Joanne K. Rowling gewinnt Rechtsstreit um Foto ihres Sohnes Seite 1 - AFP vom 07.05.2008
Rowling (AFP)
Joanne K. Rowling gewinnt Rechtsstreit um Foto ihres Sohnes
Richter stärken Rechte von Kindern am eigenen Bild
"Harry Potter"-Autorin Joanne K. Rowling hat einen Berufungsprozess um die Veröffentlichung eines Fotos ihres Sohnes in den britischen Medien gewonnen. "Wenn es verboten ist, Bilder von Kindern unbekannter Eltern zu veröffentlichen, gilt das auch für Kinder von Eltern, die in der Öffentlichkeit stehen", sagte der vorsitzende Richter am Berufungsgericht in London. Der heute fünfjährige Sohn der Schriftstellerin war im Alter von 20 Monaten in Edinburgh fotografiert worden. Die britische Zeitung "Sunday Express" hatte das Bild gedruckt.
Rowling hatte im vergangenen Jahr vor dem Obersten Gericht in London bereits einen Prozess verloren, in dem sie ein Verbot der Veröffentlichung erstreiten wollte, und war in Berufung gegangen. Rowling und ihr Ehemann Neil Murray sagten nunmehr, die Entscheidung des Gerichts werde es ihnen erlauben, die Privatsphäre ihrer Kinder besser zu schützen. "Wir wollen, dass unsere Kinder genauso wie ihre Freunde aufwachsen und dass sie vor unberechtigten Eingriffen in ihr Privatleben sicher sind", sagte das Paar. Zwar sei ihnen bewusst, dass der Erfolg des Bestsellers "Harry Potter" mit einem gesteigerten öffentlichen Interesse an der Autorin und ihrem Privatleben einhergehe. "Wir bemühen uns jedoch, unseren Kindern ein normales Familienleben abseits der Aufmerksamkeit der Medien zu bieten", erklärten sie.
Der Fall ist indes nicht unumstritten. Der Anwalt des Paares bezeichnete das Gerichtsurteil als eine "wegweisende Entscheidung". Sie werde das Gleichgewicht zwischen dem Recht auf Privatsphäre und der Pressefreiheit.
Cornelia Sally Windhausen, Hannover beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Arbeitsrecht, Erbrecht und hat Interessensschwerpunkte: Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht.