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Japanerin sägt Ehemann in Stücke - 15 Jahre Haft
Seite 1 - AFP vom 28.04.2008
Kettensäge (AFP)

Japanerin sägt Ehemann in Stücke - 15 Jahre Haft

Opfer hatte Frau jahrelang tyrannisiert

VEine Japanerin muss für 15 Jahre hinter Gitter, weil sie ihren Ehemann erschlagen und in Stücke gesägt hat. Ein Gericht in Tokio verurteilte die 33-Jährige wegen Mordes an ihrem drei Jahre jüngeren Mann, der sie regelmäßig geschlagen hatte. Nach Überzeugung der Richter erschlug die Frau ihren Mann im Schlaf mit einer Weinflasche. Anschließend sägte sie die Leiche in fünf Teile, die sie an verschiedenen Orten der japanischen Hauptstadt verstreute.

"Selbst wenn sie wegen ihres höllischen Ehelebens verzweifelt war, war es ein grausames Verbrechen", befand der Vorsitzende Richter Masaya Kawamoto laut dem staatlichen Fernsehsender NHK. Das Paar war dreieinhalb Jahre verheiratet gewesen. Die Angeklagte hatte ausgesagt, in ständiger Angst vor ihrem gewalttätigen Ehemann gelebt zu haben, wie die Zeitung "Tokio Shimbun" berichtet. Der Mann habe sie verdächtigt, fremdzugehen, und sie auf Schritt und Tritt kontrollieren wollen. So habe er verlangt, dass sie ihm Handyfotos von ihren Aufenthaltsorten schickte, um ihre Aussagen zu überprüfen. Auch habe sie die Rechnungen von Restaurants vorlegen müssen, in denen sie gegessen hatte.

Psychiater hatten vor Gericht ausgesagt, dass die Frau als Folge der Tyrannei ihres Mannes geistig erkrankt war. Dies wiesen die Richter zurück. Die Tatsache, dass sie versucht habe, den Mord zu verdecken, zeige, dass sie sich der Schwere ihres Verbrechens bewusst gewesen sei.

Die Tat flog auf, als Passanten im Dezember 2006 den unbekleideten Torso des Toten und einen weiteren Körperteil an verschiedenen Stellen im Zentrum von Tokio fanden. Einen Monat später wurde die Frau verhaftet. Ihr Geständnis hatte der Polizei ermöglicht, schließlich auch den Kopf der Leiche in einem Park zu finden.

28. April 2008 - 11.45 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008




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Lothar Eichholz, Nidderau
beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Grundstücksrecht, Immobilienrecht, Miet und Pachtrecht und hat Interessensschwerpunkte: Nachbarschaftsrecht, Versicherungsrecht.
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