Ist die Rechnung legitim?

17. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
WhiteHotIce
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist die Rechnung legitim?

Guten Abend,

wir haben gefeiert und haben wegen miserabler Leistung seitens Restaurant die Rechnung nicht sofort zahlen wollen um und zunächst von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Gesamtkosten 1700€. Bis wir einen gefunden haben, hat die Besitzerin eine Strafanzeige gestellt.
Unser Rechtsanwalt bekam die bisherige schriftliche Dokumentation und gleichzeitig haben wir folgendes vereinbart:
(Dies war der letzte Absatz im Anschreiben)
"Die Erstberatungsgebühr wird von unserer Versicherung übernommen (siehe Anhang). Ich bitte Sie bei allen entstehenden Kosten zunächst bei der Versicherung nachzufragen und auch über die Versicherung abzurechnen. Falls Kosten entstehen, die die Versicherung nicht übernimmt, so bitte ich Sie uns davon vorab zu informieren."

Hier das Ergebnis: Mit dem Restaurant haben wir uns die Kosten geteilt. Wir haben zum Schluss ca. 850€ bezahlt. Das hat wohl die Versicherung noch übernommen. Soweit i. O.
Zu der Strafsache schickte der Rechtsanwalt zuerst meiner Frau eine Rechnung über 668€. Dieses wird wohl nicht von der Versicherung übernommen. Einen Monat später kommt die Rechnung auch zu mir über 654€. Beide bittet er zu begleichen, obwohl wir von ihm schriftlich und auch mündlich nicht über die entstehenden kosten informiert wurden.

Meine Frage:
Darf der Rechtsanwalt uns eine Rechnung schicken, obwohl er und darüber in keiner Weise informiert hat. Übrigens habe ich ihn daran auch noch am Telefon erinnert, dass bei entstehenden kosten wir zunächst die Summen kennen möchten, bevor wir weiter machen. Muss der Rechtsanwalt nicht etwa zuerst die Versicherungszusage erhalten, bevor er weiter macht? Außerdem bin ich mir sicher, dass die Größenordnung eigentlich bekannt sein müsste und es wäre auch vom Rechtsanwalt sicher ein guter Tipp einfach die Rechnung vollständig zu bezahlen, mit der bitte die Anzeige zurückzunehmen. Das wäre finanziell vorteilhafter.

Ich bitte euch um Tipps, was ich weiter machen sollte
- Muss ich die Rechnung bezahlen oder nicht?

MfG

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Erstberatung beinhaltet keine umfangreiche Vertretung.

Vorsatztaten sind i.d.R. nicht versichert.

Zukünftig sollten Sie immer selbst die Deckungszusage bei Ihrer RSV einholen + erst dann den RA beauftragen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Darf der Rechtsanwalt uns eine Rechnung schicken, obwohl er und darüber in keiner Weise informiert hat.

Ja, das darf er.



Zitat:
Muss der Rechtsanwalt nicht etwa zuerst die Versicherungszusage erhalten, bevor er weiter macht?

Das dürft zweifelsohne nur für versicherte Fälle gelten.

Ansonsten kommt es auch darauf an, was genau vertraglich vereinbart war.



Zitat:
obwohl wir von ihm schriftlich und auch mündlich nicht über die entstehenden kosten informiert wurden.

Das muss er nicht, denn die Kosten sind im Gegensatz zu anderen Verträgen gesetzlich geregelt.



Die Frage ist halt auch, ob so unverbindliche Bitten wie von euch überhaupt berücksichtigt werden müssen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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