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Ist der Nachname vom Datenschutz eingeschlossen?

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>Ist der Nachname vom Datenschutz eingeschlossen?

Nanu? Kein Kommentar mehr?
Dachte jetzt fängt die (fachliche) Diskussion erst an?

Resumee zu solchen und anderen Fällen hier im Forum:
Solche persönlichen Empfindlichkeiten sollte man immer im Vorfeld klären, denn dann können eingetragene Künstlernamen, ALiases o.a. Veranstalter gewählt werden. In eine Maßnahme zu gehen und dann Sonderlocken zu verlangen ist einfach nur ungeschickt.

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"


von Seufz am 30.01.2012 15:03
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>Ist der Nachname vom Datenschutz eingeschlossen?
quote:
Dachte jetzt fängt die (fachliche) Diskussion erst an?

Nö, du hast ja eigentlich recht schlüssig argumentiert.

Ich denke auch, daß das BDSG hier gar nicht einschlägig ist. Der Nachname alleine dürfte nicht besonders schutzwürdig sein, erst recht nicht in seinem natürlichen Zusammenhang. Immerhin ist die Person ja dort sogar anwesend, es handelt sich also nicht um eine (ggfs. unzulässige) Weitergabe der schutzwürdigen Information "Herr Meier nimmt an der ARGE-Maßnahme XY teil" an Außenstehende.

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von PerryRhodan am 31.01.2012 13:01
Status: Unsterblich (1000 Beiträge)
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