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Jugendgerichtshilfe schreibt anderen Grund

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Jugendgerichtshilfe schreibt anderen Grund

Hallo zusammmen.

Ich hätte da nur eine kurze Frage zu meinem Fall, da die Polizei und die Jugendgerichtshilfe verschiedene Anklagegründe nennen.

Vor 2 Monaten wurde ich polizeilich vorgeladen, auf Grund einer Ermittlung gegen mich, wegen gefährlicher Körperverletzung.

Nun ist ein Brief der Jugendgerichtshilfe gekommen, das mein vorstehendes Verfahren besprochen wird.

In diesem schreiben steht aber nun als Betreff "Strafverfahren wegen Körperverletzung".
Heißt das, dass ich nun wegen einfacher Körperveltzung angeklagt bin, oder unterscheidet die Gerichtshilfe da nur einfach nicht?

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-- Editiert am 07.07.2011 20:54


von Blackval am 07.07.2011 20:45
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>Jugendgerichtshilfe schreibt anderen Grund
quote:
Heißt das, dass ich nun wegen einfacher Körperveltzung angeklagt bin, oder unterscheidet die Gerichtshilfe da nur einfach nicht?

eher letzteres !

Haben Sie bereits eine Anklageschrift erhalten? Da steht definitiv drin, weswegen Sie angeklagt sind.

Es wäre aber natürlich möglich, dass im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen der Verdacht der gef. KV bestand, dann aber der Staatsanwalt diese als nicht erwiesen ansah und nur wegen einfacher KV angeklagt hat.

Wie gesagt, wenn Sie die Anklageschrift haben, wissen Sie es genau.



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"justice"


von justice005 am 07.07.2011 20:56
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>Jugendgerichtshilfe schreibt anderen Grund
Sowohl die Bezeichnung durch die Polizei als auch die durch die JGH sind irrelevant.
Maßgeblich ist erstmal, was in der Anklage steht, und letztlich das Urteil.
Wenn die Polizei also wegen gefährlicher KV ermittelt hat und die JGH das "gefährlich" weglässt, ist das ohne Bedeutung.


von wastl am 08.07.2011 08:48
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