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Ist das Betrug?

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Ist das Betrug?

Hallo,

soeben erreicht mich ein aufgeregter Anruf meiner Nichte, Ihre Fahrschule hat sie wegen Betrug angezeigt.

Folgender Sachverhalt:
Sie hat dort Ende letzten Jahres mit dem Führerschein angefangen, Grundgebühren wurden bezahlt, durch eine OP hat sich die Sache dann verzögert und sie hat im Frühjahr diesen Jahres weitergemacht,Fahrstunden gehabt und zwichendurch immer wieder die geforderten Abschlagszahlungen geleistet (ca. 1600€),nach bestehen der Prüfung kam noch eine schlussrechnung i.H von ca. 800€, die sie nicht bezahlen konnte.gut sie hat den Fehler gemacht statt Ratenzahlung anzubieten die Fahrschule zu vertrösten. Nun ruft Ihr die Fahrschule an und sagt sie haben sie wegen Betrug angezeigt.
ich kenne mich nicht aus dachte aber Betrug ist es wenn sie von vorneherein nicht vorhat zu zahlen.
Das Mädel ist jetzt 21 Jahre alt, geht arbeiten hat aber fast kein Geld mehr übrig wegen der Miete.
Wenn sie nun einfach hingeht und Raten bezahlt kann sie da eine Verurteilung abwenden?
Wäre super wenn mir jemand ein paar Tios geben könnte wie ich Ihr da helfen kann, 800€ auf einen Schlag um das zu bezahlen hab ich allerdings auch nicht.

LG
JUKOE

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von jukoe am 17.07.2012 17:15
Status: Praktikant (15 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 339 weitere Beiträge zum Thema "Betrug?".


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>Ist das Betrug?
"geht arbeiten hat aber fast kein Geld mehr übrig wegen der Miete."

Das wußte sie vorher. Wenn man kein Geld übrig hat, kann man es auch nicht ausgeben. Wenn sie also Leistungen in Anspruch genommen hat von denen sie wußte, daß sie sie (teilweise) nicht bezahlen kann, ist eine Verurteilung wegen Betrugs möglich.

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"Wenn ich Dir Recht gebe, liegen wir beide falsch."


von bear am 17.07.2012 17:29
Status: Unsterblich (2477 Beiträge)
Userwertung:  2,3  von 5 (von 27 User(n) bewertet)

>Ist das Betrug?
Aber nur dann. Ansonsten muss bereits bei Eingehen der Verpflichtung bekannt sein, dass die Zahlung nicht möglich sein wird. Insbesondere wenn teilweise gezahlt wird und dann noch Ratenzahlung angeboten (und eingehalten) wird, ist ein Betrug praktisch nicht nachweisbar.
Es ist Üblich, dass unzufriedene Gläubiger Strafanzeige erstatten. Aber die bloße Nicht-Erfüllung einer Forderung ist noch kein Betrug.


von wastl am 17.07.2012 19:05
Status: Tao (8153 Beiträge)
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