Jede Menge Fragen zum Hausverkauf

15. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
Zyankalia
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 10x hilfreich)
Jede Menge Fragen zum Hausverkauf

Hallo,

ich habe einige Fragen zum Hausverkauf, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
Kurz zur Vorgeschichte: Nachdem mein Vater einen schweren Unfall hatte, mussten meine Eltern ihr Haus zum Verkauf anbieten. Nach längerer Wartezeit hat sich ein Käufer gefunden, man konnte sich auf einen Kaufpreis einigen.
Der Käufer hatte zunächst angeboten den Kaufpreis zu splitten, damit er nicht so viel Grunderwerbssteuer zahlen muss, da meine Eltern sich jedoch nicht an einer Straftat beteiligen wollten, haben sie dies abgelehnt.
Nun ist es so, dass der Käufer möchte, dass am 1.06.2012 eine Hausübergabe stattfindet. Der Notartermin soll in der 1. Maiwoche erfolgen.
Im Mai soll das Haus von meinen Eltern bzw. Mutter und mir komplett geräumt werden (ca. 320 m² Wohnfläche 25 Jahre bewohnt).
Da meine Eltern in der Vergangenheit bei einem Wohnungsverkauf schlechte Erfahrungen gemacht haben und die Grunderwerbssteuer als Verkäufer zahlen mussten, besteht nach dem ewigen Hin und Her mit dem jetzigen Käufer natürlich die Angst, dass dieser wieder nicht das Geld hat um die Grunderwerbssteuer zu zahlen und der Betrag wieder an meinen Eltern hängen bleibt.
Auch soll ein Zahlungstermin des Kaufpreises erst nach Eigentumsübergang erfolgen.
Da ich ja bereits oben geschrieben hatte, dass mein Vater einen schweren Unfall hatte und pflegebedürftig ist (vorher selbständig), sieht es entsprechend finanziell aus. Das bedeutet im Umkehrschluss erfolgt die Zahlung des Kaufpreises erst nach Eigentumsübergang, haben meine Eltern keine Möglichkeit ihr Haus zu räumen. Gibt es hierfür eine Lösung?
Mein Vorschlag war gewesen, dass der Kaufpreis sowie die Grunderwerbssteuer und alle anfallenden Kosten und Gebühren beim Notar bzw. auf einem Treuhandkonto zum 01.06.2012 hinterlegt werden. Laut Aussage der Maklerin lehnt der Notar dies ab, es wäre nur noch in Ausnahmefällen möglich und unser Verkauf keine solche Ausnahme.
Auf meine Bitte mir den Kaufvertrag vorab zur rechtlichen Prüfung zur Verfügung zu stellen, wurde bisher nicht eingegangen. Auch weiß ich bisher nicht um welchen Notar es sich eigentlich handelt.
Außerdem hatte ich die Maklerin darum gebeten mir die Ablösesummen mitzuteilen, damit ich diese ebenfalls überprüfen kann. Hier wurde mir lediglich mitgeteilt, dass meine Eltern sich selbst mit den Kreditinstituten in Verbindung setzen müssten und dies regeln müssten. Ist das richtig so? Bei der letzten Beratung durch mein Kreditinstitut wurde mir gesagt, dass sich der Notar darum kümmern würde. Was kann ich hier tun? Die Zeit ist ja ziemlich knapp.
Hat jemand einen allgemeinen Tipp? Mir kommt das alles sehr seltsam vor? Oder bin ich vielleicht nur paranoid?

Vielen Dank vorab für die Hilfe
LG Zyankalia

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Einem Zahlungstermin nach Eigentumsübergang sollte man als Verkäufer nie zustimmen, der Verkauf sollte immer Zug um Zug stattfinden: erst zahlt der Verkäufer, und erst wenn das Geld eingegangen ist, dann erfolgt der Eigentumsübergang.

Wer kein Geld hat für die Grunderwerbssteuer, der hat auch kein Geld um das Haus zu bezahlen. Die Eltern sollten aufpassen, das nicht auf einmal das Haus weg ist, und sie noch lange hinter dem Geld herlaufen müssen!

Wenn bisher nur Kontakt zur Maklerin, nicht aber zum Notar besteht, dann sollte man den Notar direkt fragen. Falls die Maklerin es ablehnt, den Notar zu nennen, dann sucht euch selbst einen Notar, der bereit ist, den Verkauf mit einem Treuhandkonto abzusichern. Auf das Treuhandkonto kann man als Verkäufer aber auch verzichten, der Käufer kann ja auch direkt an den Verkäufer zahlen.




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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
die Abwicklung über das Notaranderkonto ist heute nicht mehr üblich und kostet je nach Kaufpreis einige 100er mehr. Übergabe des Hauses auf jeden Fall erst nach Eingang des Kaufpreises. Ihr könnt in den Vertrag aufnehmen lassen, dass erst nach Zahlung der GESt übergeben wird. Eigentlich darf der Notar keine grundbuchliche Eigentumsüberschreibung veranlassen bevor die GESt nicht bezahlt ist, aber das könnte nach Bundesländern variieren.
Wenn der Käufer auf eine derat schnelle Übergabe ohne Kaufpreiszahlung drängt, stinkt die Sache ein wenig, er könnte Teile des Kaufpreises wegen angeblicher Mängel einbehalten etc.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Wer hat denn die Maklerin beauftragt? Wenn es die Verkäufer sind, dann erstmal der Tante kündigen. Wie kommt die dazu, den Makler zu bestimmen und nicht mitzuteilen oder den Vertrag geheimzuhalten? Ohne dieses Pack geht der Verkauf auch, und mit weniger Komplikationen.

Offenbar sind die Verkäufer mit der Angelegenheit überfordert. Daher am besten neu starten und ein oder zwei Stunden beim Anwalt investieren, oder einen Notar auswählen und sich von ihm beraten lassen.

Wenn man dadurch den jetzigen "Käufer" verliert, ist es kein Schaden, denn mit so einer windigen Figur werden die Eltern nur sich Ärger einhandeln.

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"Wenn ich Dir Recht gebe, liegen wir beide falsch."

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