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Das Naturrecht

AFP VOM 29.6.2004 | Ratgeber - Internationales Recht | 61930 Aufrufe
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Naturrecht, Philosophie

John Locke

(*29.8.1632, † 28.10.1704) John Locke studierte Medizin und beschäftigte sich neben seiner Tätigkeit als Arzt auch intensiv mit der Philosophie. Er widerlegte René Decartes These der angeborenen Erkenntnisse (Rationalismus) und beschrieb das Bewusstsein eines Neugeborenen als unbeschriebenes Blatt (Tabula rasa), das erst mit den Erfahrungen gefüllt wird, die im Laufe des Lebens gemacht werden. Mit dieser Theorie wurde er zu einem Mitbegründer des Empirismus, einer Richtung der Psychologie und Philosophie, nach der die Erkenntnis aus der Sinneswahrnehmung resultiert.

In seinem Werk „The Treaties of Government“ veröffentlichte Locke seine Staatsauffassung von einem Gesellschaftsvertrag. Die Menschen delegieren ihre Rechte an die Gemeinschaft, die zu ihrer Vertretung eine Regierung wählt. Diese Volksvertretung soll für die Wahrung der naturrechtlichen Prinzipien Freiheit, Gleichheit, Unversehrtheit, Eigentum und Streben nach Glückseligkeit eintreten. Eine Regierung, die diese Prinzipien missachte, erklärte Locke für illegitim. Sie berechtigt die Bürger zum Widerstand (Widerstandsrecht). Eigentum und Freiheit sah er als die Garanten für eine Gesellschaft, in der sich der naturrechtliche Gedanke entfalten könne.

Locke stellte den Schutz des Einzelnen vor dem Staat in den Vordergrund, eine Idee, die sich im politischen Liberalismus wiederfindet. Als Mittel zu diesem Zweck definierte er die Demokratie und die Gewaltenteilung, die später von dem Franzosen Charles de Secondat Montesqiueu und dem Amerikaner Thomas Jefferson aufgegriffen wurden und Einfluss auf die Verfassungen ihrer Länder nahmen.


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Seite 2: Die frühen Theoretiker
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