Wenn jemand Jurist ist mit beiden Examen, aber nicht als Anwalt eingetragen ist und im privaten Umfeld fragt irgendjemand um Rechtsrat. Haftet der Jurist dafür? (Falls jemand weiß, in welchem Umfang.. nennt sich das Schadensersatz)?
-- Editier von cass am 15.08.2017 16:30
Jurist mit ersten und zweiten Staatsexamen
15. August 2017
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Frage vom 15. August 2017 | 16:29
Von
Status: Schüler (436 Beiträge, 54x hilfreich)
Jurist mit ersten und zweiten Staatsexamen
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 15. August 2017 | 20:05
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
Zitatim privaten Umfeld fragt irgendjemand um Rechtsrat :
Ist erstmal nicht verboten, §6 RDG . Für Schadensersatz müsste ein Schaden entstanden sein. Allein aufgrund einer falschen Meinung/eines unvollständigen Rats wird das schwierig.
-- Editiert von Retels am 15.08.2017 20:09
#2
Antwort vom 16. August 2017 | 14:13
Von
Status: Schüler (486 Beiträge, 316x hilfreich)
Wenn jemand Jurist mit 1. und 2. Staatsexamen ist, dann wird er doch genau diese Frage besser beantworten können als ein Laienforum.
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