Justizkasse Schulden und Hartz4 Schonvermögen

6. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Darwin1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Justizkasse Schulden und Hartz4 Schonvermögen

Ein Freund (30 Jahre, ALG2 Empfänger), dem ich gern helfen möchte, muss der Justizkasse ca 1000€ für ein Urteil und Anwaltskosten zahlen. Nun hat er um Ratenzahlung gebittet und ein Schreiben erhalten, auf den seine Ein/Ausnahmen, Kontostand etc. abgefragt werden. Mein Freund hat auf dem Konto etwas über 1000€ und könnte somit die gesamte Forderung sofort zahlen, was er aber nicht möchte, damit er wenigstens noch etwas für Notfälle auf dem Konto hat. Darf die Justizkasse von meinem Freund verlangen, das er die gesammte Summe sofort zahlt, weil er ja das Geld auf seinem Konto besitzt?!

Wir haben vorhin gelesen, das ein ALG2 Empfänger 150€ pro Lebensjahr + 750€ für notwendige Anschaffungen besitzen darf. Also dürfte mein Freund 5250€ auf seinem Konto sparen, ohne das da jemand rankommt!?
Wie darf man diese Zahlen verstehen?

Zitat:

Personen, mit Geburtsdatum max. Höhe des Freibetrages
vor 01.01.1948 33.800 €
vor 01.01.1958 9.750 €
nach 31.12.1957 9.900 €
nach 31.12.1963 10.050 €
Minderjährige 3.100 €


Quelle:
http://www.hartziv.org/was-zaehlt-als-vermoegen.html

-- Editier von Darwin1 am 06.11.2016 01:58

-- Editiert von Moderator am 06.11.2016 15:07

-- Thema wurde verschoben am 06.11.2016 15:07

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Darwin1):
Darf die Justizkasse von meinem Freund verlangen, das er die gesammte Summe sofort zahlt, weil er ja das Geld auf seinem Konto besitzt?!

Ja, darf sie.
Sie darf das Geld sogar pfänden.



Zitat (von Darwin1):
Wie darf man diese Zahlen verstehen?

Genau so wie diese auf der Seite erläutert sind.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Darwin1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Ja, darf sie.
Sie darf das Geld sogar pfänden.

Zu was gibt es dann dieses Schonvermögen, wenn man nicht mal 1000€ sicher auf dem Konto parken darf?! Hast du dafür bitte auch Quellen?

Zitat:
Genau so wie diese auf der Seite erläutert sind.

Darf mein Freund nun 5250€ besitzen oder 10.050€ + 750€ für notwendige Anschaffungen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Zu was gibt es dann dieses Schonvermögen, wenn man nicht mal 1000€ sicher auf dem Konto parken darf?! Damit man trotz kleinem Vermögen Anspruch auf Sozialleistungen hat, jedoch nicht, damit man vor Gläubigern aller Art sicher ist.
Hast du dafür bitte auch Quellen? Haben Sie irgendeine Quelle dafür, daß das Schonvermögen irgendeinen anderen Zweck als den von mir beschriebenen? Was nicht gepfändet werden darf, steht in der Zivilprozeßordnung - an welcher Stelle dort wird das Schonvermögen aus dem SGB 2 erwähnt?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Darwin1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hast du bitte einen Link für mich, aus dem hervorgeht, das die Justizkasse meinem Freund das Konto bis auf 0€ leerräumen darf?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Darwin1):
Zu was gibt es dann dieses Schonvermögen, wenn man nicht mal 1000€ sicher auf dem Konto parken darf?!

Was hat eine sozialrechtliche Schutzfunktion mit den Pfändungsansprüchenn der Glaubiger zu tun? Nichts.
Genau deshalb kann man der Pfändung nicht mit den Arbument "Schonvermögen" entgehen.



Zitat (von Darwin1):
Hast du dafür bitte auch Quellen?

Ja: § 811 ZPO Unpfändbare Sachen



Zitat (von Darwin1):
Hast du bitte einen Link für mich, aus dem hervorgeht, das die Justizkasse meinem Freund das Konto bis auf 0€ leerräumen darf?

https://dejure.org/gesetze/ZPO/811.html



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Nö. Im Gesetz ist lediglich festgelegt, was man nicht pfänden darf. Da steht aber nirgends, daß die Justizkasse das nicht darf. Wenn Sie irgendeinen Nachweis bringen, daß es anders ist, befasse ich mich dann gern damit.

-- Editiert von muemmel am 06.11.2016 15:49

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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