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Justizministerin will Fußfessel bei Sextätern durchsetzen

AFP VOM 30.7.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 814 Aufrufe
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Fußfessel, Sicherungsverwahrung

Union und Kriminalbeamte zweifeln an Reformkonzept

Aus der Sicherungsverwahrung entlassene gefährliche Sexual- und Gewalttäter sollen nach dem Willen des Bundesjustizministeriums mit elektronischen Fußfesseln kontrolliert werden. Sie müssten "im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung überwacht werden", sagte Justizstaatssekretär Max Stadler (FDP) in der ARD. Zweifel an der Wirksamkeit der Fußfessel kamen aus der Union sowie von Kriminalbeamten und Gewerkschaften.

Mit Hilfe der elektronischen Überwachung könne satellitengestützt kontrolliert werden, ob die Auflagen etwa zu Aufenthaltsverboten eingehalten würden, sagte Stadler den ARD-"Tagesthemen". Dafür sollten nun die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden.

Die vom Kabinett bereits gebilligten Eckpunkte der Ministerin sehen vor, dass sich die Sicherungsverwahrung künftig auf schwere Fälle wie Sexual- und Gewalttäter beschränken soll. Die Möglichkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung soll es de facto nicht mehr geben. Das Konzept sieht auch eine elektronische Aufenthaltsüberwachung für Straftäter vor, die weiter als gefährlich gelten, aber aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) verteidigte ihr Konzept. Die nachträgliche Verwahrung werde überflüssig, weil künftig häufiger als bisher bereits beim Urteil die Entscheidung über eine Sicherungsverwahrung für einen späteren Zeitpunkt vorbehalten werden soll, erklärte sie.

Die Union wendet sich gegen die geplante Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung und fordert von Leutheusser-Schnarrenberger entsprechende Nachbesserungen an ihrem Konzept. Der Europäische Gerichtshof hatte im Dezember 2009 entschieden, dass gegen bestimmte Straftäter zu Unrecht Sicherungsverwahrung verhängt wurde.

Der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl kritisierte im Sender N24 die geplante Fußfessel. "Bei den Tätern, die wir immer wieder haben, die hochgefährlich schwere Gewaltkriminalität begangen haben - Kinderschänder, Sexualverbrecher, Vergewaltiger - da kann die Fußfessel nicht die Lösung sein", sagte er.

Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter lehnte den Vorschlag ab. Über eine Fußfessel werde nur dokumentiert, wo und wann die damit ausgestattete Person unterwegs sei, sagte Verbandssprecher Bernd Carstensen dem MDR. "Wir verhindern damit keine Straftat sondern schlimmsten Falls wird dokumentiert, wo diese Straftat gerade stattgefunden hat."

Kritik kam auch von der Gewerkschaft der Polizei. Vorstandsmitglied Jörg Radek sagte dem Sender n-tv, wenn die Gefahr einer neuen Tat bestehe, habe die Polizei nicht genügend Zeit, um einzuschreiten.

30. Juli 2010 - 16.22 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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