Jahresausgleich für 2007 machen ?

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Jahresausgleich für 2007 machen ?

Hallo zusammen. Folgendes Problem habe ich, meine Frau und ich haben vor 4 Wochen geheiratet. Nun habe ich unsere ganzen Sachen etwas sortiert. Da ich Nebenberuflich Gewerbetreibend bin, muss ich ja nächstes Jahr einen Jahresausgleich machen. Meine Frau hat ihren letzten Ausgleich 2005 gemacht. 2006 hat sie bis August gearbeitet und ab Okt-Dez 06 ALG bezogen. 2007 hat Sie Jan-Okt auch ALG bekommen, im Nov hat sie sich selbst versichern müssen und ab 15.Dez hat sie wieder eine stelle angenommen. Nun die Frage. Wenn wir jetzt nächstes Jahr den Ausgleich von meiner Frau für 2006 & 2007 machen, muss sie doch unter umständen einiges nachzahlen, oder ? weil ALG zwar steuerfrei ausbezahlt wird, aber in die progression einfließt. ich denke das wirkt sich vor allem für 2007 extrem aus. Meiner meining nach besteht ja keine Plicht, den ausgleich zu machen, oder ? Falls noch irgendwelche daten fehlen, einfach fragen, Danke im vorraus


von tbs-online am 12.10.2008 19:04
Status: Stift (41 Beiträge)
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>Jahresausgleich für 2007 machen ?
Wenn in dem Jahr 2006 und 2007 das Arbeitslosengeld 1 mehr als 410 € betragen hat, dann besteht lt. § 25 Abs. 3 EStG und § 56 EStDV in Verbindung mit § 46 EStG die Veranlagungspflicht und auch die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Das Finanzamt konnte vom Arbeitslosengeldbezug nichts wissen, sonst hätte es zur Abgabe aufgefordert. Es kommt hier eher für 2006 zu einer Nachzahlung als für 2007, da die Ehefrau ja in 2007 nur für wenige Wochen Arbeitslohn bezogen hat. Die Einkünfte werden dann um das Arbeitslosengeld erhöht. Der bei dieser Summe feststehende Steuersatz wird ermittelt. Der so ermittelte Steuersatz wird aber nur auf die Einkünfte (ohne Arbeitslosengeld) angewandt. Wenn Sie die Höhe des Arbeitslosengeldes und die Höhe der Einkünfte in den Jahren genannt hätten, könnte man das grob berechnen.


von oerdiz. am 12.10.2008 20:03
Status: Philosoph (584 Beiträge)
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>Jahresausgleich für 2007 machen ?
Hallo.

Hier die Daten ( alle Zahlen sind netto, also auf kontoauszug )
01/06 = 1529 Euro
02/06 = 1442 Euro
03/06 = 1413 Euro
04/06 = 1380 Euro
05/06 = 1532 Euro
06/06 = 1547 Euro
07/06 = 1372 Euro
08/06 = 1548 Euro
09/06 = 78 Euro ( Rest von Arbeitslohn )
09/06 ( ALG ) = 871 Euro
10/06 ( ALG ) = 871 Euro
11/06 ( Abreistlohn ) = 793 Euro
11/06 ( ALG ) = 871 Euro
12/06 ( ALG ) = 871 Euro

Das ergibt für 2006 folgende Summen
Arbeistlohn = 12634 Euro
ALG = 3484

2007 ( ALG )
01/07 = 871 Euro
02/07 = 871 Euro
03/07 = 871 Euro
04/07 = 871 Euro
05/07 = 871 Euro
06/07 = 469 Euro ( Wegen 400 Euro Job )
07/07 = 670 Euro
08/07 = 670 Euro
09/07 = 927 Euro
09/07 Aus Arbeit = 47 Euro
10/07 = 871 Euro
11/07 = 203 Euro
12/07 Aus Arbeit = 700 Euro

Summe
Arbeit = 747 Euro
ALG = 6825 Euro.

GRuß tbs


von tbs-online am 12.10.2008 22:45
Status: Stift (41 Beiträge)
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>Jahresausgleich für 2007 machen ?
Mit Nettobeträgen kann man nicht viel anfangen!
Gehen Sie zu einer steuerlichen Beratung oder nutzen Sie ein EDV-Programm! Auf jeden Fall besteht eine Abgabepflicht und irgendwann wird das herauskommen!

E.


von Eugenie am 13.10.2008 09:13
Status: Legende (301 Beiträge)
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>Jahresausgleich für 2007 machen ?
Nehmen Sie den Beitrag über mir nicht so ganz ernst. Steuerliche Beratung... tztzt, das wäre verschenktes Geld.

Wir brauchen hier die Daten der Lohnsteuerbescheinigung und nicht die Nettolöhne sowie die Arbeitslosengeldzahlungen lt. der Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt. Diese beiden Bescheinigungen müssen Ihnen noch vorliegen?

Die Einkommensteuererklärung kann man ganz einfach über Elsterformular 2007 abgeben.

www.elsterformular.de

Man benötigt den Hauptvordruck sowie die Anlage N für jeden Ehegatten. In Zeile 27 der Anlage N wird das Arbeitslosengeld eingetragen. Arbeitslosengeld 2 oder auch Hartz IV genannt, wird dort aber nicht eingetragen, falls dies auch bezogen wurde.


von oerdiz. am 13.10.2008 20:25
Status: Philosoph (584 Beiträge)
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