Josef F. wird in dieser Woche der Staatsanwaltschaft vorgeführt Seite 1 - AFP vom 05.05.2008
Josef F. (AFP/Polizei)
Josef F. wird in dieser Woche der Staatsanwaltschaft vorgeführt
Anwohner beschreiben Ehefrau als "nicht unterwürfig"
Der Inzest-Vater Josef F. aus dem niederösterreichischen Amstetten wird noch in dieser Woche erstmals der Staatsanwaltschaft vorgeführt. "Die ermittelnde Staatsanwältin wird ihn Mittwoch oder spätestens Donnerstag treffen", sagte der Sprecher der Ermittlungsbehörde, Gerhard Sedlacek, am Montag. In Vorbereitung auf das Zusammentreffen mit F. habe die Staatsanwältin am Montag die Stadt Amstetten besucht, um sich ein Bild vom Tatort zu machen, sagte Sedlacek. Zudem sei ein Psychiater eingesetzt worden, der ein psychisches Gutachten des Beschuldigten erstellen soll.
Der Anwalt des 73-Jährigen, der seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies einsperrt und sieben Kinder mit ihr gezeugt haben soll, hatte eine psychiatrische Behandlung statt einer Haftstrafe gefordert. Er werde vor Gericht auf Unzurechnungsfähigkeit plädieren, sagte Rudolf Mayer, der den Inzest-Vater vertritt. "Jemand, dem solch ein Verbrechen zur Last gelegt wird, ist psychisch krank." Nun müsse ein Experte beurteilen, ob der Mann überhaupt für sein Vergehen verantwortlich gemacht werden kann.
Die Anwohner der niederösterreichischen Stadt Amstetten beschrieben die 69-jährige Ehefrau des Beschuldigten unterdessen als "nicht unterwürfig". Die Frau, die nach eigenen Angaben nichts vom Doppelleben ihres Mannes gewusst hat, sei im Gegenteil "sehr freundlich und nett" aufgetreten und habe überhaupt nicht verängstigt gewirkt. "Sie war manchmal ein wenig gestresst wegen der Kinder und ihrer Aktivitäten. Und sie war immer unterwegs, entweder einkaufen oder irgendetwas erledigen", sagte der Bäcker, der die Familie kannte. Polizeiangaben zufolge gibt es keine Beweise, dass sie vom Doppelleben ihres Mannes wusste. Auch die missbrauchte Tochter Elisabeth entlastete ihre Mutter.
Ewald Bartl, Weil der Stadt beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Betriebsverfassungsrecht, Personalvertretungsrecht und hat Interessensschwerpunkte: Kündigungsschutzrecht, Sozialplan.