>Ist hier Willkür nachweisbar?
grundsätzlich stellt sich das problem, daß der AG eben in einem kleinbetrieb jederzeit ohne angabe von gründen fristgemäß kündigen kann
inwiefern in deinem fall aussicht auf erfolg bestünde, falls du gegen die
Kündigung vorgehen würdest,
erscheint mir zweifelhaft,
das sollte aber ein fachanwalt beurteilen
Beschäftigte in Betrieben, in denen in der Regel nur zehn oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt sind, genießen nach
§ 23 Abs. 1 KSchG keinen Kündigungsschutz (Kleinbetriebsklausel).
http://www.rechtsanwalt-axel-dietrich.de/kuendigungsschutz-im-kleinbetrieb.html
den ausstehenden lohn sowie urlaubsabgeltung wirst du im rahmen einer lohnklage einfordern müssen,
falls der AG freiwillig nicht zahlt
die angefallenen überstunden, sofern nachweisbar, würde ich auch gleich mit rein nehmen,
freiwillige prämie hin, freiwillige prämie her
eine klausel, wonach sämtliche überstunden mit einer freiwilligen prämie abgegolten sein sollen, wäre m.M.n. in zweifacher hinsicht unwirksam:
zum einen fehlt eine angabe zur konkreten anzahl der stunden, die durch eine prämie abgegolten sein sollen,
was das ganze nach
§ 307 BGB unwirksam macht
zum zweiten kann eine derartige überstundenabgeltung niemals "freiwillig" sein
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von kriegsrat am 01.07.2011 15:26
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