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Jurist bringt nochmalige Hartz-IV-Beratungen Karlsruhes ins Gespräch

Jurist bringt nochmalige Hartz-IV-Beratungen Karlsruhes ins Gespräch

AFP VOM 10.2.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1635 Aufrufe
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Battis: Verfassungsrichter könnten Fünf-Euro-Erhöhung anordnen

Nach den gescheiterten Hartz-IV-Verhandlungen hat der Staatsrechtler Ulrich Battis die Möglichkeit ins Gespräch gebracht, bald wieder das Bundesverfassungsgericht mit der Angelegenheit zu befassen. Wenn ein Hartz-IV-Empfänger wegen der weiter ausbleibenden Regelsatz-Erhöhung beim Sozialgericht klagt, könne dieses die Angelegenheit dann direkt beim Bundesverfassungsgericht vorlegen und um Stellungnahme bitten, sagte Battis den Dortmunder "Ruhr Nachrichten" vom Donnerstag. Dann könne das Verfassungsgericht die eigentlich zum 1. Januar 2011 geplante Erhöhung des Regelsatzes um fünf Euro auch ohne gesetzliche Grundlage anordnen.

"Wenn sich das Bundesverfassungsgericht noch einmal auf Bitte eines Sozialgerichts mit der Materie befassen sollte, halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass es seine Zurückhaltung aufgibt", sagte Battis den Angaben zufolge. "Es gab in der Vergangenheit nicht wenige höchstrichterliche Entscheidungen, bei denen bis auf die letzte Stelle hinter dem Komma staatliche Geldleistungspflichten aus der Verfassung abgeleitet wurden."

Das Bundesverfassungsgericht hatte vor einem Jahr entschieden, dass die Hartz-IV-Empfänger Anspruch auf einen neuberechneten Regelsatz und bessere Leistungen für Kinder haben, und zwar ab dem 1. Januar dieses Jahres. Im Bundestag wurde Ende vergangenen Jahres eine Neuregelung beschlossen, die eine Regelsatzerhöhung für Erwachsene um fünf Euro und das Bildungspaket beinhaltet. Wegen des anhaltenden Streits zwischen Regierung und Opposition trat bislang jedoch noch keine Reform in Kraft. Am Freitag befasst sich erneut der Bundesrat mit dem Thema.

10.02.2011 - 11:01 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010

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