Ist hier ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen?

6. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.12.2022 18:46:48
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist hier ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen?

Hallo zusammen,

ich habe im Moment folgendes Problem:

nach einem Besichtigungstermin für eine Wohnung mit mehreren Interessenten, wurde mir einige Tage später per E-Mail mitgeteilt, dass sich der Vermieter für mich als Mieter entschieden hat und hat direkt anbei den Mietvertrag inkl. Hausordnung angehängt.

Daraufhin schickte ich Ihm einige Frage bzgl. der Wohnung (z.B. Internetzugang, Grundriss etc.) worauf ich auch eine Antwort bekam.
Nach einigen weiteren Tagen habe ich mich nochmal bei ihm gemeldet, da die von mir beantragte Schufaselbstauskund noch nicht angekommen ist. Hierbei äußerte ich folgenden Satz: "Ich denke morgen spätestens kommenden Montag dürfte diese [Anm.: Schufa-Selbstauskunft] eintreffe. Ich werde danach die Auskunft zusammen mit dem unterschriebenen Mietvertrag zuschicken. [...]"

Hierbei war der Mietvertrag noch garnicht unterschrieben geschweige denn vernünftig durchgelesen (nur einmal kurz überflogen).

Nun musste ich mich auf div. Gründen leider doch gegen die Wohnung entscheiden und habe dem Vermieter per E-Mail abgesagt.
Leider bekomme ich hier seit einigen Tagen keine Rückmeldung, trotz mehrfache Bitte darum. Auch auf Anrufe wird nicht reagiert. Nun habe ich Sorge, dass der Vermieter rechtliche Schritte gegen mich einleiten wird.

Meine Frage an euch:
Ist hierbei ein mündlicher Vertrag zustande gekommen? Denn meine Intention war es lediglich, den Mietvertrag zu unterschreiben wenn alles soweit geklärt ist (finanzielle Situation, bestimmte Punkte im Mietvertrag wie z.B. Mindestmietdauer).
Danke schonmal für eure Hilfe.

Viele Grüße

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Altarke):
Nun musste ich mich auf div. Gründen leider doch gegen die Wohnung entscheiden und habe dem Vermieter per E-Mail abgesagt.

Für ein Vertrag braucht es zwei Willenserklärungen. Der Vermieter hat einen Mietvertragsentwurf geschickt. Das war noch keine Willenserklärung, sofern er selber diesen noch nicht unterschrieben hat. Offenbar wollte er ja auch noch eine positive Schufa-Erklärung abwarten. Deine Mitteilung, den Vertrag mit der Auskunft abschicken zu wollen, könnte man als Willenserklärung interpretieren. Nur hätte der Vermieter dieser immernoch zustimmen müssen.

Jetzt hast du dein Angebot auf Abschluss des Mietvertrages wieder zurückgenommen. Wenn der Vermieter jetzt zustimmt, fehlt es an deiner Erklärung. Von daher kann ich in dem geschilderten Verlauf keinen Mietvertragsschluss erkennen.

Es ist nicht komplett ausgeschlossen, dass der Vermieter einen sogenannten Vertrauensschaden versucht geltend zu machen. Normalerweise würde ich aber davon ausgehen, dass ein einigermaßen versierter Vermieter das Thema einfach abhackt. Solche Absagen gibt es auf beiden Seiten häufiger. Da macht eine große Aufregung nicht viel Sinn.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

A) der Meitvertrag soll erst mit Unterschrift zustande kommen.
B) der Mietvertrag dient nur der schriftlichen Dokumentation des bereits geschlossenen Mietvertrages

Was genau hier vorliegt, kommt darauf an, was genau am Besichtigungstermin alles von wem gesagt wurde und wie das beweisbar wäre und was genau in der E-Mailkommunikation gelaufen ist.



Zitat (von Altarke):
Hierbei war der Mietvertrag noch garnicht unterschrieben geschweige denn vernünftig durchgelesen (nur einmal kurz überflogen).

Das ist ja nun Dein Problem ...



Wenn Mail und Telefon nicht funktionieren, dann wählt man halt andere Kommunikationswege. In solche Fällen sollte man eh dafür sorgen, das man einen Zustellnachweis hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.12.2022 18:46:48
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

erstmal Danke für deine ausführliche Antwort.
Als Ergänzung und zur weiteren Betrachtung kann ich noch folgendes hinzufügen:

Vor der Absage meinerseits und nach der oben zitierten E-Mail habe ich dem Vermieter noch eine Frage bzgl. des Mietvertrages gestellt.
Hierbei ging es darum, dass meine Freundin, die mit mir zusammen in die besagte Wohnung ziehen wollte, nicht im per E-Mail erhaltenen Mietvertrag steht.
Meine Frage an den Vermieter lautete, ob es ratsam wäre diese mit einzutragen.
Als Antwort bekam ich die Information, dass es mein persönliche Entscheidung sei, da sie dann genauso wie ich als Mieter haften würde.

Als nächstes schickte ich dem Vermieter einige Tage später die Information, dass nach wie vor keine Schufa Auskunft angekommen ist und fragte, ob es möglich sei diese auch nachzureichen.
Die Antwort darauf war, dass es kein Problem sei wenn ich den unterschriebenen Mietvertrag zuschicke und die Schufa Auskunft nachreiche, da der glaubt, dass diese sowieso positiv sei.

Vielleicht helfen diese Informationen die Lage weiter einzuschätzen.

Danke nochmal und viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12328.12.2022 18:46:48
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry van Sell.
Danke für deine Antwort.
Beim Besichtigungstermin wurden wichtige Punkte wie die Mindestmietdauer, Haustiere und Hausordnung garnicht besprochen.
Daher denke ich, dass der von dir genannte Punkt A zutreffen würde.
Nach dem Besichtigen wurde ausschließlich die Kalt und Warmmiete genannt.

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ich würde demVM nochmals mitteilen (schriftlich, Einwurf-Einschreiben), dass ich - wie bereits mit Mail vom mitgeteilt, Abstand von der Anmietung der Wohnung sosoundsostraße in sosoundso, sounsovielteltes OG links/rechts nehme. Mehr würde ich nicht schreiben. Nicht ein Wort mehr würde ich schreiben, na ja außer die Grußformel zum Anfang und Ende des Briefes.

Der Müll an dem Malverkehr, und das kommt immer hoch, wenn es brennt, ist, dass Sie den Zugang nicht nachweisen können.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Altarke):
Meine Frage an euch:
Ist hierbei ein mündlicher Vertrag zustande gekommen? Denn meine Intention war es lediglich, den Mietvertrag zu unterschreiben wenn alles soweit geklärt ist (finanzielle Situation, bestimmte Punkte im Mietvertrag wie z.B. Mindestmietdauer).


Vor Unterschrift des Vertrags kann sich jede Vertragspartei noch anders entscheiden, also ein Vertrag gilt ab Unterschrift.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Banane123):


Vor Unterschrift des Vertrags kann sich jede Vertragspartei noch anders entscheiden, also ein Vertrag gilt ab Unterschrift.


Echt jetzt? Und mündliche Verträge sind ab wann nicht mehr statthaft/gültig? Wo bitte kann ich das nachlesen, da habe ich wohl eine Entwicklung verpasst.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Altarke):
nach einem Besichtigungstermin für eine Wohnung mit mehreren Interessenten, wurde mir einige Tage später per E-Mail mitgeteilt, dass sich der Vermieter für mich als Mieter entschieden hat und hat direkt anbei den Mietvertrag (123recht.net Tipp: Mietvertrag Vorlage Wohnung ) inkl. Hausordnung angehängt

Zitat (von AltesHaus):
Echt jetzt? Und mündliche Verträge sind ab wann nicht mehr statthaft/gültig? Wo bitte kann ich das nachlesen, da habe ich wohl eine Entwicklung verpass


Es ist von Anfang an von "Mietvertrag" die Rede, der inkl. Hausordnung angehängt wurde. Ein mündlicher Vertrag war nicht vorgesehen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Es ist von Anfang an von "Mietvertrag" die Rede, der inkl. Hausordnung angehängt wurde. Ein mündlicher Vertrag war nicht vorgesehen.


Ich kann doch mündlich zusagen, seit wann ist das nicht mehr gültig? Wo bitte kann ich das nachlesen?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ich kann doch mündlich zusagen, seit wann ist das nicht mehr gültig? Wo bitte kann ich das nachlesen?


