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Juristen warnen vor Bagatellgrenzen für Kündigungen

AFP VOM 30.12.2009 | Nachrichten - Allgemein | 2102 Aufrufe
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Kündigung, Bagatellkündigung

Experten: Entscheidung je nach Einzelfall zu treffen

Juristen haben davor gewarnt, sogenannte Bagatellgrenzen für Kündigungen gesetzlich festzulegen. Was eine Bagatelle sei, müsse im Einzelfall entschieden werden, sagte der frühere Präsident des Bundesarbeitsgerichts, Thomas Dieterich, der "Frankfurter Rundschau" vom Mittwoch. Es sei beispielsweise ein Unterschied, ob eine Kassiererin fünf Euro aus der Kasse nehme oder eine Putzfrau fünf Euro einstecke, die sie zufällig finde. Der Frankfurter Arbeitsrechtler Manfred Weiss sagte dem Blatt, oft kämen bei einer Entlassung viele Dinge zusammen. Gerichte müssten bei jeder Kündigung eine Gesamtabwägung vornehmen.

Der Rechtswissenschaftler Dieterich hält es auch für falsch, mit Blick auf mögliche Manager-Fehler mehr Großzügigkeit bei Arbeitnehmern zu verlangen. Das "allgemeine Gerechtigkeitsgefühl" sei für Richter kein Maßstab, sie müssten sich an Gesetze und Regeln halten, sagte er der "FR". Wenn die Haftungsregeln von Managern unzureichend seien, müssten die Vorgaben verschärft werden.

In den vergangenen Monaten hatten mehrere Fälle von Kündigungen wegen kleiner Diebstähle für Aufsehen gesorgt: So bestätigten Gerichte unter anderem die fristlose Kündigung einer Supermarkt-Angestellten wegen entwendeter Pfandbons im Wert von 1,30 Euro. In einem anderen Fall bestätigte die Justiz die Kündigung einer Sekretärin, weil sie zwei halbe Brötchen und eine Frikadelle von einem Imbissteller verzehrt hatte. Die Partei Die Linke plädiert nun für eine Bagatellgrenze, die Arbeitnehmer bei kleineren Vergehen vor Kündigungen schützt. Die SPD fordert, dass Arbeitgeber zunächst eine Abmahnung aussprechen müssen.

30. Dezember 2009 - 13.13 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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