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Länderminister: Höhere Haftentschädigung für Justizopfer - 2/2
AFP vom 20.11.2008   2802 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Nachrichten - Gesetzgebung

Justizminister beraten über Entschädigung für unrechtmäßige Haft

Bayern fordert vor Konferenzauftakt deutliche Erhöhung

Vor den Beratungen der Justizministerkonferenz am Donnerstag in Berlin hat die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) eine deutliche Erhöhung der Entschädigung für fälschlich Inhaftierte gefordert. Die Haftentschädigung von derzeit elf Euro pro Tag solle sich im Fall einer zu Unrecht erlittenen Untersuchungshaft auf 25 Euro erhöhen, sagte Merk der "Süddeutschen Zeitung". Im Fall einer Strafhaft plädierte sie für 50 Euro, da in diesem Fall der Staat ein falsches Urteil zu verantworten und dem Betroffenen oft mehrere Lebensjahre genommen habe.




FDP-Parlamentsgeschäftsführer Jörg van Essen begrüßte, dass das Thema "endlich" auf der Tagesordnung der Landesjustizminister stehe. Die gegenwärtige Höhe der Entschädigung von elf Euro pro Hafttag sei "schlicht unerträglich". Wenn staatliches Handeln "Unschuldige aus ihrer Lebensbahn katapultiert" und ihnen damit einen Ansehensverlust und weitere berufliche Nachteile beschere, müsse Anspruch auf eine angemessene Entschädigung bestehen. "Der Wert der Freiheit ist nicht aus der Portokasse zu begleichen."

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Der Deutsche Anwaltsverein forderte ebenfalls eine "deutliche Erhöhung": Es könne nicht sein, dass der Entschädigungsbetrag seit gut zwei Jahrzehnten nicht erhöht worden sei. Allerdings sei auch eine Regelung möglich, die auf einen fixen Pauschalbetrag ganz verzichte und eine im Einzelfall festzulegende "angemessene" Entschädigung vorschreibe.

Der Vorsitzende der Justizministerkonferenz, der niedersächsische Ressortchef Bernd Busemann (CDU), nannte die Verständigung "auf eine moderate Anhebung der Entschädigung für zu Unrecht Inhaftierte" als ein Ziel der Konferenz. Er persönlich halte 15 Euro pro Hafttag für angemessen, ergänzte Busemann in der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Es gehe dabei nicht um materielle Schäden wie Verdienstausfälle oder Anwaltskosten, die ohnehin ausgeglichen würden, sondern um den zusätzlichen Ausgleich erlittenen Unrechts.

20. November 2008 - 11.58 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008


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