Jugendgerichtshilfe schreibt anderen Grund
Hallo zusammmen.
Ich hätte da nur eine kurze Frage zu meinem Fall, da die Polizei und die Jugendgerichtshilfe verschiedene Anklagegründe nennen.
Vor 2 Monaten wurde ich polizeilich vorgeladen, auf Grund einer Ermittlung gegen mich, wegen gefährlicher Körperverletzung.
Nun ist ein Brief der Jugendgerichtshilfe gekommen, das mein vorstehendes Verfahren besprochen wird.
In diesem schreiben steht aber nun als Betreff "Strafverfahren wegen Körperverletzung".
Heißt das, dass ich nun wegen einfacher Körperveltzung angeklagt bin, oder unterscheidet die Gerichtshilfe da nur einfach nicht?
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-- Editiert am 07.07.2011 20:54
von Blackval am 07.07.2011 20:45
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>Jugendgerichtshilfe schreibt anderen Grund
Sowohl die Bezeichnung durch die Polizei als auch die durch die JGH sind irrelevant.
Maßgeblich ist erstmal, was in der Anklage steht, und letztlich das Urteil.
Wenn die Polizei also wegen gefährlicher KV ermittelt hat und die JGH das "gefährlich" weglässt, ist das ohne Bedeutung.
von wastl am 08.07.2011 08:48
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