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Jugendschutzgesetz" ALKOHOL PRIVAT PARTY" AB 15

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Jugendschutzgesetz" ALKOHOL PRIVAT PARTY" AB 15

Guten Tag ,

es stehen die Abschlusspartys der Schüler an.

Habe dazu wichtige Fragen zum Jugenschutzgesetz !

Es ist eine Privatparty! Und wiederum keine Privatparty, da der Hallenbesitzer diese Party ja anmelden muss und dafür Geld erhält.

Das Ordnungsamt hat sich dafür schon angekündigt.

Es gibt hauptsächlich nur Schüler die mindestens 16 Jahre alt sind.

Aber auch Schüler die 15 Jahre alt sind.

Darüber hinaus dürfen die Schüler eine Begleitperson mitbringen.

Darf und dürfen die Veranstalter, in diesem Sinne die Schüler selber bzw. der Vermieter der Halle auch Alkohol an 15 Jährige ausschenken, wenn diese eine schriftliche Erlaubnis beibringen mit der Kopie des Personalausweises der Eltern ?

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von cologne2006 am 07.07.2011 20:22
Status: Senior (133 Beiträge)
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>Jugendschutzgesetz" ALKOHOL PRIVAT PARTY" AB 15

Alkoholausschank an Jugendliche ist verboten. Es sei mal dahingestellt, ob sich Eltern finden, die ihren minderjährigen Kindern einen Freifahrtschein zum Alkoholkonsum ausstellen oder wollt ihr das mengenmäßig aussstellen lassen (z. B: Lars Schmitt: 2 Bier á 0,33 l)

Gerade der Vermieter muss sich hüten, Alkohol an einen Jugendlichen abzugegen. Er ist gesetzlich verpflichtet, sich das Alter ausweisen zu lassen. ´´Der sah aus wie 18´´ schützt ihn nicht vor Strafe.



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von HeHe am 08.07.2011 13:16
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>Jugendschutzgesetz" ALKOHOL PRIVAT PARTY" AB 15
quote:
Und wiederum keine Privatparty


Ja was denn nun?

quote:
da der Hallenbesitzer diese Party ja anmelden muss und dafür Geld erhält


Verstehe ich nicht. Was hat das mit "privat oder nicht" zu tun?

Eine "Privatparty" definiert sich vor allem darüber, daß eine feste Gästeliste besteht, also nicht "jeder der Eintritt zahlt und dem Türsteher nicht mißfällt, kommt rein". Und darüber, daß sie keinem gewerblichen Zweck dient, also kein Gewinn gemacht werden soll, sondern allenfalls Unkostenbeiträge zu leisten sind.

quote:
Darf und dürfen die Veranstalter, in diesem Sinne die Schüler selber bzw. der Vermieter der Halle auch Alkohol an 15 Jährige ausschenken


Nein, das dürfen sie auch mit Erlaubnis der Eltern nicht.

§§9 I, II JuSchG:

"(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen [...]
andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
"

Also Begleitung von einer personensorgeberechtigten Person (nicht Onkel Hotte oder der 18-jährige Kumpel), dann ja.

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von Snoop Pooper Scoop am 08.07.2011 13:19
Status: Unsterblich (3110 Beiträge)
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>Jugendschutzgesetz" ALKOHOL PRIVAT PARTY" AB 15
Es ist eine Schullabschluss Feier!

Sie wird nicht Gewinn bringend veranstaltet, sondern mit dem mühesam ersparten und gesammelten Geld der Schüler !

Es besteht eine Gästeliste! Jeder Muss seinen Ausweis vorzeigen !

Jeder der 16 ist bekommt eine Makierung für den Ausschank.

Allein schon um zu kontrollieren ob es auch z.b Steffi H. ist die auf der Gästeliste steht.

Vorangemeldet sind auch Begleit Personen . Zu jedem Schüler eine Person !

Auch diese müssen alle Ihren Ausweis vorzeigen !

Ohne Ausweis kein Eintritt.

Die Schüler dachten und meinten, dass es ok wäre , wenn dort 4 od 5 Schüler die dann 15 sind....und mit einer Kopie des Ausweises der Eltern und der schriftlichen Erlaubnis der Eltern.....so wie in der Juschg beschrieben ( als wenn Sie in Begleitung wären ) der Ausschank von Bier oder Wein erlaubt sei .


Ich selber habe dieses auch angezweifelt !


Da mir auch zugefügt wurde, dass das Ordnungsamt auch mal vorbei schauen wird, um die Lage zu checken!

Werden etwa 180 - 200 Leute werden.



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-- Editiert am 08.07.2011 18:13


von cologne2006 am 08.07.2011 18:09
Status: Senior (133 Beiträge)
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>Jugendschutzgesetz" ALKOHOL PRIVAT PARTY" AB 15
An 15-jährige Alkohol ausschenken??? Selbst die transusigste Supermarktkassiererin macht sich mit dem Verkauf von Alkohol an diese Alterklasse strafbar. - Welche Gründe sollte es also geben, weshalb ein Wirt sich derart "in die Nesseln" setzen sollte? Zudem sollte jeder Erwachsene wissen, daß hier eine strafbare und jugendschädigende Handlung vorliegt.

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-- Editiert am 08.07.2011 18:20


von Spreeperle am 08.07.2011 18:18
Status: Philosoph (590 Beiträge)
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>Jugendschutzgesetz" ALKOHOL PRIVAT PARTY" AB 15
quote:
Selbst die transusigste Supermarktkassiererin macht sich mit dem Verkauf von Alkohol an diese Alterklasse strafbar.

Was diese Spezis leider nicht davon abhält, das dennoch zahllos zu machen.
Erst nachdem die Ämter kontrollieren und auch die Bestrafung durchziehen, werden die langsam wach ...



quote:
- Welche Gründe sollte es also geben, weshalb ein Wirt sich derart "in die Nesseln" setzen sollte?

Einen klassischen 'Wirt' haben wir ja hier nicht.
Genau wie bei der hier beschriebenen geschlossenen Gesellschaft fraglich ist, ob dies die Definition von 'sonst in der Öffentlichkeit' erfüllt?



quote:
Alkoholausschank an Jugendliche ist verboten.

Nein, das ist es nicht generell. In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit ist es verboten.
Zu Hause dürfen sie sich wohl die Kante geben ...



Ich würde jedenfalls keinerlei alkoholhaltige Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren ausgeben.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 10.07.2011 23:17
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