Job Sharing Folgen

17. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
delpher
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Job Sharing Folgen

Hallo,

Folgender Sachverhalt Firma XYZ GmbH hat einige Mitarbeiter aktuell fiktiv auf 450 EURO eingestellt.
Und in der Vergangenheit auch deutlich mehr Personen... Bei manchen Personen werden so die Überstunden ausgezahlt, andere dürfen 50 Euro behalten und geben dem Rest dem Chef Bar. So zieht sich der Chef Geld aus der Firma! Die Leute die dort fiktiv angestellt sind waren selber natürlich NIE in der Firma, meist Familienangehörige!
Was wäre wenn das schon über Jahre so laufen würde?
Was würde Firma XYZ GmbH für Strafen drohen?
Worauf müssten sich die Mitarbeiter einstellen die sich darauf eingelassen haben?

Und vor allem wo könnte man so einen Fall anonym melden?

LG


-- Editier von delpher am 17.09.2017 13:40

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Wenn man entsprechende Beweise hat, wäre der Zoll oder die Staatsanwaltschaft unter Beifügung dieser Beweise der entsprechende Ansprechpartner.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
delpher
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Und ohne Beweise nur mit dem Wissen das das ganze sich definitv so abspielt, kann man nix machen???

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Wer Behauptungen aufstellt, muss sie auch beweisen. Uralte Regel.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13988x hilfreich)

Man kann die Sache dem Hauptzollamt vortragen. Die wissen schon, was zu tun ist. Der Trick ist mindestens so alt wie die Sozialversicherungspflicht.

wirdwerden

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von delpher):
Und ohne Beweise nur mit dem Wissen das das ganze sich definitv so abspielt, kann man nix machen???

Das Problem ist, das die Behörden derzeit chronisch überlastet sind.
Ein anonymer 2-Zeiler wird dann schon mal nicht verfolgt, weil Erfolgsaussichten ungewiss und man Zeitmangel hat.
Wenn das detailliert mit Namen etc. geschildert wird, steigt die Wahrscheinlichkeit.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13988x hilfreich)

Mag etwas dauern, aber überprüfen tun die. In der Regel in einer konzertierten Aktion mit Krankenkassen, Rentenversicherung. Das funktioniert eigentlich ganz gut, inzwischen.

wirdwerden

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