Jahrelang genutzte Domain als Inhaber übernehmen

6. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
stadl
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 11x hilfreich)
Jahrelang genutzte Domain als Inhaber übernehmen

Guten Tag,

eine Werbeagentur bot uns vor Jahren eine Domain nach dem Muster „www.heizungsbau-mueller.de" zur freien Nutzung an. Konkret: wir mussten lediglich die Hostinggebühren tragen. Dazu bekamen wir eine (durchaus professionelle) Firmenwebsite mit Geschäftsausstattung (Gestaltung der Drucksachen, Fahrzeugwerbung, Gerüstbannerwerbung usw.) zum Selbstkostenpreis (z.B. die Website für 600,- Euro statt 2500,- EUR usw.). Im Gegenzug macht die Agentur Werbung mit unseren Namen bei Kollegen und anderen Handwerkern. So weit so gut.

Der Domaininhaber ist aber die Agentur. So wie ich erfahren habe, bin ich durch die langjährige Nutzung der rechtmäßige Inhaber. Immerhin beinhaltet die Domain meinen Namen. Wie muss ich jetzt vorgehen, um als Domaininhaber geführt zu werden?

Gruß, Carsten

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Deiner Logik nach bin ich auch Eigentümer meiner Mietwohnung, wenn ich nur dort lange genug wohne ...


Offenbar ist man der Schilderung nach nur Mieter/Nutzer der Domain.


Relevant wäre, wie genau das

Zitat:
eine Werbeagentur bot uns vor Jahren eine Domain nach dem Muster „www.heizungsbau-mueller.de" zur freien Nutzung an.

vertraglich ausgestaltet ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
stadl
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 11x hilfreich)

Wir nutzen die Domain. Es war nicht so, dass wir die Agentur mit der Registrierung beauftragt hätten. Dennoch denke ich, dass wir im Nachhinein die Rechte an der Domain haben.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Wenn du das denkst, dann hast du dafür doch sicherlich eine Begründung? Einen Vertrag etc? Ansonsten ist erst mal Inhaber der Domain, der bei der denic drin steht. Dort findet man übrigens auch Infos zur Übertragung von Domains.

Also:
1. Habt ihr einen Vertrag mit der Agentur?
2. Was steht bei der denic drin?
3. Denk mal über einen DISPUTE Eintrag nach. Allerdings solltest du dir auch im Klaren darüber sein, dass die Agentur im Zweifelsfall eure HP einfach offline nehmen kann. Frage also, wo die liegt bzw. auch wieder eine Frage des Vertrags.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
stadl
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 11x hilfreich)

Wir haben seinerzeit eine gegenseitige Vereinbarung unterschrieben, dass wir als Referenzkunde vergünstigte Internet-/Agenturleistungen bekommen bzw. nutzen dürfen. Darin ist die Domain enthalten. Ich denke, dass diese Vereinbarung einfach keine Gültigkeit mehr hat, weil sich die Rechtssprechung in DE geändert hat. Und wenn ich einen DISPUTE-Antrag stelle man uns vor Gericht sowieso den Namen zusprechen wird. Ich möchte den Weg nur abkürzen bzw. beschleunigen.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

In Deutschland gilt meines Wissen Vertragsfreiheit. Das heißt auf welche geänderte Rechtssprechung baust du das Argument auf, dass der Vertrag nicht ist?

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
stadl
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 11x hilfreich)

Ein konkretes Beispiel habe ich nicht. Ich habe schon öfter gelesen, dass Domains mit Eigennamen den Firmen zugesprochen wurden. Gestern habe ich die Agentur von meinem Vorhaben in Kenntnis gesetzt. Nach einer Frist von sieben Tagen werde ich den DISPUTE-Antrag stellen. Eine Reaktion kam noch nicht.

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Ich würde mir jetzt nicht allzu große Hoffnungen machen.
Hier geht es ja nicht um mueller.de oder audi.de wo so ein Dispute sofort durch ginge.
Ist Heizungsbau Müller eine von dir eingetragene Marke?
Bist du einzigartig und unverwechselbar auf dem deutschen Markt?

Ich würde eher an die Firma herantreten und versuchen die Domain der Firma abzukaufen. Wenn du dich mit denen anfängst zu streiten wird wohl folgendes passieren:
- die Webseite wird abgeschaltet
- wenn du verlierst darfst du eine neue in Auftrag geben
- zwischenzeitlich bist du ggfs. lange offline
- dann bekommst du die Domain vielleicht nie
- dann darfst du dir eine neue Domain überlegen und Briefbögen, Autowerbung, Anzeigen, etc. ändern
- usw

Was das alles kosten wird!!
Je nachdem wie wichtige die Webseite für dich ist und Aufträge direkt und indirekt darüber generierst, wäre die Bezahlung evtl. ein besserer, einfacherer und billiger Weg.

