Ist die Inkassoforderung korrekt?

5. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
pjk91
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist die Inkassoforderung korrekt?

Meine freundin hat zweimal mit ihrer Karte bezahlt, bei "sky" und "budni" obwohl diese nicht gedeckt war (wusste sie natürlich nicht). Sie hat nicht mitbekommen das die Abbuchungen wieder zurück gingen, nach etwas mehr als einem Monat kamen die Inkassoforderungen. Das Inkassounternehmen von "sky" schlug deutlich mehr gebühren drauf wie das Inkassountrenehmen von "budni", zur Erläuterungen liste ich die Gebühren und Forderunegn hier einmal auf:

1. HIT Hanseatische Inkasso-Treuhand GmbH (Budnikowsky)
Hauptforderung: 50,33
Bankrücklastkosten: 9,12
Ermittlungskosten: 11,00
Zinsen: 0,06
Geschäftsgebühr: 22,50
Auslagen: 4,50
-> Aufschlag von 47,18

CCS Inkasso (Sky)
Hauptforderung: 14,97
Bankrücklastschriftkosten: 10,50
Adressermittelungskosten: 10,00
Verzugschaden: 9,90
Geschäftsgebühr: 33,75
Auslagen: 6,75
-> Aufschlag von 70,90

Jetzt ist mein Frage sind diese Forderungen gerechtfertigt bzw. angemessen?
Vielen Dank für eure Hilfe im Vorraus schon mal.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

1. Forderung völlig iO

2. Forderung zu streichen ist der Verzugsschaden iHv 9,90€. Der Rest bewegt sich im rechtlichen Rahmen.

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#2
 Von 
giga0000
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

ich würde die hauptforderung + verzugszinsen, an den Vertragspartner überweisen.

sonst nix...

in deutschland herscht immer noch schadensminderungspflich
und Verträge zu laste dritter, sind immer noch nicht erlaubt.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich sehe das nicht ganz so wie ExInkassoMA:

- Die Bankrücklastschriftkosten sind deutlich zu hoch. Weder Sky noch Budni haben derart schlechte Kontotarife, dass bei einer Rücklastschrift derart hohe Kosten auflaufen. Davon abgesehen verstößt das eindeutig gegen die Schadensminderungspflicht.
Ich persönlich würde maximal 5€ akzeptieren. Manche Gerichte akzeptieren nur 3,65€.

- Die Adressermittlung bei Sky war garantiert nicht notwendig. Wenn man dort Filme kauft, muss man sich authentifizieren bzw. das ist nur als Kunde möglich. Wozu eine Adressauskunft, wenn man den Kunden doch schon kennt? Bei Budni ist es doch auch so, dass man seine Adresse für die Warenlieferung angeben muss oder? Oder gibt es etwa irgendeo einen Sky-Ladengeschäft oder ein Budni-Ladengeschäft?
Nachtrag: Ich habe gerade nochmal gesehen, dass Budni ausgeschrieben wurde. Handelt es sich um die Drogerie, also um Kartenzahlung vor Ort oder um den Internet-Shop Budni?

- Die Inkassogebühren/Auslagen könnte man, da sie entsprechend niedrig sind, akzeptieren. In der Fachliteratur wird das überfallartige Einschalten eines Inkassos ohne eigene Mahnung kritisch gesehen aber wenigstens sind sie "fair" und reizen das nicht extrem aus, was sie da tun.

-- Editiert von mepeisen am 06.09.2017 11:35

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
und Verträge zu laste dritter, sind immer noch nicht erlaubt.

Angerichtete Schäden müssen trotzdem bezahlt werden, wenn sie angemessen sind in Höhe und zweckdienlich. Die Adresse rauszufinden bei einer Kartenzahlung in einem Geschäft ist notwendig. Dieser Schaden muss bezahlt werden vom Schuldner. Die Rücklastschrift ebenso, denn wenn man einkauft, muss man auch ausreichend Geld auf dem Konto haben.

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