Jobcenter lässt mich nicht umziehen

24. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Manuela_36
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Jobcenter lässt mich nicht umziehen

Hallöchen zusammen..
Ich hab da ein gr0ßes Problem..
ich mochte gern mit meinen 3 Kindern und meinen Freund ( der zur zeit noch einen eigene Wohnung hat)umziehen ,bzw eine Bedarfsgemeinschaft in einer neuen Wohnung bilden.
Wir wohnen in Berlin -Neukölln und wollen den Bezirk wechseln 1.Wegen der Kinder( hab da schon so einige sachen durch mit der großen..16 jahre) vom Jugendamt wird befürwortet den Bezirk zu wechseln.. ebenfalls von meiner Arbeitsvermittlerin vom Jobcenter, sie hat es schriftlich niedergelegt in meiner Eingliederungsvereinbahrung die ich unterschrieben habe.
2. mÖcht ich nicht länger in dieser Wohnung wohnen , weil sie auch mit schimmel befallen ist und meine eine Tochter schon deshalb erkrankt ist... ärtzlichen attest hatte ich mir geholt und das auch vorgelegt.Wir haben dann jeder einzeln bei seinem Jobcenter einen Antrag auf Wohnungswechsel gestellt..
Mein Freund bekam sofort nach 4 Tagen eine Zusage das er mit mir und meinen Kindern diese Wohnung beziehen nuss.
Ich aber musste mir nach 6 Wochen eine Absage erteilen lassen ( die ich mir persönlich geholt habe) sonst hätte ich sie wohl heut noch nicht.
Der Grund für die Ablehnung: Sie bewohnen mit ihren 3 Kindern eine 99,42 qm 4 Zimmerwohnung, der Wohnraum wird regelmäßig als zumutbar angesehen.
Meine Miete beträgt hier 540 euro + 125 euro gas die ich bezahlt bekomme
die neue Wohnung hat eine Warmmiete von 580 euro warm. Heizkosten sind schon enthalten.
Meine Frage ist nun ist die ganze sache hier rechtens? geht das nicht nach der Warmmiete und Personenzahl?
Was ist wenn wir doch umziehen? immerhin hat er ja ne Zusage bekommen..
Können Sie unsere Komplette Zahlungen einstellen?
Ich hoffe das mir jemand helfen kann und bedanke mich schon mal im vorraus
lg manuela_36

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Erst mal kann Ihnen die Arge gar keinen Umzug verbieten!! Die einzige "Sanktion", die das Gesetz hergibt, ist die, dass nur soviel Geld für Miete gezahlt wird wie bisher, aber das ist ja nicht Ihr Problem. SGBII §22, finden Sie beim googeln.
Ich würde so vorgehen:
Schriftlichen Widerspruch mit den von Ihnen angegebenen Gründen einlegen, da die Umzugskosten nur bei einer Zustimmung der ArGe gezahlt werden. Zeitgleich Umzugskosten etc. beantragen, wenn Sie das noch nicht gemacht haben.
Und dann umziehen.

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#2
 Von 
Manuela_36
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo..
Danke für den Tipp... aber wir wollen ja gar keine Umzugskosten haben, wir würden das allein machen.
Was uns noch sorgen macht ist die Kaution .. weil die können wir nicht aus eigener tasche bezahlen.
Oder würde mein Freund die Kaution bewilligt bekommen?Weil er hat ja ne Zustimmung wo ja auch mein Name enthalten ist.
Muss er das beim jetzigen Jobcenter machen oder beim neuen?
mfg manuela_36

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Ob für Sie die Kaution übernommen werden würde, hängt davon ab, ob eine Zustimmung vorliegt bzw. dem Widerspruch stattgegeben wird.
Ich nehme mal an, dass die ArGe, die für Ihren Freund zuständig ist, einen Teil der Kaution zahlen würde.
Umzugskosten sind m.W. bei der bisher zuständigen ArGe zu beantragen.

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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Für die Zahlung der Kaution ist die ARGE am neuen Wohnort zuständig, also weder Deine bisherige, noch die bisherige Deines Freundes (es sei denn dieser bleibt im gleichen Zuständigkeitsbereicht). Darum sollte Ihr schnellsten, am besten gemeinsam, bei der zukünftig zuständigen ARGE vorsprechen und fragen, ob die Kaution übernommen wird. Lasst Euch auf jeden Fall sowohl die Zusage, als auch eine eventuelle Absage schriftlich geben. Meines Erachtens gibt es für eine Ablehnung keinen Grund. Allerdings wird die Kaution nur als Darlehn gewährt.

Im Übrigen stimme ich @hamburgerin zu. Umgehend Widerspruch einlegen und auch die Umzugskosten beantragen. Zumindest den Miet-LKW solltet Ihr Euch bezahlen lassen. Oder wollt Ihr zwei Umzüge mit dem PKW abwickeln?

Gruß,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@sttom

um mal in der argumentation der argen respektive jobcenter zu bleiben: die sparen bei bildung einer bg aus 2 erwachsenen geld.

wirtschaftlichkeitsrechnungen werden ja auch nicht von den jobcentern vorgelegt bei aufforderungen zum umzug, wenn whg nur 30 euro zu teuer sind...da zahlt dann das jobcenter umzug, renovierung etc. wann sich das rechnet düfte sogar mathematik schwachen klar sein... :augenroll:

hier spart das jobcenter je ca 30 euro, also 60 euro mtl an der regelleistung.

und genau mit deren eigener schwachsinnsargumentation würde ich denen kommen und bis vors sozialgericht gehen, um die umzugskosten zu erhalten. aufforderungsbeispiele für derartige umzugsaufforderungen wegen geringfügiger mehrkosten als die genehmigten kdu würde ich mir bei organisationen in berlin besorgen und dem jobcenter um die ohren hauen.

zu allem anderen kann ich @hamburgerin u. @axel nur zustimmen, widerspruch gegen die weigerung d. umzug zu genehmigen.



sunbee

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#7
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

quote:
hier spart das jobcenter je ca 30 euro, also 60 euro mtl an der regelleistung.
Zitat:


Und darüber hinaus spart die ARGE, allein für @Manuela's Wohnung, nochmal jeden Monat 85,00 Euro bei den KdU. Sind dann insgesamt schon 145,00 Euro jeden Monat. Genau genommen müsste man dann ja auch die KdU des Freundes nochmal dazu rechnen. Insgesamt rechnet sich dieser Umzug für die ARGE jedenfalls um ein vielfaches schneller, als so manch ein erzwungener Umzug wegen ein paar Euro zu hoher Miete.

Darüber hinaus ist das zusammen ziehen des Paares, insbesondere wenn minderjährige Kinder da sind, wohl auch ein wichtiger Grund für einen Umzug, wenn nicht eine der beiden vorhandenen Wohnungen ausreichend ist. Die Wohnung von @Manuela wäre zwar wohl von der Wohnfläche her auch für 5 Personen ausreichend groß, allerdings fehlt ein Zimmer. Die Wohnung des Freundes wird sicherlich, wenn dieser alleine wohnt, deutlich kleiner sein. Somit liegt ein wichtiger Grund für den Umzug vor, die ARGE muss die Zusicherung der Kostenübernahme für die künftigen KdU erteilen und damit besteht in aller Regel auch ein Anspruch auf Übernahme der Umzugskosten.

Gruß,

Axel


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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#8
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@axel

:love:

und wieder ein beispiel, warum ich dieses forum mag.

sunbee

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