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#8
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Das hat auch nichts mit geänderter Rechtssprechung zu tun. Die denic zählt die Gründe für eine Übertragung einer Domain auf bzw. was man prüfen sollte bevor man das überhaupt versucht. Nur weil man eine Domain für seine Website benutzte, die einer Agentur gehört hat man noch lange keinen Anspruch auf die Domain. Wenn du jetzt nachweisen könntest, dass du als einziges Heizungsbau XYZ Unternehmen in Deutschland tätig bist, dann könnte es vielleicht was werden. Ansonsten können die die Domain auch einfach an ein anderes Heizungsbauunternehmen mit diesem Namen verkaufen und du hast pech.

Zudem frag ich mich grade, ob dir klar ist, dass die deine Website einfach abschalten können, wenn der Inhalt auf deren Server liegt und ihr keinen richtigen Vertrag habt? Bevor du irgendjemanden "in Kenntnis setzt" sollte man erst mal vorsichtig fragen. Vor allem, wenn man rechtlich auf so wackeligen Füßen steht.

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#9
 Von 
stadl
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 11x hilfreich)

Jetzt habe ich eine Reaktion. Der Inhaber der Agentur rief mich an und zeigte sich über mein Vorgehen enttäuscht. Er ist der Meinung, wir hätten alles für Lau mitgenommen und jetzt, wo die Arbeit getan sei, würde ich ihn vor den Kopf stoßen (Thema: DISPUTE Antrag). Das sehe ich nicht so, schließlich macht er mit unseren Namen Werbung. Jedenfalls kam eine Kündigung der Zusammenarbeit mit einer Frist von 14 Tagen. Nach Ablauf dürfen wir die Domain nicht mehr nutzen. Dürfen die das so ohne weiteres?

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Die ständige gängige Rechtsprechung sieht immer eine "angemessene Frist" vor. Das wären in der Regel dann durchaus 14 Tage.

Hier könnte man damit argumentieren, das eine längere Frist (4 Wochen?) von Nöten wäre um Kunden zu informieren und die Geschäftspapiere zu ändern.



Aber eventuell lässt sich die Agentur ja noch auf Verhandlungen ein?
Dann sollte man aber eine besser geregelte vertragliche Vereinbarung haben als bisher ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Das war ja zu erwarten. Ein bisschen zu schnell mit den Kanonen geschossen.
Wie gesagt. je nach Aufwand der ganzen Änderungen, würde ich eher versuchen nochmal zurück zu rudern und zu Kreuze kriechen. Biete denen eine ordentlichen Betrag und die Option euch weiter als Referenz nutzen zu dürfen und gut ist.
Ist doch nur ein Posten auf der Ausgabenseite :-)

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Und zack ...schon ist das Problem da. Ich glaube ich habe bereits einmal dezent drauf hingewiesen, dass genau das die vermutliche Konsequenz bei diesem Vorgehen sein wird. Dein Vorgehen war gelinde gesagt sehr unglücklich.
Du weißt überhaupt nicht welche Ansprüche du auf die Seite hast und gibst auch keine erschöpfende Auskunft über die schriftliche Vereinbarung. Daher kann dir keiner sagen was der Domaininhaber alles darf.

Wenn die Daten deiner Homepage auf deren Server liegen und sie in Zukunft keine Werbung mehr mit dir machen, dann können sie es vermutlich abschalten und du hast nichts in der Hand. Vermutlich wird dein Firmenname auch nicht so unique sein, dass du Anspruch auf die Domain erheben können wirst.

Ihr hab offensichtlich ein Abkommen, dass auf Gegenseitigen Leistungen basiert, bzw. du bekommst eine Leistung dafür, dass jemand deinen Firmennamen benutzt. Und nun haust du dem Domaininhaber einfach um die Ohren, dass er dir die Domain übergeben soll. Ohne begründen zu können warum du Anspruch darauf haben solltest ( "ich hab das mal irgendwo gelesen" ist keine Begründung).

Dir ist hoffentlich klar, dass eine Domain nicht den Umzug der Inhalte betrifft? Das heißt, wenn sie dir die Domain überschreiben ist das eine URL ohne etwas dahinter. Deine Webseite ist dann weg. Sollte das das Ziel gewesen sein? Wenn du Domain und Webseite haben wolltest, dann hättest du das vielleicht etwas diplomatischer angehen sollen als "in Kenntnis setzten".

Der umgekehrte Fall wäre ja, die Agentur stellt die WErbung mit deinem Firmennamen ein und teilt dir mit, dass sie in 7 Tagen einen andere Homepage auf der Domain anzeigen. Ich kann mir vorstellen, dass du in dem Fall auch kein Interesse an einer gütlichen Einigung mehr hättest.



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