Hallo, beschäftige mich z. Zt. mit dem Thema Berufsausbildung und Minderjährigkeit.
Meine Tochter beginnt, nach neuester Info (allerdings nicht von ihr oder seitens der Mutter) eine Ausbildung. Sie befindet sich zur Zeit in der 10. Klasse der Gesamtschule und wird 16 Jahre. Es besteht eine Beistandschaft beim Jugendamt (auch von meiner Exfrau aus). Ich bezahle vollen Kindesunterhalt. Habe zwei Kinder. Nun ist es so, daß meine älteste Tochter nächstes Jahr eine Ausbildung beginnt. Habe keinen Kontakt, die Kindesmutter treibt quer und hat bzw. legt jedesmal Steine in den Weg. Ein Kontakt ist nur mit Schreierei ihrerseits verbunden. Die Kinder akzeptieren dies und stehen absolut unter ihrem Einfluss. Habe ich das Recht Auskunft über Schule und Berufsausbildung zu verlangen?? Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Ich habe gelesen, daß bei einer Berufsausbildung die Vergütung zur Hälfte abzgl. 90 €uro? angerechnet wird.
Muß ich dem Jugendamt schreiben bzgl. einer Neuberechnung oder muß ich Ihr eine Frist setzen bzw. ihr schreiben, falls eine Ausbildung abgefangen wird, dies umgehend anzuzeigen? Ich hoffe jemand kann mir hierbei helfen. Danke im Voraus...
Jugendamt Minderjährig Berufsausbildung
5. Oktober 2008
Thema abonnieren
Frage vom 5. Oktober 2008 | 16:50
Von
Status: Frischling (45 Beiträge, 37x hilfreich)
Jugendamt Minderjährig Berufsausbildung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 5. Oktober 2008 | 18:30
Von
Status: Schüler (192 Beiträge, 105x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
Schon
268.353
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
36 Antworten
Top Familienrecht Themen
-
16 Antworten