
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will das Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten besser vor staatlichen Überwachungsmaßnahmen schützen. "Ein Mandant muss sicher sein, dass das, was er mit seinem Anwalt bespricht, auch wirklich vertraulich bleibt", sagte die Justizministerin der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Ein neuer Gesetzentwurf werde jetzt an Länder und Verbände zur Abstimmung versandt.
Das Gesetz "zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht" sei das "erste konkrete Projekt zur Stärkung der Bürgerrechte", sagte Leutheusser-Schnarrenberger.
Bisher billigt die Strafprozessordnung Verteidigern und Rechtsanwälten in gleicher Weise ein Zeugnisverweigerungsrecht zu über das, was ihnen in dieser beruflichen Eigenschaft anvertraut oder bekannt geworden ist. Doch bei Ermittlungsmaßnahmen wird unterschieden: Für Geistliche, Verteidiger und Abgeordnete gilt ein absolutes Erhebungs- und Verwertungsverbot.
Für andere zeugnisverweigerungsberechtigte Berufsgeheimnisträger, damit auch für Rechtsanwälte, die im konkreten Fall kein Verteidigungsmandat haben, wird im Einzelfall geprüft, ob Beweise erhoben oder verwertet werden dürfen. Diese Unterscheidung wurde von der Anwaltschaft heftig kritisiert, zumal der Überhang vom Anwalts- zum Verteidigermandat in der Praxis fließend sein kann.
23. Januar 2010 - 09.59 Uhr
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