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Ist der Titel einer eBay Auktion rechtsgültig?

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Ist der Titel einer eBay Auktion rechtsgültig?

Guten morgen,
ich habe bei eBay ein Telefonverkauft. Im Auktionstitel steht das Wort "unlock". In der Artikelbeschreibung wird jedoch nicht 1x erwähnt dass das Handy unlocked ist. Der Begriff "unlock" im Titel wurde verwendet um mehr Käufer anzulocken. Ich habe 3 von diesen Handys verkauft. 2 Käufer haben sich nicht beschwert, der 3 hat mich nach langem hin und her verklagt. Er will Schadensersatz und den Artikel zurückgeben.

Nun meine Frage: ist der Titel einer eBay Auktion rechtsgültig? Also muss des Handy unlocked sein wenn ich nur "unlock" um Titel stehen habe, im Auktionstext jedoch dies nicht erwähnt wird?
Gibt es hierzu vielleicht schon einen Fall zum vergleichen?

Ich habe schon ein paar Tage auf 123recht.net und google verbracht, habe jedoch hierzu nichts gefunden.

Über jede Art von Hilfe wäre ich sehr dankbar!
MfG
Kalinjar


von kalinjar am 06.07.2008 12:49
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Ist der Titel einer eBay Auktion rechtsgültig?
Wesentlich ist, was ein Käufer aufgrund Ihres Angebots erwarten konnte. Bei der Beurteilung wird immer das vollständige Angebot, also die Überschrift, die Kategorie, die Artikelbeschreibung und eventuell vorhandene Bilder herrangezogen.

Eine Überschrift dient dazu, in wenigen Worten klarzumachen, um was es in dem Angebot geht. Folglich kann der Käufer hier ein Gerät ohne "lock" erwarten. Dass hierrauf in der Artikelbeschreibung nicht nochmal ausdrücklich eingegangen wird spielt keine Rolle.

'Der Begriff unlock im Titel wurde verwendet um mehr Käufer anzulocken.'

Das hat dann wohl geklappt

'Über jede Art von Hilfe wäre ich sehr dankbar!'

Ich sehe hier nicht weshlab Sie einen Prozess gewinnen sollten. Insofern wäre es vielleicht klug, einzulenken und die Forderung des Käufers zu erfüllen, bevor weitere Kosten durch Gerichtsverhandlungen für Sie entstehen.

MfG


von thewooder am 06.07.2008 13:31
Status: Philosoph (596 Beiträge)
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>Ist der Titel einer eBay Auktion rechtsgültig?
Der Titel zählt zur Beschreibung des Artikels und durch die Kürze genießt er bei den erwähnten Eigenschaften auch durchaus einen Vorzug gegenüber der restlichen Artikelbeschreibung (es sei denn es würde fett drinstehen dass es ein locked handy ist). Dann wäre widersprüchliche Aussagen da. Selbst wenn im Kleingedruckten LOCK stehen würde, hätte es nicht die gleiche Bedeutung wie die Eigenschaft UNLOCK im Titel.

Insbesondere weil man nach UNLOCK auch suchen kann und nicht erwarten kann, dass der Käufer prüft ob die angegebenen (zugesicherten) Eigenschaften im Titel auch tatsächlich zutreffen.




von Potzblitz am 06.07.2008 14:02
Status: Unsterblich (825 Beiträge)
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>Ist der Titel einer eBay Auktion rechtsgültig?
In der Artikelbeschreibung wird jedoch nicht 1x erwähnt dass das Handy unlocked ist. Der Begriff unlock im Titel wurde verwendet um mehr Käufer anzulocken.

Ich wünsche Ihnen eine Auktion, bei der im Titel 'Porsche turbo, 500 PS' steht und im Text nur noch '20.000 km, guter Zustand' und der VK liefert Ihnen dann einen Golf mit der Begründung, 'Porsche' habe nur Käufer anlocken sollen und im Auktionstext stehe ja kein Wort von einem Porsche. Das hätten Sie dann auch verdient.



von Mareike123 am 06.07.2008 15:01
Status: Tao (10000 Beiträge)
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>Ist der Titel einer eBay Auktion rechtsgültig?
--- editiert vom Admin


von guest123-2067 am 06.07.2008 15:45
Status: Unsterblich (1962 Beiträge)
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>Ist der Titel einer eBay Auktion rechtsgültig?
--- editiert vom Admin


von guest123-2021 am 07.07.2008 12:57
Status: Unsterblich (3592 Beiträge)
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>Ist der Titel einer eBay Auktion rechtsgültig?
Ich würde dem Käufer mal einen Link senden, dann hat er vor Gericht leichtes Spiel. Schließlich hast Du gerade alles schön gestanden.




von georg2000 am 07.07.2008 16:41
Status: Legende (268 Beiträge)
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>Ist der Titel einer eBay Auktion rechtsgültig?
quote:
muss des Handy unlocked sein wenn ich unlock [nur] m Titel stehen habe, im Auktionstext jedoch dies nicht erwähnt wird?


Die Frage lautet doch:

Hat (D)ein Käufer ein einklagbares Recht, ...

quote:
Schadensersatz [verlangen] und den Artikel zurückgeben [und den Kaufpreis zurückverlangen].


zu können?

Wäre Dein Käufer berechtigt, seine Bestellerklärung mit der Begründung anfechten zu dürfen, er hätte seine Bestellung auf der Grundlage einer arglistigen Täuschung abgegeben?

Oder ist Dein Käufer berechtigt, wegen des Fehlens einer ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheit Nacherfüllung verlangen bez. vom Kaufvertrag zurücktreten zu können?

Und wäre Dein Käufer berechtigt, wegen einer von Dir möglicherweise schuldhaft nicht mit der vertragsgerechten Beschaffenheit gelieferten Kaufsache (nicht bloß Nacherfüllung, sondern sogar) Schadensersatz verlangen zu können?

quote:
Der Begriff unlock im Titel wurde verwendet um mehr Käufer anzulocken.


Du hast also einen Kaufvertrag über ein ungelocktes Handy anbieten wollen mit dem Vorsatz, überhaupt keines liefern zu wollen. Dann könntest Du Dich vielleicht sogar wegen Betrugs nach § 263 StGB strafbar gemacht haben.

Dann dürfte Deinem betrogenen Käufer ein Schadensersatzanspruch nach der Vorschrift des § 823 BGB zustehen:

Wer gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

M.



von Mirk am 07.07.2008 17:05
Status: Tao (5245 Beiträge)
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