>Ist ein LL.M gleichwertig wie der 1. Staatsexamen
Fernuni Hagen stimmts ?
LL.M. und Staatsexamen haben erst einmal nichts miteinander zu tun. Das eine ist ein Akademischer Grad, das andere die Bestätigung über eine bestandene Prüfung.
Zu Deutsch: Um das erste Staatsexamen zu haben, müssen Sie nicht ein "paar Scheine", sondern eben die Prüfung zum ersten Staatsexamen absolvieren.
Die Voraussetzungen findet man z.B. für NRW hier:
www.oberlandesgericht-hamm.de/formular/jag20030701.pdf
in §7.
Unklar ist noch, ob der LL.M. zur Teilnahme an der Staatsexamensprüfung berechtigt. Problematisch könnte z.B. das Erfordernis einer bestandenen Zwischenprüfung werden (oder die 4 Semester Studium in D bei einem ausländischen LL.B.). Es sind allerdings nach §7 Abs. III Ausnahmen von diesem Erfordernis möglich. Am besten vorher mit dem Landesjustizprüfungsamt abklären.
Damit wird man dann zur Prüfung zugelassen und kann das 1. Staatsexamen absolvieren. Für die Zulassung als Rechtsanwalt braucht's dann noch zwei Jahre Referendariat und das 2. Staatsexamen.
Alternativ kann man einen LL.M. im europäischen Ausland erwerben. Wenn man DORT die Anwaltszulassung hat, kann man in Deutschland nach einer dreijährigen Praxisphase und einer "Tauglichkeits"prüfung in deutschem Recht die deutsche Anwaltszulassung erhalten. (Die Befähigung zum Richteramt erlangt man auf diesem Weg im übrigen nicht
).
In jedem Fall eine Menge Arbeit. "Noch eben als Anwalt qualifizieren" geht so einfach nicht (deshalb vermutlich auch die etwas heftige Reaktion von Hauser).
Der Weg zur Anwaltsrobe kostet in D eine Menge Nerven, Zeit und durchwachte Nächte und ist mit dem "Urlaubsabschluss" LL.M. kaum zu vergleichen
.
von Ebenezer am 28.10.2008 23:18
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