Hallo,
ein Freund von mir hat kürzlich einen Job als Speditionskaufmann Schwerpunkt Schifffahrt angetreten.
Bei der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages stand unter anderem drin, das er eine wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden habe.
Seine Arbeitszeit geht von 08:00 - 17:00, 1,5 Stunden Mittagspause.
Des weiteren steht im Vertrag drin, das Mehraufwand im Gehalt abgegolten sei.
Ich nenne mal ein Beispielsgehalt von 1700€ Brutto.
Er geht gewohnt zur Arbeit, fährt nach Hause und darf später wieder antreten zur Arbeit, um Schiffe abzufertigen. Die Länge der zusätzlichen Arbeitzeiten variieren, sind täglich, ebenfalls am Wochenende und Feiertage.
So kommt Der Freund auf 60 Stunden und mehr in der Woche. Im Arbeitsvertrag ist auch nichts wegen Überstunden vermerkt, auf Nachfrage wird ihm gesagt, das diese laut Vertrag bereits im Gehalt enthalten sind.
Nun stellt sich die Frage, ob dies Rechtens ist? Dies dient rein zur Info. Aufgrund von einer Probezeit will der Freund den Job nicht gefährden.
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Job angetreten, ungeklärte Fragen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
/// auf 60 Stunden und mehr
Zwar verstehe ich aufgrund deiner Angaben nicht, wie es zu dieser Wochenleistung kommen soll, aber ich nehme es mal als Marke. 60 Wochenstunden können ausnahmsweise das Maximum einer Wochenarbeitszeit sein, im Durchschnitt dürfen es aber auf keinen Fall mehr als 48 Stunden sein und laut Vertrag eben 38,5. Somit weichen Vertrag und Praxis deutlich voneinander ab und dein Freund sollte seinen Arbeitsvertrag von einem Fachanwalt überprüfen lassen.
Probezeit hin oder her: bei einem solchen Arbeitgeber wird er gewiss nicht glücklich werden.
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60 Stunden deswegen:
38,5 Stunden die er normal im Büro verrichtet (Montags - Freitags)
jeden Tag kommen 4-5 STunden dazu, um ankommende oder abfahrende Schiffe abzufertigen.
Samstags kommen auch 4-5 Stunden zusammen......
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Die Überstunde ist von Haus aus als Ausnahme definiert und keineswegs als Regelarbeitszeit.
Das bedarf also dringend der Überprüfung und dann ist da noch die Frage, ob es Aussicht hat, bei der Firma auf vertragliche AZ zu kommen.
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Für mich ist die erste Frage, was mit "Mehraufwand" gemeint ist.
wirdwerden
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... Ja das ist auch so eine Frage: "Mehraufwand" kenne ich eigentlich nur aus der Reisekostenordnung oder aus dem Steuerrecht. Diese enorme Wochenarbeitszeit ist daraus nicht zu erklären.
Aber wenn jemand für einen anderen die Dinge zu klären versucht, müssen sich mehr oder minder zwangsläufig Unklarheiten einschleichen .
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Für mich klang es schon fast so, als hätte man mit der Unterschrift ein "Blankoscheck" ausgestellt, man müsse viele Überstunden leisten, es sei alles abgedeckt......
Wir haben einfach mal 240 Stunden im Monat zugrunde gelegt. Somit hätte der Freund einen Stundenlohn von 7,50€ Brutto.....
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Der geringe Lohn ist ja nur der Effekt aus den vielen Stunden. Fakt ist, dass mehr als 60 Wochenstunden überhaupt nicht gehen und jenseits jeglicher Grenze liegen und dass 60 Wochenstunden nur ausnahmsweise möglich sind, wenn und insoweit dagegen andere Wochen mit entsprechend weniger Arbeitszeit stehen, so dass im Schnitt die vereinbarte Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden herauskäme.
Am Ende ist aber dein Freund es, der sich zur Wehr setzen muss.
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@blaubär:
Es gibt Branchen, wo man locker 60 Stunden die Woche arbeiten MUSS....
Ich selber habe in einem Sicherheitsunternehmen jeden Tag 12 Stunden Schichten schieben dürfen. Bei einem Bruttolohn von 6,45€ die Stunde. Und da wurde man schief angesehen, wenn man auf weniger Stunden kommt...... In solchen Branchen leider die Realität......
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@racerwhv,
leider gibt es solche Branchen, und die Tarifverträge in der Sicherheitsbranche stehen m.E. tatsächlich im Widerspruch zu den gesetzlichen Regelungen. Dabei wird aber davon ausgegangen, dass ein Großteil der Arbeit Arbeitsbereitschaft ist, dies gibt es bei Kaufmännern eher gar nicht.
Ihr Bekannter hat ein Arbeitsvertrag mit festgelegter Stundenzahl und im Arbeitsvertrag ist anscheinend nicht vereinbart, dass er Überstunden leisten muß. Somit dürfte hier die rechtliche Grundlage fehlen und Ihr Bekannter muß nur Überstunden im Notfall leisten. Evtl. steht etwas zu der Frage in einem gültigen Tarifvertrag?, der müßte dann im Arbeitsvertag erwähnt sein.
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Wenn der Freund Zeit hat, möchte er den Arbeitsvertrag mir zeigen und ich kann mir ein Bild davon machen......
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