>Jahresausgleich für 2007 machen ?
Nehmen Sie den Beitrag über mir nicht so ganz ernst. Steuerliche Beratung... tztzt, das wäre verschenktes Geld.
Wir brauchen hier die Daten der Lohnsteuerbescheinigung und nicht die Nettolöhne sowie die Arbeitslosengeldzahlungen lt. der Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt. Diese beiden Bescheinigungen müssen Ihnen noch vorliegen?
Die Einkommensteuererklärung kann man ganz einfach über Elsterformular 2007 abgeben.
www.elsterformular.de
Man benötigt den Hauptvordruck sowie die Anlage N für jeden Ehegatten. In Zeile 27 der Anlage N wird das Arbeitslosengeld eingetragen. Arbeitslosengeld 2 oder auch Hartz IV genannt, wird dort aber nicht eingetragen, falls dies auch bezogen wurde.
von oerdiz. am 13.10.2008 20:25
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