Ist das Versicherungsbetrug?

19. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
Wiesosowas
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ist das Versicherungsbetrug?

Hallo!

Ich besitze zusammen mit einem Freund ein Boot. Jetzt haben wir uns verstritten und das Boot sollte verkauft werden. Nun ist es leider bei der Probefahrt beschädigt worden und es stehen ca. 15000,- € zu buche. Zum Glück besteht eine Vollkaskoversicherung, allerdings mit 7000,-€ Selbstbeteiligung im Schadensfalle. Mein Ex-Freund hat einen Anwalt beauftragt die Sache abzuwickeln. Dieser hat mit der Werft(mit dessen Besitzer er wiederum befreundet ist) ausgehandelt, daß die Werft an die Haltergemeinschaft des Bootes 2000,- € als Rabatt nach Abwicklung des Versicherungsfalles zurückzahlt. Jetzt meine Frage: Ist das nicht Versicherungsbetrug? Steht der Rabatt nicht der Versicherung zu? Muss ich das anzeigen um nicht als Mittäter da rein gezogen zu werden?
Ich bin mal gespannt, was Ihr dazu zu sagen habt!

Grüße

Karl



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-- Editiert Wiesosowas am 19.03.2013 12:22

-- Editiert Wiesosowas am 19.03.2013 12:26

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
daß die Werft an die Haltergemeinschaft des Bootes 2000,- € als Rabatt nach Abwicklung des Versicherungsfalles zurückzahlt


Versuchen wir mal, es aufzudröseln:

Reparaturkosten sind 15.000 EUR, davon muß die VS 8.000 EUR übernehmen (da 7.000 EUR Selbstbeteiligung).

Durch den heimlichen Rabatt sind die tatsächlichen Reparaturkosten 13.000 EUR, davon muß die VS 6.000 EUR übernehmen.

Durch die Verheimlichung des tatsächlichen Reparaturpreises ist die VS also um 2.000 EUR geschädigt.

Ja, das ist Versicherungsbetrug. Allerdings nicht von der Werft, denn die darf rabattieren, wie sie will; sie darf nur keine (falsche) Rechnung über 15.000 EUR ausstellen in dem Wissen, daß diese bei der VS eingereicht werden wird.

Denn der Schaden des Halters wäre in dem Fall auch nur 13.000 EUR, auch wenn der Marktpreis der Reparatur 15.000 EUR betragen würde; das bedeutet nicht, daß man sich auf Kosten der VS bereichern darf, nur weil einem die tatsächliche Reparatur rabattiert wird.

Was kein Versicherungsbetrug wäre, wäre, sich den objektiven Schaden (15.000 EUR) netto auszahlen zu lassen (ohne MwSt.) nach dem Motto "ich repariere nicht" (denn dann ist unerheblich, wie billig einen die tatsächliche Behebung kommen würde, etwa weil Onkel Hotte einem das für umme macht) und sich dann zu entschließen, doch noch zu reparieren. Dann müßte der Rabatt der Werft allerdings wohl höher liegen, damit man nicht draufzahlt. ;)

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#3
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

Das kann man schon machen (oder z.B. eine Rechnungskorrektur vornehmen und dann anständig verbuchen); abgesehen davon gibt es auch genug Firmen, die schummeln (also z.B. die 15.000er-Rechnung nur "inoffiziell" herausgeben würden, aber in die Bücher die 13.000er reinschreiben). Immerhin geht es hier ja offenbar um einen Fall von "Vitamin B".

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#4
 Von 
Wiesosowas
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo!

Danke für die Antworten. Könnt Ihr nochdie letzte Frage beantworten:
Muss ich das anzeigen um nicht als Mittäter da rein gezogen zu werden?

Gruß

Karl

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#5
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

Eine Anzeigepflicht für Straftaten besteht nicht.

Wenn du allerdings als Vertragspartei zuläßt, daß deiner VS eine falsche Rechnung vorgelegt wird, kann das durchaus Mittäterschaft durch Unterlassen sein.

Dafür mußt du es aber nicht "anzeigen" (sprich bei Polizei/StA), sondern es würde eine (beweisbare!) Mitteilung an die VS genügen.

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