Jetzt reicht''s !!! Vermieter geht unerlaubt in die Wohnung

4. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
SchiSchi
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Jetzt reicht''s !!! Vermieter geht unerlaubt in die Wohnung

Hallo Allerseits,

heute war's mal wieder. Ich komme von der Arbeit, schließe meine Mietwohnung auf und denke - verdammt, da war schon wieder jemand in der Wohnung. Bin direkt zu meinem Vermieter, der nur meinte, ja, da hat jemand nach der Tür geschaut. Das war so ungefähr schon das zehnte Mal. Dirket nach dem ersten Mal habe ich ihn darauf hingewiesen, dass er nicht unerlaubt in meine Wohnung darf. Gut - nach einem Wasserrohrbruch drücke ich auch ein Auge zu. Das war auch der Fall. Aber danach habe ich ihm meine Handy-Nr. gegeben.
Wie sehen meine Rechte aus? Habe leider (noch) keinen Rechtsschutz.

Viele Grüße

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mietrechtsexperte
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 15x hilfreich)

Sehr fürsorglicher Vermieter. ;-)

Wechsle das Schloß aus und hör auf Dich aufzuregen. Davon bekommt man Falten!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Und eine Anzeige wg. Hausfriedensbruches kostet Dich nichts.......

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

LG Berlin
1999-02-09
64 S 305/98
Rechtsbereich/Normen: BGB
Einstellung in die Datenbank: 1999-10-01
Bearbeitet von: Volker Kitz

Unbefugtes Betreten der Wohnung durch Vermieter
Betritt ein Vermieter mit Hilfe eines Zweitschlüssels unbefugt die Wohnung seines Mieters, so hat der Mieter ein Recht auf fristlose Kündigung.

Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin stellt das unbefugte Betreten der Mietwohnung eine nicht hinzunehmende Eigenmächtigkeit des Vermieters dar, welche die Kündigung rechtfertigt. Dabei könne der Mieter auch noch bis zu sechs Wochen nach dem «Hausfriedensbruch» des Vermieters kündigen, wenn er die Zeit benötigte, um eine neue Wohnung zu suchen.

------------
Bekanntermaßen darf der Vermieter, wenn Gefahr in Verzug ist, Wasserrohrbruch z.B. die Wohnung ohne voranmeldung und notfalls auch allein betreten, um Schaden abzuwenden.
_________

Falls Du dem Rat folgst und das Schloss austauschen willst, so kannst Du das, musst nur bei Ende des Mietverhältnisses alles wieder in den Urzustand zurückversetzen.

Und Du musst dafür sorgen, dass die Wohnung im Notfall zugänglich ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SchiSchi
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

Na das mit der fristlosen Kündigung ist doch was. Vielleicht mache ich das.

Viele Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

noch einmal das Urteil;)

http://www.bfw-gohl.de/urteile/unbefugtbetreten.htm

-- Editiert von Odil am 05.01.2006 11:30:17

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Wenn er die fristlose Kündigung nicht akzeptiert kannst Du ja immer noch mit der Anzeige drohen. Aber Vorsicht: dann hast Du ein Beweisproblem, wenn er vor Gericht das Betreten abstreitet, Pech gehabt. Besser wäre, das nur als Druckmittel einzusetzen, also wenn er mit dem Austausch des Schlosses (oder der Kündigung) nicht einverstanden ist, dann Anzeige.

-----------------
"Chylla"

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