U.a.,eine mündliche Zusage für den Abschluss eines Vertrags kann bestritten werden

.
Zitat (von Altarke):
Meine Frage an euch:
Ist hierbei ein mündlicher Vertrag zustande gekommen? Denn meine Intention war es lediglich, den Mietvertrag zu unterschreiben wenn alles soweit geklärt ist (finanzielle Situation, bestimmte Punkte im Mietvertrag wie z.B. Mindestmietdauer).
D


In diesem Fall meine Antwort: Nein, kein Vertrag zustande gekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Für diesen Fall war meine Antwort ebenso, dass kein Vertrag zustande gekommen ist. Aber ich würde mich in Zukunft mit derart pauschalierten Aussagen " ein Vertrag gilt ab Unterschrift." in einem solchen Forum zurück halten.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Natürlich gibt es auch mündlich und fernmündlich abgeschlossene Verträge. In der Regel dürfte es aber so sein, dass bei einer Wohnungsbesichtigung nicht alle Details besprochen wurden. Das bestätigt hier ja auch der Teilnehmer in #4 (Mindestmietdauer ist ein sehr wichtiges Detail). Von daher wird bei der Besichtigung noch kein (mündlicher) Mietvertrag zustande gekommen sein.

Sorgen würde mir einzig die Aussage des Teilnehmers nach Erhalt des schriftlichen Mietvertrages machen. Denn zu dem Zeitpunkt kannte er alle Details und somit kann man das schon als Zusage werten. Nur fehlt es meiner Meinung nach an der Zusage des Vermieters, der zu diesem Zeitpunkt offenbar nicht sofort zugestimmt hat. Und da der Teilnehmer inzwischen seine Zusage (wenn man das so intepretieren möchte) zurückgezogen hat, kann jetzt auch kein Vertrag mehr zustande kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
ür diesen Fall war meine Antwort ebenso, dass kein Vertrag zustande gekommen ist. Aber ich würde mich in Zukunft mit derart pauschalierten Aussagen " ein Vertrag gilt ab Unterschrift." in einem solchen Forum zurück halten.


Richtig, es hätte heissen müssen: "..der Vertrag bzw. dieser Vertrag gilt ab Unterschrift.

§ 154 Abs.2 BGB letzter Absatz, sehr informativ.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von cauchy):

... Und da der Teilnehmer inzwischen seine Zusage (wenn man das so intepretieren möchte) zurückgezogen hat, kann jetzt auch kein Vertrag mehr zustande kommen.


So geht es gewiss nicht...

Wenn man irgendeine Aussage als Antrag zum Abschluss eines Vertrags ansehen will, ist dieser Antrag verbindlich und kann nicht zurück genommen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Und da der Teilnehmer inzwischen seine Zusage (wenn man das so intepretieren möchte) zurückgezogen hat, kann jetzt auch kein Vertrag mehr zustande kommen.


Ich teile diese Ansicht.

Wenn ein schriftlicher Vertrag beiden Seiten vorliegt, geht jede Partei davon aus, dass der Vertrag durch Unterschrift rechtskräftig wird. Von einem mündlichen MV geht der TE nicht aus. Deshalb in diesem Fall, ohne Unterschrift kein MV.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Wenn ein schriftlicher Vertrag beiden Seiten vorliegt, geht jede Partei davon aus, dass der Vertrag durch Unterschrift rechtskräftig wird.


Da ist es kein schriftlicher Vertrag sondern ein schriftlicher Vertragsentwurf.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Banane123):
Wenn ein schriftlicher Vertrag beiden Seiten vorliegt, geht jede Partei davon aus, dass der Vertrag durch Unterschrift rechtskräftig wird.


Da ist es kein schriftlicher Vertrag sondern ein schriftlicher Vertragsentwurf.

Berry


Hier geht es um einen fertigen Mietvertrag. Nennt man den Vertrags-Entwurf?. Bislang war ich der Meinung ein Entwurf sei ein vorgefertigtes Schreiben/Vertrag, welches noch angepasst werden kann. Man lernt nie aus.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Ein mündlicher Vertrag war nicht vorgesehen.

Unerhbeich, wenn dann - entgegen der ursrünglichen Absicht - doch ein mündlicher Vertrag abgeschlossen wird.



Zitat (von Banane123):
Von einem mündlichen MV geht der TE nicht aus. Deshalb in diesem Fall, ohne Unterschrift kein MV.

Das ist schlicht falsch.
Denn es ist relevant, was Gesetz und Rechtsprechung sagen, nicht wo von der TS ausgeht.



Zitat (von Banane123):
Bislang war ich der Meinung ein Entwurf sei ein vorgefertigtes Schreiben/Vertrag, welches noch angepasst werden kann.

Und was genau hindert den Mieter daran, genau das zu machen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen