Justizministerin gegen "Schnellschüsse" bei Vorratsdaten
AFP VOM 2.3.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 3804 Aufrufe Mehr zum Thema:Vorratsdatenspeicherung
Leutheusser: Karlsruher Urteil sorgfältig prüfen
Nach dem Karlsruher Urteil zur Vorratsdatenspeicherung hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) die Forderungen nach einer raschen Neuregelung des Gesetzes zurückgewiesen. Es sei nun "nicht der Zeitpunkt für nationale Schnellschüsse", sagte die Ministerin in Berlin. Zunächst müssten die Karlsruher Vorgaben genau geprüft werden. Die Gesetzgebung müsse "seriös, handwerklich sorgfältig und eingebettet in die europäischen Überlegungen" erfolgen. Der Gesetzgeber könne es sich nicht erlauben, womöglich erneut zu scheitern.
Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die Speicherung der Telekommunikationsdaten aller Bürger auf Vorrat in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig ist. Alle bislang gespeicherten Daten müssen deshalb umgehend gelöscht werden. Grundsätzlich ist die Vorratsdatenspeicherung aber unter sehr strengen Vorgaben zulässig.
Eine mögliche Neuregelung solle nun aber nicht auf den "Nimmerleins-Tag" verschoben werden, sagte die Ministerin. Auf EU-Ebene sei im Herbst ein Bericht zur Vorratsdatenspeicherung zu erwarten. "Diese Entscheidung wird auch auf Europa ausstrahlen."
Leutheusser-Schnarrenberger wies damit Forderungen aus der Union und von den Polizeigewerkschaften zurück, nun möglichst rasch gesetzgeberisch tätig zu werden, damit die Strafverfolgung nicht beeinträchtigt werde. "Wir haben hier keine rechtsfreien Räume, keine Sicherheitslücken, die jetzt zu wirklichen Gefährdungen in Deutschland führen", sagte sie. Der Gesetzgeber dürfe über das Karlsruher Urteil nicht "leichtfertig hinweggehen und so tun, als ob wir nur etwas korrigieren könnten und dann wäre schon wieder alles im Lot".
Die Ministerin erwartet durch das Karlsruher Urteil auch Auswirkungen auf andere Gesetzesvorhaben zur inneren Sicherheit. Durch das Urteil würden die Anforderungen an ein hohes Datenschutz-Niveau vorgegeben, auch wenn es etwa um die Speicherung von Fluggast-Daten in der EU gehe. Schon im Koalitionsvertrag von Union und FDP sei festgelegt, dass mit der Weiterentwicklung von Sicherheitsgesetzen "Schluss" sein und der Datenschutz einen höheren Stellenwert erhalten solle.
Leutheusser-Schnarrenberger, die sich noch vor ihrem Amtsantritt als Bundesjustizministerin den Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe angeschlossen hatte, wertete das Urteil als großen Erfolg. Dies sei ein "herausragend großer Tag für die Grundrechte, die Freiheitsrechte und den Datenschutz", sagte sie. Karlsruhe bewege sich "nahtlos" in der Linie der Rechtsprechung der vergangenen Jahre, vom Großen Lauschangriff bis hin zur Onlinedurchsuchung.
2. März 2010 - 15.20 Uhr
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