Job als Tagesmutter/Babysitter
Job als Tagesmutter/Babysitter
Versichert bin ich über meinen Ehemann.Was genau muss ich beachten?
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von stars am 12.05.2012 17:36
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>Job als Tagesmutter/Babysitter
Ja, natürlich müssen Sie das als freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden - was dachten Sie denn? Und nächstes Jahr machen Sie dann eine Steuererklärung und zahlen die entsprechenden Steuern - je nach Verdienst Ihres Gatten werden das so 20 bis 30 Prozent sein. -----------------
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von muemmel am 12.05.2012 21:52
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