Ein Freund (30 Jahre, ALG2 Empfänger), dem ich gern helfen möchte, muss der Justizkasse ca 1000€ für ein Urteil und Anwaltskosten zahlen. Nun hat er um Ratenzahlung gebittet und ein Schreiben erhalten, auf den seine Ein/Ausnahmen, Kontostand etc. abgefragt werden. Mein Freund hat auf dem Konto etwas über 1000€ und könnte somit die gesamte Forderung sofort zahlen, was er aber nicht möchte, damit er wenigstens noch etwas für Notfälle auf dem Konto hat. Darf die Justizkasse von meinem Freund verlangen, das er die gesammte Summe sofort zahlt, weil er ja das Geld auf seinem Konto besitzt?!
Wir haben vorhin gelesen, das ein ALG2 Empfänger 150€ pro Lebensjahr + 750€ für notwendige Anschaffungen besitzen darf. Also dürfte mein Freund 5250€ auf seinem Konto sparen, ohne das da jemand rankommt!?
Wie darf man diese Zahlen verstehen?
Zitat:
Personen, mit Geburtsdatum max. Höhe des Freibetrages
vor 01.01.1948 33.800 €
vor 01.01.1958 9.750 €
nach 31.12.1957 9.900 €
nach 31.12.1963 10.050 €
Minderjährige 3.100 €
Quelle:
http://www.hartziv.org/was-zaehlt-als-vermoegen.html
-- Editier von Darwin1 am 06.11.2016 01:58
-- Editiert von Moderator am 06.11.2016 15:07
-- Thema wurde verschoben am 06.11.2016 15:07