Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » International » 

Junge Frau muss für Kussmund auf Bild 18.000 Euro zahlen

AFP VOM 3.6.2009 | Nachrichten - International | 1611 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Bild, Urheber

US-Künstler Cy Twombly war über Tat "entsetzt"

Weil sie einen Kussmund auf ein aus einer rein weißen Leinwand bestehendes Bild gedrückt hatte, muss eine junge Frau 18.400 Euro für die Restaurierung des Kunstwerkes zahlen. Ein Berufungsgericht im südfranzösischen Nîmes legte fest, dass Sam Rindy außerdem 500 Euro für die Verfahrenskosten an den US-Künstler Cy Twombly zahlen muss.

Ein Kurator hatte der aus Kambodscha stammenden Frau "Vandalismus" und "Vergewaltigung" vorgeworfen, nachdem sie bei einer Ausstellung in Avignon einen Lippenstiftabdruck auf dem zwei mal drei Meter großen weißen Bild hinterlassen hatte.

Twombly lebt seit Jahrzehnten in Italien. Er ist einer der bedeutendsten zeitgenössischen Maler aus den Vereinigten Staaten. Bekannt ist er vor allem für Bilder, die wie Kritzeleien aussehen, und für seine weiß bemalten Skulpturen aus Holz und Fundstücken.

3. Juni 2009 - 11.58 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97916
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Cord Hendrik Schröder
Jena
Arbeitsrecht, Baurecht, Familienrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Sozialrecht, Gesellschaftsrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?