolgreich benutzt werden konnte dann der vorgang bei schritt 3 von 4 aufgrund eingefrieren vom bildschirm gestopt wurde und ein erneuted bestellen ab punkt 1 den gleichen code dann als ungültig beschrieben hat. wie gesagt es wird sich klären weil der webseiten betreiber ja sehen muss das der code nicht bis zur finalen abgabe eingelöst wurde aber trotzdem find ichs frech jetzt das geld einzubehalten bis sich der webseiten betreiber bei ihm meldet.
wenn er nicht bezahlt geh ich zur polizei und mach anzeige. fertig.

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von go300335-39 am 22.06.2011 12:35
Status: Praktikant (11 Beiträge)
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>Käufer entwertet Wertgutschein und bezahlt nicht
quote:
ich habe in meinen unterlagen nachgeschaut und siehe da: der code muss defintiv gültig gewesen sein.

Das ist eine Behauptung ohne jeden Beweis.

Der einzige der einen solche Aussage gerichtsfest treffen könnte wäre der Betreiber des Shops.



quote:
aber trotzdem find ichs frech jetzt das geld einzubehalten bis sich der webseiten betreiber bei ihm meldet.

Das ist nicht frech, sonderen sein gutes Recht, siehe § 273 BGB - Zurückbehaltungsrecht



quote:
wenn er nicht bezahlt geh ich zur polizei und mach anzeige.

Das könnte deinen Stresslevel nochmal erhöhen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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-- Editiert am 24.06.2011 01:22


von Harry van Sell am 24.06.2011 01:18
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