Das Naturrecht
AFP VOM 29.6.2004 | Ratgeber - Internationales Recht | 61929 Aufrufe Mehr zum Thema:Naturrecht, Philosophie
Johannes Messner
(*16.12.1891, † 12.02.1984) Der Österreicher Johannes Messner studierte Rechtswissenschaften und Theologie. Danach beschäftigte er sich mit der Ethik, den Sozialwissenschaften und verfasste mehrere sozialkritische Werke.
Messner erkannte, dass Fragen der Sozialwissenschaften eng mit den Gebieten Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Politik verknüpft sind. Dazu ist das Naturrecht seiner Ansicht nach nicht allgemeingültig, sondern hängt von den Menschen ab. Aus diesen beiden Erkenntnissen ergab sich für ihn die These, dass die Sittlichkeit gemäß des Naturrechts sich nur in einer Gesellschaft entwickeln könne, in der die existentiellen Lebenszwecke, wie Seinsverwirklichung, Selbsterhaltung etc. verwirklicht sind. Das Eigentum fungiert dabei als Sicherheit, die diese Freiheiten gewährleistet. Das Aufblühen des naturrechtlichen Gedankens bedinge zwingend einen geeigneten rechtsstaatlichen Nährboden.
Messner war überzeugt, eine Rückbesinnung auf naturrechtliche Prinzipien könne den Menschen den Weg aus den Wirren der gesellschaftlichen Entwicklung seiner Zeit weisen.
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