Ist das Cannabis-Verbot verfassungswidrig?!

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Zahlreiche Stimmen mehren sich, wonach das Verbot von Cannabis / Haschisch / Marihuana aufgehoben werden sollte. Ein solches Verbot könnte bereits heute gegen das Grundgesetz verstoßen.

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

das Cannabis/Haschisch/Marihuana-Verbot ist in Deutschland im Betäubungsmittelgesetz geregelt, wonach der Cannabiswirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) gemäß § 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Verbindung mit der Anlage 1 zum BtMG zu den nicht verkehrsfähigen Stoffen zählt.

Felix Hoffmeyer
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Fraglich ist allerdings, ob ein solches Verbot nicht gegen das Grundgesetz verstößt, weil es unverhältnismäßig ist.

Eingriffe in Grundrechte müssen dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen

Die Verhältnismäßigkeit verlangt, dass jede Maßnahme, die in Grundrechte eingreift, einen legitimen öffentlichen Zweck verfolgt und überdies geeignet, erforderlich und angemessen ist.

Fraglich ist bereits der legitime Zweck, der bereits deswegen zweifelhaft erscheint, da zumindest der Eigenkonsum oder die Herstellung für den Eigenbedarf nur die Privatsphäre betrifft und ein Eigen"schädigung"sdelikt ist, wobei eine Eigenschädigung unter keinen Umständen einen strafrechtlichen Eingriff haben darf.
Auch verursacht es im Allgemeinen keine derartigen schweren Folgen, dass ständiger Realitätsverlust die öffentliche Ordnung gefährden würde oder annähernd so viele potentielle Opfer wie die Teilnahme am Verkehr mit sich bringt.

Aber selbst wenn man dies annähme, so wäre die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gewahrt, die zwingend vorzuliegen hat, um einen derartigen Eingriff in das Grundrecht der Allgemeinen Handlungsfreiheit zu erlauben.

Das Verbot stammt aus dem Jahr 1975, in dem eine sehr restriktive Drogenpolitik die Eindämmung fördern und erreichen sollte. Es sollte "eine abschreckende Wirkung (Generalprävention) haben und zudem dem Richter ermöglichen, den illegalen Betäubungsmittel Handel in allen seinen Formen streng zu bestrafen" (Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Änderung des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel vom 9. Mai 1973,BBl. 1793 I, 1367).

Wirkung des Verbots ist zweifelhaft

Nach nunmehr 40 Jahren floriert der Handel und auch der Konsum. Fast täglich werden Menschen wegen eines Drogenvergehens bestraft, die sonst nichts mit der Justiz zu haben. Auch treibt der Konsum viele Menschen in kriminelle Milieus, um sich dieses Genussmittel, das seit Jahrtausenden existiert und in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist, zu beschaffen.

Unzählige Polizeiarbeit, Verhaftungen und Strafen und Ausgabe von Steuergeldern in Milliardenhöhe sind die Folge, die aufgrund des Verbotes in keiner Weise nachgelassen haben, sodass weder eine Abschreckung vorhanden ist, noch es angemessen erscheint, ein breites Feld der Allgemeinheit zu kriminalisieren, ohne dass ein gesellschaftlicher Mehrwert zu erwarten ist. Vergleiche können aktuell unter anderem zu den USA gezogen werden, wo einzelne Staaten das Verbot vollständig aufgehoben haben und keine negativen gesellschaftlichen Auswirkungen hatten. Vielmehr kann nunmehr die Qualität der Ware staatlich überprüft werden, sodass auch Konsumenten nicht mehr beim Dealer „um die Ecke" einkaufen müssen.

Eine solche Auffassung lässt sich in Deutschland zunehmend feststellen.
In jedem strafrechtlichen Fall sollte auf diese Argumentation hingewiesen werden, sodass sich auch in der Justiz vielleicht endlich auch ein Umdenken in Bezug auf das Cannabis / Haschisch / Marihuana-Verbot ergibt und eine Strafe zumindest im Mindestmaß bleibt, falls sich das Gericht zur Frage der Verfassungswidrigkeit nicht vorwagen sollte.

Sollten Sie Probleme in diesem Bereich haben, können Sie unsere Kanzlei jederzeit ansprechen.

Gerne stehe ich für die gerichtliche Durchsetzung jederzeit zur Verfügung, da wir bundesweit Mandate bearbeiten.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
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Leserkommentare
von fb423158-15 am 07.09.2015 23:41:42# 1
Legalize!!
    
von soso55 am 11.09.2015 02:21:10# 2
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Felix Hoffmeyer,

Sie haben dieses Thema, umfassend, in Ihrem Beitrag erörtert.
Ich denke, dass man erst ab einem Alter von 25 Jahren, nach dem endgültigen Abschluss der körperlichen und seelischen Reifung, über einen legalen Kauf in Deutschland diskutieren könnte - zum Schutz der Jugendlichen/ junger Menschen..
Es ist, sicherlich, nicht sinnvoll, wenn Jugendliche in der Pubertät, einer Phase der Orientierung, und des, nachgewiesenen Umbaus im Körper/des Gehirns des/der Heranwachsenden, z. B., durch Kontakte zu Volljährigen an diese Drogen kommen könnten. Das betrifft auch Alkohol.
Grundsätzlich wäre es wichtig, das Alter für Volljährigkeit auch in Deutschland zu erhöhen.
In Amerika ist das Alter für Volljährigkeit anders geregelt. Das betrifft dort, bisher,den Alkoholkonsum.
Nebenbei bemerkt: meine Erfahrung ist, dass ein volljähriger Abiturient, eine Erlaubnis erteilen muss, dass die Erziehungsberechtigte/n seine Noten sehen/erfahren dürfen, auf dem Weg, dass er/sie einen höheren Schulabschluss erlangen kann. Das bedeutet auch, dass eine volljährige Person, in diesem Alter, entscheiden kann, ob er/sie einen Schulabschluss erlangen möchte. Würden seine Erziehungsberechtigte/n, z. B. nicht mehr für seinen Unterhalt sorgen oder seine Verpflegung/Unterkunft/Wäsche waschen einstellten, weil volljährig , d. h. vollständig unabhängig und verantwortlich für das eigene Leben, wäre das Geschrei in der Gesellschaft groß.
Das empfinde ich als einseitige Sichtweise. Daher meine Frage: wie kann es, gerechtfertigt werden, dass volljährige 18-jährige Schüler/innen in der vollen Verantwortung für ihr Leben stehen, obwohl sie noch von dem/der, ursprünglich, Erziehungsberechtigten. selbstverständlich, versorgt werden? Was nicht negativ gemeint ist, denn diese jungen Menschen brauchen diesen Schutz.
Kann ein junger Mensch, wirklich, einschätzen/abschätzen, welche Auswirkungen diese Drogen auf seinen Körper/seine Seele haben werden?
Ich denke, darüber könnte man in Deutschland nachdenken/diskutieren.

MfG, soso55


    
von Rainer Grassl am 15.09.2015 11:38:06# 3
Was ist eigentlich so toll am Konsum von Haschisch, Marihuana, Nikotin etc.?
Ich verwende nichts davon und fühle mich großartig. Wahrscheinlich lebe ich auch
einige Jahre länger und vor allem gesünder als die Konsumenten von Drogen und
spare eine Menge Geld für sinnvolle Anschaffungen und "Spaß haben".
Was spricht also dafür??
    
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