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Ist ein LL.M gleichwertig wie der 1. Staatsexamen

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Ist ein LL.M gleichwertig wie der 1. Staatsexamen

Hallo, hab da mal ne frage, die mir irgendwie keiner so richtig beantworten kann... Also ich mache grade meinen LL.B und werde höchstwahrscheinlich auch einen LL.M dranhängen... Und wenn sich dann die Möglichkeit ergeben sollte, würde ich mich auch noch als Anwalt qualifizieren wollen... nun meine frage: ist dieses LL.M gleichwertig mit einem 1. Staatsexamen, oder muss ich noch ein paar scheine dann machen, damit ich das 1. staatsexamen in der tasche habe, um dann das 2. staatsexamen zu machen...

würde mich über antworten freuen...


von Der Saarländer am 15.10.2008 19:05
Status: Junior (65 Beiträge)
Userwertung:  3,8  von 5 (von 4 User(n) bewertet)

>Ist ein LL.M gleichwertig wie der 1. Staatsexamen
Ja gute Idee, die Anwaltsrobe gibts gerade bei ALDI-Nord im Sonderangebot.

Andere Frage: Ich bin Heilmagnetisierer, kann ich da auch Anwalt werden, ich habe mal etwas von Berufsfreiheit nach Art 12 GG gehört.
Kann ich da eine VB erheben.


von Andreas.Hauser am 17.10.2008 16:38
Status: Unsterblich (1263 Beiträge)
Userwertung:  1,8  von 5 (von 5 User(n) bewertet)

>Ist ein LL.M gleichwertig wie der 1. Staatsexamen
Dachte eigentlich, dass man hier auf vernüftige Art und Weise miteinander kommunizieren kann...

Ist hier vielleicht sonst noch jemand, der mir dazu ne vernünftige antwort geben kann??


von Der Saarländer am 24.10.2008 09:45
Status: Junior (65 Beiträge)
Userwertung:  3,8  von 5 (von 4 User(n) bewertet)

>Ist ein LL.M gleichwertig wie der 1. Staatsexamen
Fernuni Hagen stimmts ?

LL.M. und Staatsexamen haben erst einmal nichts miteinander zu tun. Das eine ist ein Akademischer Grad, das andere die Bestätigung über eine bestandene Prüfung.

Zu Deutsch: Um das erste Staatsexamen zu haben, müssen Sie nicht ein "paar Scheine", sondern eben die Prüfung zum ersten Staatsexamen absolvieren.

Die Voraussetzungen findet man z.B. für NRW hier:

www.oberlandesgericht-hamm.de/formular/jag20030701.pdf

in §7.

Unklar ist noch, ob der LL.M. zur Teilnahme an der Staatsexamensprüfung berechtigt. Problematisch könnte z.B. das Erfordernis einer bestandenen Zwischenprüfung werden (oder die 4 Semester Studium in D bei einem ausländischen LL.B.). Es sind allerdings nach §7 Abs. III Ausnahmen von diesem Erfordernis möglich. Am besten vorher mit dem Landesjustizprüfungsamt abklären.

Damit wird man dann zur Prüfung zugelassen und kann das 1. Staatsexamen absolvieren. Für die Zulassung als Rechtsanwalt braucht's dann noch zwei Jahre Referendariat und das 2. Staatsexamen.

Alternativ kann man einen LL.M. im europäischen Ausland erwerben. Wenn man DORT die Anwaltszulassung hat, kann man in Deutschland nach einer dreijährigen Praxisphase und einer "Tauglichkeits"prüfung in deutschem Recht die deutsche Anwaltszulassung erhalten. (Die Befähigung zum Richteramt erlangt man auf diesem Weg im übrigen nicht
).

In jedem Fall eine Menge Arbeit. "Noch eben als Anwalt qualifizieren" geht so einfach nicht (deshalb vermutlich auch die etwas heftige Reaktion von Hauser).

Der Weg zur Anwaltsrobe kostet in D eine Menge Nerven, Zeit und durchwachte Nächte und ist mit dem "Urlaubsabschluss" LL.M. kaum zu vergleichen
.


von Ebenezer am 28.10.2008 23:18
Status: Unsterblich (899 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 118 User(n) bewertet)

>Ist ein LL.M gleichwertig wie der 1. Staatsexamen
Ok, muss zugeben, war etwas dumm vormuliert von mir... ist mir klar das ein jurastudium kein zuckerschlecken ist... worum es mir eigentlich ging ist das, was der Ebenezer mir soeben erklärt hat... also werd ich doch noch den ersten staatsexamen machen müssen, und dann das 2 staatsexamen... und damit das ganze mit dem ll.m keine verschwendete zeit ist, hoffe ich doch, dass ich dann einiges anerkannt bekomme...

mit bestem dank

Der Saarländer


von Der Saarländer am 29.10.2008 06:57
Status: Junior (65 Beiträge)
Userwertung:  3,8  von 5 (von 4 User(n) bewertet)

>Ist ein LL.M gleichwertig wie der 1. Staatsexamen
--- editiert vom Admin


von guest123-2107 am 30.10.2008 08:31
Status: Philosoph (686 Beiträge)
Userwertung:  1,7  von 5 (von 33 User(n) bewertet)

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