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Und wiederum keine Privatparty
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da der Hallenbesitzer diese Party ja anmelden muss und dafür Geld erhält
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Darf und dürfen die Veranstalter, in diesem Sinne die Schüler selber bzw. der Vermieter der Halle auch Alkohol an 15 Jährige ausschenken
quote:Was diese Spezis leider nicht davon abhält, das dennoch zahllos zu machen.
Selbst die transusigste Supermarktkassiererin macht sich mit dem Verkauf von Alkohol an diese Alterklasse strafbar.
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- Welche Gründe sollte es also geben, weshalb ein Wirt sich derart "in die Nesseln" setzen sollte?
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Alkoholausschank an Jugendliche ist verboten.
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