Jurist mit ersten und zweiten Staatsexamen

15. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
cass
Status:
Schüler
(436 Beiträge, 54x hilfreich)
Jurist mit ersten und zweiten Staatsexamen

Wenn jemand Jurist ist mit beiden Examen, aber nicht als Anwalt eingetragen ist und im privaten Umfeld fragt irgendjemand um Rechtsrat. Haftet der Jurist dafür? (Falls jemand weiß, in welchem Umfang.. nennt sich das Schadensersatz)?

-- Editier von cass am 15.08.2017 16:30

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von cass):
im privaten Umfeld fragt irgendjemand um Rechtsrat


Ist erstmal nicht verboten, §6 RDG . Für Schadensersatz müsste ein Schaden entstanden sein. Allein aufgrund einer falschen Meinung/eines unvollständigen Rats wird das schwierig.



-- Editiert von Retels am 15.08.2017 20:09

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#2
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Wenn jemand Jurist mit 1. und 2. Staatsexamen ist, dann wird er doch genau diese Frage besser beantworten können als ein Laienforum.

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