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Juristenverbände: Kritik an Anti-Terror-Gesetzen

24.10.2001 | Nachrichten - Aktuelle Gesetzgebung | 5022 Aufrufe
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Terror, WTC, Anti-Terror-Gesetz, Rechtsstaat

Geplantes Gesetz "macht aus Bundeskriminalamt einen Geheimdienst"

Das Bundeskriminalamt (BKA) darf nicht zu Ermittlungen befugt sein, wenn kein Anfangsverdacht vorliegt, der auf eine Straftat schließen lässt. Dies forderten am Mittwoch in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Deutsche Richterbund (DRB), die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), der Deutsche Anwaltsverein (DAV) sowie die Strafverteidigervereinigungen anlässlich der Diskussionen um die so genannten Anti-Terror-Gesetze. Die im Sicherheitspaket 2 geplante "Initiativermittlungskompetenz" des BKA zur Feststellung eines Anfangsverdachts verstoße gegen grundsätzliche rechtsstaatliche Prinzipien, so die Verbände.

Strafprozessuale Ermittlungen in einem Rechtsstaat sind laut Pressemitteilung der Verbände an das Vorliegen eines Anfangsverdachts gebunden, also daran, dass "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" vorliegen, die es rechtfertigen, dass strafrechtliche Ermittlungen in Gang gesetzt werden. Ein rein polizeiliches, justizfreies Ermittlungsverfahren sei mit dem Rechtsstaatsprinzip und der Gewaltenteilung unvereinbar. Das gelte auch dann, wenn die neuen Kompetenzen des BKA mit nur "geringen" Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht eines betroffenen Bürgers verbunden sein sollten.

Das BKA habe ohnehin schon weit gefasste Kompetenzen. Wer dieser Behörde noch zusätzlich eine nicht an das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte gebundene und justizfreie "Initiativermittlungskompetenz" verschaffen wolle, reiße die vom Grundgesetz bewusst gesetzte Grenze zwischen Polizei und Nachrichtendiensten ein, verstoße gegen das verfassungsrechtliche Trennungsgebot und mache aus dem BKA einen Geheimdienst, so das abschließende vernichtende Urteil der Verbände zur geplanten Erweiterung der Ermittlungstätigkeit.

Das von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) vorgelegte Terrorismusbekämpfungsgesetz (Sicherheitspaket 2) befindet sich momentan in der Abstimmungsphase innerhalb der Bundesregierung. Auch das Bundesjustizministerium hat im Oktober seine erste Bewertung des Entwurfs dargelegtund erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet: Viele geplante Gesetze würden nach der ersten Sichtung durch das Bundesjustizministerium gegen das Grundgesetz verstoßen und müssten überarbeitet werden.

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