Person A hat mit einem Inkassobüro einen Vergleich beschlossen und das Inkasso
hat Person A mitgeteilt, dass der Vergleich in monatlichen Raten von mindestens 30€ gezahlt werden soll.
Person a zahlt erstmal monatlich 30€, hat aber dann 90€ über und bezahlt diese an das Inkasso
und schreibt in den Verwendungszweck das dies die Raten für die nächsten 3 Monate wären.
Nach den 3 Monaten zahlt Person A 30€ weiter. Ein halbes Jahr später kommt ein Schreiben des Inkassos
das dieses den Vergleich kündigt und die Gesamtforderung fordert, da die Raten nicht monatlich bezahlt wurden.
Weil es die 90€ für einen Monat ansieht und nicht für 3, wie im Verwendungszweck beschrieben.
Ist dies rechtens, bzw. die Forderung
des Inkassos berechtigt?
Person A widerspricht dem erstmal und zahlt 30€ monatlich weiter.
Ist die Inkassoforderung berechtigt, wenn man mit Raten in Vorleistung geht und dann pausiert?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Meine Meinung: Du hast die Vereinbarung eingehalten, die Forderung des Inkassos ist unberechtigt.
Zitat:Person A widerspricht dem erstmal und zahlt 30€ monatlich weiter.
Genau das würde ich dir auch empfehlen
Grundsätzlich kann eine Ratenzahlungsvereinbarung für die Zukunft aufgekündigt werden.
Ob so was einen Sinn ergibt, steht auf einem anderen Blatt.
Hier drängt sich jedoch der Verdacht auf, dass das Inkassobüro die Mitteilung auf dem Zahlungsträger nicht zur Kenntnis genommen hat, sodass man zunächst den Sachverhalt abklären sollte.
Berry
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:Hier drängt sich jedoch der Verdacht auf, dass das Inkassobüro die Mitteilung auf dem Zahlungsträger nicht zur Kenntnis genommen hat, sodass man zunächst den Sachverhalt abklären sollte.
Mag sein. Sieht mir hier eher nach Schikane aus mit Versuch, neue Einigungsgebühren zu verlangen. Wenn die Aussage des Inkassos irgendeinen tieferen Sinn ergeben würde, würde es sich nicht nach über einem halben Jahr erst gemeldet haben.
Ich würde daher darüber hinaus dann aber auch deutlich machen, dass man aufgrund des offenbar willkürlichen Brechens der Ratenvereinbarung die Anerkenntnis der Inkassogebühren und Rateneinigungsgebühren zurück zieht.
Also für den fall, dass das Inkasso jetzt weiter eskaliert.
Dadurch dass die 90€ einmalig eingingen konnte das natürlich keiner zuordnen. Wurde hier ein Vergleich, also ein teilweiser Forderungsverzicht, oder eine Ratenzahlung geschlossen?
Ich hatte ja bereits erwähnt das in dem Verwendungszweck ausdrücklich vermerkt war das dies die nächsten Raten darstellt.
Aber als Inkassomitarbeoter ist man sicher gezwungen dies zu ignorieren.
Was du im Verwendungszweck schreibst ist egal. Das sieht kein Mensch. Auch die Mahnung oder Kündigung des Vergleiches schickt das System automatisch. Du kannst jetzt hier pöbeln oder meine Frage beantworten. Handelt es sich nun um einen Vergleich oder um eine Ratenzahlung?
Zitat:Was du im Verwendungszweck schreibst ist egal.
Das mag Inkassos egal sein. Gerichten am Ende der Kette ist das nicht egal.
Zitat:Das sieht kein Mensch
Das ist ein hausgemachtes Problem der Inkassos, nicht ein Problem des Schuldners.
Zitat:Auch die Mahnung oder Kündigung des Vergleiches schickt das System automatisch.
Nach einem halben Jahr? Ich bitte dich. Das ist doch albern. Das müsste dann ja jemand absichtlich in die Software rein programmiert haben, dass man das ein halbes Jahr verzögert. Wieso sollte so etwas jemals ein Software-Entwickler tun?
Zitat:Du kannst jetzt hier pöbeln
Die Sachfrage, wieso das über ein halbes Jahr verspätet kommt, hat doch nichts mit pöbeln zu tun. Es mag provokant sein, einem Inkassomitarbeiter hier ein gewisses Grad an Absicht und zwang in Form von Arbeitsanweisungen zu unterstellen. Es ist aber eine der wenigen plausiblen Lösungen.
Zitat:Handelt es sich nun um einen Vergleich oder um eine Ratenzahlung?
Beides ist im Prinzip egal, denn wenn Raten ausgemacht wurden, dann wurden Raten ausgemacht. Und mit dem Argument, dass man den Verwendungszweck nicht sieht, wird ein Inkasso beim Versuch, da Geld rauszuschlagen durch "Kündigung des Vergleichs" oder ähnlichem, eine Bauchlandung hinlegen. Soweit bin ich mir dann doch ziemlich sicher.
