Jugendrecht

19. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
diekeksi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Jugendrecht

Ich hab mal ein paar Fragem:
1. Welchen Alkohol darf ich (17) kaufen/trinken
2. Darf ich ohne Erlaubnis meiner Eltern bis um 0:00 "draußen" bleiben oder muss meine Ma einverstanden sein?

Danke diekeksi

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marc Baumgartner
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit 17 darfst du Bier etc. kaufen, jedoch kein Smirnoff Ice oder andere Alcopops. Ich bekomme jedoch auch alles in den Bars etc. im Ausgang obwohl ich Ende März erst 16 werde.

Wenn du Alkohol kaufen willst, such kleine Einzelläden, nicht Ketten wie Migros oder Coop. Ich geh auch in nen kleinen Supermarkt der von Türken oder so geführt wird. Dort bekommt man alles!!! ;-)

Das mit den Eltern weiss ich nicht. Hab selber auch immer Diskussionen :-(

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#2
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

§ 17 des Kinderbesäufnisgesetzes (KiBesG) in der Fassung vom 11.11.1961 bestimmt, daß Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur soviel Alkohol trinken dürfen, soweit sie die Namen ihrer Eltern noch fehlerfrei intonieren können. ;)

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"Joh. 19, 22"

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