Javascript scheint in Ihrem Browser deaktiviert zu sein. Bitte aktivieren Sie Javascript um alle Vorteile von 123recht.net nutzen zu können.
20.07.2008
Guten Morgen
Anwaltsuche  Erw. Suche
Textgrösse
Inhaltssuche  
Themensuche  
 SIE SIND HIER: Startseite » Ratgeber » Vertragsrecht » 
Ist eine Kündigung per Fax rechtswirksam und somit fristwahrend?
Seite 1 - vom 11.05.2007

Ist eine Kündigung per Fax rechtswirksam und somit fristwahrend?

Der Autor
Sascha Kugler, Berlin
beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Internet und Computerrecht, Medizinrecht, Strafrecht.
» Homepage» artikelliste
» Online Rechtsberatung
» Kontaktinformation

Elektronische Erklärungen sind zwar grundsätzlich rechtswirksam, ihr gerichtlicher Beweiswert aber ist von der Fälschungssicherheit des Mediums abhängig. Fehlt dem elektronischen Dokument die Urkundenqualität - wie im Fall Telefax - so wird es beweisrechtlich als Objekt des Augenscheins bewertet. Es unterliegt damit der freien richterlichen Beweiswürdigung, in die neben der Fälschungssicherheit natürlich auch Kriterien wie das Vorhandensein von Sendeprotokollen oder aber Zeugenaussagen einfließen.

In vielen Fällen werden Telefaxe vor Gericht als Beweis nicht anerkannt, allenfalls der Inhalt des Faxes kann in die Würdigung mit einfließen. Beispiele: Die Übermittlung einer schriftlichen Bürgschaftserklärung zur Übernahme einer Kreditbürgschaft bei einer Bank z.B. wird per Fax nicht anerkannt. (BGH, IX ZR 259/91). Auch eine Prozessvollmacht, die per Telefax verschickt wurde, ist nicht ausreichend: Das Original muss vorgelegt werden (Bundesfinanzhof, Az. VII R 63/95).

Auch das Vorliegen eines Sendeprotokolls ändert daran nichts: "Der Nachweis eines Zugangs per Telefax kann nicht durch den Beweis des Absendens geführt werden. Das Vorliegen eines Sendeprotokolls begründet keinen Anscheinsbeweis." (OLG München, Az. 7 U 5553/92 v. 16.12.92), und: "Ein Telefax-Sendeprotokoll stellt wegen der Manipulationsmöglichkeiten nur ein Indiz für den Zugang eines Schreibens dar. Bestreitet der Empfänger den Zugang und legt seinerseits ein Protokoll vor, welches das Fax als nicht eingegangen ausweist, so ist das Indiz des Sendeprotokolls entkräftet." (LG Darmstadt, Az. 9 O 170/92 v. 17.12.92)

Dieser Sichtweise hat sich auch der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) bereits im Dezember 1994 in einem Grundsatzurteil angeschlossen: Das Sendeprotokoll beweist nichts. Es belegt nur die "ordnungsgemäße Absendung der Fernkopie. Defekte im Empfangsgerät, z.B. Papierstau oder Leitungsstörungen können zum Scheitern der Übertragung führen, ohne daß dies im Sendebericht ausgewiesen wird."

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte sich der Versender den Erhalt des Faxes vom Empfänger schriftlich z.B. durch ein Antwortfax bestätigen lassen. Ist dies nicht möglich, sollte der Versender eine Dritte Person mit dem Versand beauftragen und sich von diesem neben dem Sendeprotokoll eine eidesstattliche Versicherung über den ordnungsgemäßen und reibungslosen Ablauf des Versands geben lassen (BGH, X ZB 20/92 v. 17.11.'92). Diese Sichtweise hat sich auch bei z.B. Bürgschaftserklärungen (BGH, IX ZR 259/91 v. 28.01.93) oder fristwahrenden Schriftsätzen über Fax (OLG München, 12 UF 1182/92 v. 10.11.92) durchgesetzt. Schließlich muss auch der Nachweis erbracht werden, dass "organisatorische Maßnahmen" eingesetzt wurden, die nicht nur die "vollständige und fehlerfreie Übertragung des Textes" sondern auch die "abschließende Kontrolle der richtigen Empfängernummer" gewährleisten. (BAG, 2 AZR 1020/94 v. 30.03.95, im Anschluss an BayObLG, 1 Z RR 39/94 v. 13.10.94).

Ist gesetzlich oder vertraglich die Schriftform gem. § 126 BGB vorgeschrieben, so reicht die Sendung eins Faxes nicht aus. Weil ein Fax als elektronisches Dokument die Formvorschrift des § 126 BGB nicht erfüllt. Einzige Ausnahme wäre eine vertragliche Vereinbarung, dass die schriftliche Form auch durch eine elektronische Form ersetzt werden kann, § 126 Abs. 3 BGB.


« ZurückDruckversion »
Artikel verschicken »
Leserbrief schreiben »
Themasuche zu diesem Artikel »
Newsletter abonnieren »

Lesezeichen hinzufügen bei:

 Mr.Wong  Yigg  Linkarena  Google  Webnews  Folkd  Digg  Del.icio.us


Seiten dieses Artikels:
Ist eine Kündigung per Fax rechtswirksam und somit fristwahrend?

Vertragsrecht auf frag-einen-sachverstaendigen.de
Sachverständige antworten auf Ihre Fragen zum Thema Vertragsrecht. Sie bestimmen den Preis!
Die neuesten 4 Antworten zu:
»  Standsicherheitsnachweis für fliegende Bauten beantwortet von SV Specht für €25
»  Mängelanmeldung Porphyrplatten vor Garage beantwortet von SV Moser für €30
»  Abdichtung Balkone/Terassen beantwortet von SV Moser für €30
»  Fenstereinbau bei Holzständerbauweise beantwortet von SV Moser für €25
[mehr über frag-einen-sachverstaendigen.de]
neues im Vertragsrecht forum:
Inkasso »  Frage zu Abtretungsurkunde und schuldbefreiender Zahlung an 1. Gläubiger
Inkasso »  Ärger mit Inkasso
Inkasso »  RA Andreas Schneider und Forderungen 1&1
Inkasso »  HF 6,80€, jetzt 70,00 €!!!
Inkasso »  Merkwürdige Inkassobriefe von ReA Matthias Brandes!Was tun?
Vertragsrecht Top 5 Ratgeber
Vertragsrecht
Verbreitete Rechtsirrtümer - Rücktrittsrecht von Verträgen (73831 Aufrufe)
Vertragsrecht
Minderjährige und Verträge (61955 Aufrufe)
Vertragsrecht
Die Unwirksamkeit von Verträgen (50870 Aufrufe)
Vertragsrecht
Rechtsvernichtende Gestaltungsrechte (32090 Aufrufe)
Vertragsrecht
Einwurfeinschreiben - unsicheres Beweismittel (31923 Aufrufe)
Für Anwälte: RenoCash
123recht.net InfoSichern Sie sich jetzt die Vorteile, die Ihnen renocash bietet. Ermöglichen Sie die Kartenzahlung in Ihrer Kanzlei!
123recht.net Quickie

Haben Sie schon mal illegal Dateien aus dem Internet heruntergeladen (z.B. Musik, Filme, Spiele, Programme etc.)

 Nein
 Früher ja, jetzt nicht mehr
 Ja, hin und wieder
 Ja, regelmäßig


Resultate

Vertragsrecht - in den Nachrichten
Archiv: Bei Sportstudio-Mitgliedschaft auf Art der Zahlungsweise achten
Archiv: Gericht erklärt Stromtarif von Eon-Tochter für unzulässig
Archiv: BGH kippt lange Vertragslaufzeiten mit Heizkosten- Dienstleistern
Archiv: Verbraucherschützer kippen kundenfeindliche Regelung von Airlines
Archiv: Verbraucherschützer warnen vor Ablauf von Verjährung für Gaskunden
[mehr aus den Nachrichten]

© qnc GmbH 2008 Haftungsausschluss


Rechtsberatung Online | Hilfe | Service | Impressum | Inhaltsübersicht | Newsletter | Für Leser | Für Anwälte | Kooperationspartner | Partnerprogramm | Jobs @ 123recht.net | Jobbörse | Datenschutz | Nachrichten XML | Ratgeber XML |