Achja: Mir ist ein ähnlicher Fall bekannt. EOS DID. Es gab eine Ratenvereinbarung, wohlgemerkt nach Titulierung. Dort hatte der Schuldner auch 3 oder 4 Raten im Voraus bezahlt. Sogar ohne Verwendungszweck. Dann hat er kurz pausiert im Glauben, da passiert nichts.
Es gab eine Vorpfändung und Versuch des Inkassos, erneute Gebühren zu bekommen. Der Schuldner wehrte sich und das Gericht? Gab dem Schuldner Recht und EOS war um die sauer verdienten hunderten Euros ärmer aufgrund von Gerichtskosten und Anwaltskosten.
Die Raten sind einzeln fällig. Und wer im Voraus bezahlt und sogar den Verwendungszweck bestimmt, dem kann man das Geld nicht einfach wegnehmen und so tun, als sei das auf die neuesten Raten, die noch gar nicht fällig sind verrechnet und es fehlt noch was.
-- Editiert von mepeisen am 16.02.2017 11:33
Mepeisen, es ging mit großer Wahrscheinlichkeit schon damals eine Mahnung raus, dann erfolgte die Zahlung wieder und nun hat der Schuldner vielleicht wieder 1, 2 Tage später gezahlt oder der Bankweg dauerte halt länger. Dann erfolgt die Kündigung.
Sollte es eine normale RZ sein so würde ich kurz beim IB anrufen und das richtig stellen. Fertig. Vorteil ... keine neue Einigungsgebühr. Alle mir bekannten Inkassos waren in so einem Fall recht "kulant"/einsichtig.
Bei einem Vergleich könnte das durchaus anders sein. Schlicht ist da oft die Primisse ... Wir kommen dem Schuldner entgegen und haben dafür kaum/keine Arbeit mit dem.
ZitatMepeisen, es ging mit großer Wahrscheinlichkeit schon damals eine Mahnung raus, dann erfolgte die Zahlung wieder und nun hat der Schuldner vielleicht wieder 1, 2 Tage später gezahlt oder der Bankweg dauerte halt länger. Dann erfolgt die Kündigung. :
Was sollen hier solche, entschuldigung, dummen antworten in denen hier irgendetwas reininterpretiert wird?
Mir ist schon klar das du deine unqualifizierten antworten hier verteidigen möchtest....
Es ist weder eine Mahnung rausgegangen, noch sonst irgendetwas. In obigem Text steht der Sachverhalt
ohne Lücken.
"Vll. hat der Schuldner wieder 1-2 Tage spöter gezahlt"
Deine Fantasie hat keine Grenzen. Aber selbst in dem Falle würde jedes Gericht die Kündigung kassieren,
weil die Rechtssprechung hier schon eindeutig ist, was 1-2 Tage Verzögerung betrifft.
Bitte halte dich aus der Diskussion raus, du scheinst wirklich keine Ahnung zu haben.
Zitat:es ging mit großer Wahrscheinlichkeit schon damals eine Mahnung raus
Selbst wenn deine Spekulation stimmt, ist die Mahnung trotzdem Unfug gewesen und rechtlich gesehen völlig gegenstandslos.
Zitat:oder der Bankweg dauerte halt länger
Schon seit ein paar Jahren leben wir in Europa im Sepa-Zeitalter. Maximal einen Bankarbeitstag.
Zitat:würde ich kurz beim IB anrufen
Ich weiß durchaus, dass ihr bei euch zu den vielleicht sogar geringfügig seriöseren Vertretern der Zunft gehört. Aber wir wissen beide, dass dieser Ratschlag im Allgemeinen einfach nur falsch ist. Man telefoniert nicht mit Inkassos. Man kann sich höflich schriftlich äußern und dann bekommt man entweder eine vernünftige Antwort oder man bekommt sie nicht.
So oder so: Der Schuldner bezahlt wie vorgesehen stur weiter seine Raten und wenn dem Inkasso das nicht gefällt, hat es Pech gehabt. Wenn das Inkasso eskaliert in Richtung Gericht fällt es auf die Nase. So einfach sehe ich das.
ZitatWenn das Inkasso eskaliert in Richtung Gericht fällt es auf die Nase. So einfach sehe ich das. :
Mal interessehalber: Müssen denn die Inkassobüros Zahlungen vor Fälligkeit so akzeptieren?
-- Editiert von Tiger123 am 17.02.2017 12:24
Müssen sie IMHO nicht. Ich würde das als Laie mal mit einem Kredit bei der Bank vergleichen. Da gibt es ja auch eine zu berechnende Vorfälligkeitsentschädigung, wenn man den zu früh ableistet. Sprich: Durch die zu schnelle Zahlung gibt es ja einen "Zinsschaden".
Aber zurück gebucht hat es ja keiner. Eines von beiden geht nur. Entweder behalten und akzeptieren oder die Zahlung inkl. Verrechnung zurückweisen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
11 Antworten
-
6 Antworten
-
27 Antworten
-
72 Antworten
-
33 Antworten
-
18 Antworten
-
17 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
25 Antworten
-
13 Antworten
-
11 Antworten
-
12 Antworten
-
13 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten