Jeder kommt ins Haus - Tür nicht abschließbar

8. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
xoxo88
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Jeder kommt ins Haus - Tür nicht abschließbar

Hallo,

in dem Mehrfamilienhaus, in dem ich eine Wohnung gemietet habe, gibt es mehrere Eingänge. Die "Haupthaustür" lässt sich zuziehen und ist dann auch zu. Anders sieht es bei der Tür zwischen Innenhof und Wohnhaus auf - diese steht immer offen, es ist nicht möglich, sie so zu schließen, dass keiner von draußen rein kommt. In den Innenhof kommt prinzipiell immer jeder,da es Hinterhäuser gibt, in denen auch einige kleinere Firmen untergebracht sind. Sprich: es kann jederzeit jeder Unbefugte dieses Haus betreten. Da in der Gegend und gerade auch bei uns im Haus in den letzten Jahren sehr viele Einbrüche begangen werden, stellt sich mir die Frage, ob das so in Ordnung ist und wir das durchgehen lassen wollen? Die Vermieter machen keine Anstalten, die Situation zu ändern...

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14 Antworten
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#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Anspruch auf einbruchsichere Haustür ? Gab es da Zusagen bei der Vermietung ?

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Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Fast immer gilt: entscheidend ist der gemietete Zustand. Wenn das also schon bei Vermietung so war (und offensichtlich versteckt ist der Mangel ja nicht), dann ist das so gemietet und damit vertragsgemäßer Zustand.
Ausnahmen gibt es nur in krassen Fällen, dazu gehört dieser IMO nicht (da es z.B. auch gar keinen Anspruch gäbe, daß so eine verschließbare Tür - so es sie denn gäbe - dann auch immer geschlossen ist, außer evtl. vom VM gegenüber dem M via Hausordnung).

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#3
 Von 
xoxo88
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, nicht einbruchssicher. Einfach eine normale Eingangstür, mit der man von außen nicht eindringen kann, es sei denn, man hat einen Schlüssel, weil man dort wohnt oder arbeitet. Ich sehe ja ein, dass jedermann in den Innenhof kommen muss wegen der Hinterhäuser, aber ist es wirklich in Ordnung, dass wirklich jeder, wie es ihm beliebt, ein Wohnhaus betreten kann? Ich denke mal, die überdurchschnittliche Zahl der Einbrüche hier hat damit zu tun - es geht viel schneller als anderswo, hier einzubrechen. Die Sicherheit wird davon maßgeblich beeinträchtigt.

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#4
 Von 
xoxo88
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von TheSilence):
Fast immer gilt: entscheidend ist der gemietete Zustand. Wenn das also schon bei Vermietung so war (und offensichtlich versteckt ist der Mangel ja nicht), dann ist das so gemietet und damit vertragsgemäßer Zustand.
Ausnahmen gibt es nur in krassen Fällen, dazu gehört dieser IMO nicht (da es z.B. auch gar keinen Anspruch gäbe, daß so eine verschließbare Tür - so es sie denn gäbe - dann auch immer geschlossen ist, außer evtl. vom VM gegenüber dem M via Hausordnung).


Gilt auch das ganze Haus als "gemieteter Zustand"? Sprich, man müsste sich tatsächlich, bevor man einen Mietvertrag unterschreibt, komplett im ganzen Haus umsehen? Weil vermietet wurde ja nur die Wohnung an sich - allerdings ist das mit der immer offenen Tür ein Zustand, den ich selbst nicht ändern kann (im Gegensatz zu Sicherheitsmaßnahmen in der Wohnung), der aber die allgemeine Sicherheit hier maßgeblich beeinträchtigt.
Leuchtet mir irgendwie nicht ein, aber es klingt sehr sicher, also stelle ich das jetzt nicht in Frage. Danke.

-- Editiert von xoxo88 am 08.03.2016 16:35

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#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
aber ist es wirklich in Ordnung, dass wirklich jeder, wie es ihm beliebt, ein Wohnhaus betreten kann?


Sicher nicht bei jedem Haus aber bei vielen Mehrfamilienhäusern kann man ins Treppenhaus gelangen..

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#6
 Von 
xoxo88
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe an anderer Stelle gelesen, dass sich die Hausratversicherung weigern kann zu zahlen, wenn die Haustüre nicht zu war - das ist ja auch irgendwo einleuchtend. Das fände ich dann schon unfassbar, wenn wir deswegen auf irgendwelchen Kosten sitzen bleiben könnten. Weiß aber nicht genau, ob das stimmt - kommt wahrscheinlich auch auf die Versicherung an.

Sicherlich kommen Einbrecher immer ins Haus, wenn sie wollen. Ich bin halt der Meinung, man sollte sie nicht direkt einladen - denn unsere Schlösser an den Wohnungstüren sind jetzt auch nicht gerade das Wahre.
Ich traue mich als Frau alleine z. B. gar nicht in den Keller, weil man nie weiß, wer dort so ist. Das tut zwar in einem Rechtsforum natürlich nichts zur Sache, ich wollte es nur erwähnen, damit man versteht, dass ich mich hier wirklich nicht sonderlich sicher fühle. Aber klar, das ist mein Problem.

Darf man denn ohne Zustimmung des Vermietern das Türschloss der Wohnungstüre wechseln? Habe mal gelesen, dass das wohl keine große Sache ist, aber viele Wohnungen sicherer macht.

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#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Ich gebe mal ausdrücklich ohne Gewähr auf Richtigkeit diesen Link hier weiter http://www.meineimmobilie.de/ecms.php?page=print_article&pv[xc__label]=einbruchschutz_300614. Darin steht ohne jeden Verweis

Zitat:
So darf der Mieter nur dann Nachbesserung verlangen, wenn sich die vorhandenen Einrichtungen nach Einzug als mangelhaft erweisen. Als mangelhaft gilt die Einrichtung, wenn es bereits mehrfach zu Einbruchsversuchen in eine Wohnung gekommen ist oder sich während des Mietverhältnisses die Sicherheitslage in der näheren Umgebung des Hauses spürbar verschlechtert hat.

Ich weiß nicht, ob dies wirklich stimmt. Wenn nachweisbar diese Innentür bei Einbrüchen als Zugang genutzt wurde, dann könnte man schon argumentieren, dass der Vermieter in der Pflicht ist, sie besser zu sichern. Denn das ist bei Besichtigung sicherlich nicht zu sehen gewesen. Die Kosten dafür können als Modernisierungskosten auf die Mieter umgelegt werden.


-- Editiert von cauchy am 08.03.2016 17:31

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#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hi,

Zitat (von xoxo88):
Darf man denn ohne Zustimmung des Vermietern das Türschloss der Wohnungstüre wechseln? Habe mal gelesen, dass das wohl keine große Sache ist, aber viele Wohnungen sicherer macht.


Ja darf der Mieter. Aber das Schloss sollte aufbewahrt werden um es beim Auszug wieder einbauen zu können.

Der Schlosswechsel ist i.d.R. tatsächlich einfach. Nur eine Schraube.

Gruß

Berry

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#9
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Zitat:
Da in der Gegend und gerade auch bei uns im Haus in den letzten Jahren sehr viele Einbrüche begangen werden


Also würde der von cauchy rausgesuchte Link zutreffen :

Zitat:
So darf der Mieter nur dann Nachbesserung verlangen, wenn sich die vorhandenen Einrichtungen nach Einzug als mangelhaft erweisen. Als mangelhaft gilt die Einrichtung, wenn es bereits mehrfach zu Einbruchsversuchen in eine Wohnung gekommen ist oder sich während des Mietverhältnisses die Sicherheitslage in der näheren Umgebung des Hauses spürbar verschlechtert hat.


Warum immer diese Wischi-Waschi-Formulierung:

Zitat:
stellt sich mir die Frage, ob das so in Ordnung ist und wir das durchgehen lassen wollen?


Wollen wollt ihr das ja scheinbar nicht, aber das sind noch andere Mieter, die dürften nach den vielen Einbrüchen doch auch ein Problem mit der nicht schließbaren Tür haben?
Also wurde das Anliegen schon gemeinschaftlich an die HV herangetragen? Wie war die Reaktion?

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#10
 Von 
xoxo88
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Also würde der von cauchy rausgesuchte Link zutreffen :


Ja, tatsächlich überdurchschnittlich oft bei uns im H aus. Um das mal zu versinnbildlichen: Vorletztes Jahr wurde am helllichten Tag (über die Wohnungstür) eingebrochen, als die Familie auf dem Balkon beim Mittagessen saß. Letztes Jahr im Juni wurde die Mieterin unter uns, eine alleinstehende Frau, brutal zusammen geschlagen und ausgeraubt. Vor ein paar Monaten war die Polizei gegenüber von uns. Im Keller halten sich manchmal Personen auf. Ich finde das absolut nicht tragbar und habe wirklich Angst. Ich bin eine Frau und mein Partner ist beruflich viel unterwegs. Ich bin oft allein.
Daher wäre ich sehr froh, wenn wenigstens die harten Fakten hier etwas bewegen könnten.

Zitat:
Wollen wollt ihr das ja scheinbar nicht, aber das sind noch andere Mieter, die dürften nach den vielen Einbrüchen doch auch ein Problem mit der nicht schließbaren Tür haben?
Also wurde das Anliegen schon gemeinschaftlich an die HV herangetragen? Wie war die Reaktion?


Sorry, das war schlicht ein Schreibfehler und sollte "sollen" heißen.
Die anderen Mieter sind in der Mehrzahl alte, alleinstehende Leute. Sie wollen nach eigener Aussage "keinen Stress", obwohl sie zum Teil selbst betroffen waren und das auf sehr üble Art und Weise. Viele wohnen seit vielen Jahrzehnten in dem Haus und haben wohl resigniert. Anders kann ich mir das nicht erklären. Wir werden es aber nochmal proaktiv versuchen, sie um Unterstützung zu bitten. Zusammen erreicht man sicherlich mehr.

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#11
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Anfangs war von der Hauseingangstür die Rede und dass die offen ist.
Jetzt geht es anscheinend um eine Wohnungseingangstür.

Auch da gilt aber, gemietet wie besehen.
Eine Nachbesserung in den Zustand "einbruchsicher" wird nach meiner Überzeugung nicht zu erzwingen sein, aber der Mieter kann natürlich das Schloss austauschen.
Nur "einbruchsicher" ist solche Tür dann aber immer noch nicht, denn Schlösser lassen sich aufbohren und Türen aufbrechen.

Und was eine Versicherung verlangt und was ein Vermieter vermietet hat bzw. welchen Mindestzustand er liefern muss ist auch wieder zweierlei und kein Maßstab.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#12
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Bedenkliche Zustände: Ich würde versuchen, die anderen Bewohner zu "aktivieren" und ggfs. alles Schriftliche gegenüber der HV selbst in die Hand nehmen, falls das den alten Leuten zuviel ist.
"die wollen keinen Stress" ist gut, wenn die Alternative eins über den Schädel ist......

Vllt. sucht ihr auf lange Sicht lieber eine sichere Wohnung.

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#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo xoxo,

wenn der Vermieter nicht so recht da ran will, und es scheinbar nicht 100%ig feststeht, dass er muss, aber die anderen Mieter auch Interesse an einer Verbesserung haben, würde ich den vermieter um Zustimmung zur Eigenvornahme bitten.

So ein Haustüreinsteckschloss kostet bei uns im Baumarkt mal grade 17 €, den Betrag noch aufgeteilt auf mehrere Parteien ist doch nicht die Welt.
Dazu 7 Schrauben lösen, altes Einsteckschloss raus, 7 Schrauben wieder festziehen und gut ist.

Man muss doch nicht alles so kompliziert gestalten.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
xoxo88
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Anfangs war von der Hauseingangstür die Rede und dass die offen ist.
Jetzt geht es anscheinend um eine Wohnungseingangstür.

Auch da gilt aber, gemietet wie besehen.
Eine Nachbesserung in den Zustand "einbruchsicher" wird nach meiner Überzeugung nicht zu erzwingen sein, aber der Mieter kann natürlich das Schloss austauschen.
Nur "einbruchsicher" ist solche Tür dann aber immer noch nicht, denn Schlösser lassen sich aufbohren und Türen aufbrechen.


Nein, mein Problem ist und bleibt die HAUSeingangstür zum Innenhof. Die Wohnungstür ist natürlich allein mein Problem. Da kann ich nachrüsten. Problem ist, dass man natürlich VIEL unauffälliger in ein Haus kommt und dadurch ein Einbruch an der Wohnungstür insgesamt wesentlich schneller vonstatten geht, wenn das Haus jedem offen steht.
Wir haben im Übrigen immerhin ein Kastenzusatzschloss an den Wohnungstüren - aber auch da habe ich gelesen, dass es weniger bringt, als man glaubt.

Zitat:
wenn der Vermieter nicht so recht da ran will, und es scheinbar nicht 100%ig feststeht, dass er muss, aber die anderen Mieter auch Interesse an einer Verbesserung haben, würde ich den vermieter um Zustimmung zur Eigenvornahme bitten.


Ich habe gestern noch mal nachgesehen - die Tür hat lediglich eine Klinke und bisher überhaupt kein Schloss (also zumindest kein Loch für Schlüssel). Muss mich mal schlau machen, ob das mit dem Haustückeinsteckschloss bei uns funktionieren könnte, das sieht gut aus und könnte theoretisch klappen. Im Übrigen stellen sich die Vermieter ja selbst hier quer - und in diesem Fall dürfen sie doch sicherlich die Zustimmung verweigern oder eben verlangen, dass eine beigestimmte Firma diese Arbeit professionell erledigt statt der Mieter?
Ich würde es wirklich gerne unkomplizierter haben.

-- Editiert von xoxo88 am 10.03.2016 15:11

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