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AFP VOM 30.1.2002 | Ratgeber - Strafrecht - Nebengebiete | 190819 Aufrufe
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Jugendstrafrecht, Jugendgericht, Heranwachsender, Jugendlicher

Im Fernsehen sind Gerichtssendungen zur Zeit die Garantie für gute Quoten. Den meisten Zuschauern dürfte der Unterschied zwischen dem zivilrechtlichen Programm im ZDF und dem Strafrecht in Sat.1 klar sein. Was macht aber RTL, wenn es eine Sendung mit dem Namen "Das Jugendgericht" ausstrahlt?

Die Antwort ist denkbar einfach. Im Jugendgericht werden Fälle des Jugendstrafrechts verhandelt. Diese typisch juristische Antwort wirft allerdings sofort weitere Fragen auf:

  • Was ist Jugendstrafrecht?
  • Auf wen ist das Jugendstrafrecht anwendbar?
  • Welche Besonderheiten weist das Jugendstrafrecht auf?
  • usw.

Lesen Sie die Antworten auf den nächsten Seiten und werden Sie zum echten "TV-Gerichtsprofi".


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Haben Sie den Durchblick?
Seite 2: Was ist Jugendstrafrecht?
Seite 3: Auf wen ist Jugendstrafrecht anwendbar?
Seite 4: Das System der Strafen im JGG
Seite 5: Besonderheit: Jugendstrafrichter
Seite 6: Besonderheit: Einsicht kann sich lohnen
Seite 7: Besonderheit: Das Jugendstrafgericht tagt nicht öffentlich
Seite 8: Besonderheit: Jugendgerichtshilfe und Rechtsmittel
Seite 9: Besonderheit: Spezielle Verwahrungseinrichtungen
Seite 10: Jugendstrafrecht in den USA

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