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Ist ein 15 jähriger Käufer kaufberechtigt ?

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Ist ein 15 jähriger Käufer kaufberechtigt ?

Hallo zusammen !
Mein Sohn (15 Jahre lebt bei seiner Mutter) hat bei Ebay ohne Erlaubnis eines Elternteils einen Motorroller ersteigert, Preis 1800 €. Der Preis übertrifft bei weiten seine finaziellen Verhältnisse. Verdiens im 1. Lehrjahr 350 €.
Nun meine Frage, darf Er diesen Kauf überhaupt alleine tätigen ?

Gruß Sasch


von Sasch am 08.10.2003 23:10
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>Ist ein 15 jähriger Käufer kaufberechtigt ?
Nein, Ihr Sohn darf diesen Kauf nicht alleine tätigen:

vgl.: § 106- § 111 BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/106.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/107.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/108.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/109.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/110.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/111.html

Beschränkte Gechäftsfähigkeit liegt vom 7. bis zum 17. Lebensjahr vor. Diese Personen (hier Ihr Sohn) bedürfen der vorherigen Einwilligung oder der nachträglichen Genehmigung des gesetzlichen Vertreters. Die Einwilligung kann Ihrem Sohn oder dem Händler gegenüber zum Ausdruck gebracht werden. Ausnahme: Taschengeldgeschäfte.

Was besagt der sogenannte "Taschengeldparagraph"?

Ein vom Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die Zahlung von seinem für solche Geschäfte überlassenen Taschengeld leisten kann. Bei der Ansparung größerer Summen vom Taschengeld kann jedoch die elterliche Genehmigung wieder notwendig werden.

Aufgrund der Höhe des Betrages ist der Kaufvertrag unwirksam, und Bedarf Ihrer schriftlichen Zusatimmung.


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""Die Menschen verstehen weder ganz böse noch ganz gut zu sein." - Nicola Machiavelli"


von im_web_kaufen am 09.10.2003 01:17
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>Ist ein 15 jähriger Käufer kaufberechtigt ?
Hallo,

die Frage ist jetzt natürlich, ob nicht der Elternteil, der den Zugang zu Ebay ermöglicht, bezahlen muss!?!

Sonst könnte man ja alle Ebay Auktionen, die man nicht haben will, auf den minderjährigen Sohn schieben, oder sehe ich das falsch???

Gruß
epoeri


von epoeri am 09.10.2003 13:41
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>Ist ein 15 jähriger Käufer kaufberechtigt ?
Hallo "epoeri",

"Internet-Auktionen" scheinen auch für die "Juristerei" Neuland zu sein scheint:

Wohingegen das BGH in einer Grundsatzentscheidung urteilte, dass bei Online-Auktionen durch den Zeitablauf ein Vertrag mit dem Höchstbietenden zu Stande kommt (Urteil des BGH vom 07.11.2001, Az.: VIII ZR 13/01) erfährt die BGH-Rechtsprechung eine Einschränkung durch die Urteile des OLG Köln vom 06.09.2002, Az.: 19 U 16/02 und des Amtsgerichts Erfurt vom 14.09.2001, Az.: 28 C 2354/01. Danach muss bei Vertragsabschlüssen im Internet der Verkäufer beweisen, dass der Käufer bzw. Ersteigerer identisch mit dem Account-Inhaber ist. Im Fall des AG Erfurt hatte der "Käufer" auf Diamantringe geboten, später diese aber nicht abgenommen. Die Klage des Verkäufers scheiterte daran, dass er nicht beweisen konnte, dass der mit einem Passwort eingeloggte Bieter auch tatsächlich der Inhaber des angemeldeten Accounts sei. Demnach muss der Verkäufer nachweisen, dass Passwort und Account hier nicht durch einen Dritten missbraucht wurden.


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von im_web_kaufen am 09.10.2003 16:23
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>Ist ein 15 jähriger Käufer kaufberechtigt ?
Hi im_web_kaufen.

Ich sehe das nicht als "Einschränkung". Es ist ein Kauf zum Höchstgebot, Kaufvertrag also gegeben. Bei dem OLG-Fall konnte lediglich nicht zweifelsfrei die Identität des einen Vertragspartners nachgewiesen werden.


von Hank am 09.10.2003 16:43
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>Ist ein 15 jähriger Käufer kaufberechtigt ?
Für die Gültigkeit des Vertrags / "Geschäfts" ist die Höhe per se völlig irrelevant , wodurch insoweit § 110 BGB " Taschengeldparagraph" für den Verkäufer sich in der Regel als stumpfes Schwert herausstellen dürfte.

Muß der Minderjährige annehmen, daß sich die in der Überlassung liegende Einwilligung des gesetzlichen Vertreters auf ein konkretes Geschäft nicht beziehen soll, so ist ein solcher Vertrag selbst dann nicht von § 110 BGB gedeckt, wenn er ihn mit an sich zur freien Verfügung überlassenen Mitteln erfüllt.
Nach den zutreffenden Ausführungen von Gitter (in: MünchKomm, 3. Aufl., § 110 Rdnr. 18) widerspricht es dem Erziehungszweck des Minderjährigenrechts, dem gesetzlichen Vertreter nur die Wahl zwischen zweckgebundenen Mitteln und einem "totalen Taschengeld" zuzubilligen, mit dem er alles und jedes gutheißt, was der Minderjährige unternimmt. Auch bei frei überlassenen Mitteln muß der Wille des gesetzlichen Vertreters, Beschränkungen vorzunehmen, beachtet werden. Nach Ansicht von Gitter kann es dabei nur auf das Innenverhältnis zwischen dem Minderjährigen und dem gesetzlichen Vertreter ankommen. Diese Auffassung wird vvon den Gerichten geteilt, da ein Gutglaubensschutz im Minderjährigenrecht grundsätzlich nicht besteht.

Also ist z.B. der Kauf einer Currywurst mittels Taschengeld durch ein Kind aus einer Veganerfamilie in der Regel genauso wenig gültig , wie der Kauf von obigem Motorroller.

Zu beachten ist außerdem , daß es in der Regel der Zustimmung beider Elternteile bedarf n.§ 1629 BGB . Wie man oben entnehmen kann , leben die Eltern getrennt , so daß es hier auf das vom Gericht bestimmte gemeinsame?? Sorgerecht ankommt. Sollte dieses momentanm bei der Mutter liegen , so reicht deren alleinige Zustimmung aus


von psst am 09.10.2003 16:52
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>Ist ein 15 jähriger Käufer kaufberechtigt ?
Hallo zusammen
Vielen Dank an alle und für die ausführliche Hilfe.
Sasch


von Sasch am 09.10.2003 16:57
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>Ist ein 15 jähriger Käufer kaufberechtigt ?
Bezogen auf meine obigen Ausführungen sind diese Verträge -egal od nun aus Käufer- oder Verkäufersicht - immer ungültig , da es der fordernden Seite so gut wie nie gelingen wird , das Gegenteil der Behauptung , der/die minderjährige Sohn/Tochter habe vor dem PC gesessen, zu beweisen ,wie obige Urteile - es gibt übrigens einige mehr ,auch aus der zweiten Instanz - zeigen.


von psst am 09.10.2003 17:02
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>Ist ein 15 jähriger Käufer kaufberechtigt ?
@hank:

Ich denke mal nicht, dass der Sohn einen eigenen Account bei eBay hat ...

Nehmen wir mal an, Mama hat zuvor einen Fön bei eBay ersteigert, musste auf die Toilette und hat sich vergessen bei eBay abzumelden.

Sohne-Mann stöbert in den Angebotsseiten, findet den Motorroller und kauft per Sofort-Kauf, oder Auktion den Roller, und schon haben wir den oben von mir beschriebenen Fall.

@psst:
Also ist z.B. der Kauf einer Currywurst mittels Taschengeld durch ein Kind aus einer Veganerfamilie in der Regel genauso wenig gültig , wie der Kauf von obigem Motorroller.

m. E. Schwachsinn, sorry. Die von Ihnen zitierte Passage ist eine Einzelmeinung (von einem Herrn Gitter), Zitat: Nach Ansicht von Gitter und ist wenn überhaupt auf den Gutwillen und auf die gleiche Rechtsauffassung eines Richters angewiesen.

Elltern überlassen Ihren Kindern ein angemessenes Taschengeld, damit sich diese "eine Kleinigkeit" leisten können, wenn diese z.B. auf dem Rückweg von der Schule sind.

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von im_web_kaufen am 09.10.2003 17:15
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>Ist ein 15 jähriger Käufer kaufberechtigt ?
@ die Juristen

wenn ich eure Antworten richtig deute, kann ich bei Ebay steigern, was ich will, und sage hinterher, wenn ich es nicht haben will, dass mein minderjähriger Sohn gesteigert hat?

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das möglich ist!?!

Wozu brauch ich dann noch ein Passwort???

Gruß
epoeri


von epoeri am 09.10.2003 19:49
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>Ist ein 15 jähriger Käufer kaufberechtigt ?
wenn ich es nicht haben will, dass mein minderjähriger Sohn gesteigert hat?<(i>

Sollte es vor Gericht gehen und Sie würden bei Gericht eine Falschaussage machen, womöglich noch unter Eid und es würde sich herausstellen, dass sie gelogen haben ...

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von im_web_kaufen am 09.10.2003 19:55
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