Ist das Betrug ? Erbitte dringend Hilfe

20. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sanimeister
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist das Betrug ? Erbitte dringend Hilfe

Hallo,


Folgender Sachverhalt :

Ich kaufte am 14.08.2017 einen gebrauchten PKW in Höhe von 2600 Euro ,- von einer Privatperson.
Ich war nun am Freitag den den, 18.08.2017 in einer Vertragswerkstatt, weil die Motorkontrolleuchte und das ESP konstant aufleuchtete. Es stellte sich heraus, dass ich diverse elektronische Bauteile reparieren lassen müsste, dieses aber sehr kostenintensiv wäre.
Diese Mängel waren mir bei Kauf natürlich nicht bekannt. Der Verkäufer teilte mir das auch nicht mit.

Der Herr von dem ich das Auto gekauft habe, hatte das Auto selbst nur mit 5 Tageskennzeichen bewegt, und selbst erst vor ein paar Tagen von einem anderen Herren gekauft.

Den ursprünglichen Besitzer laut Fahrzeugbrief habe ich heute kontaktiert weil ich zum Auto ein paar fragen hätte.
Dieser erzählte mir am Telefon, dass er dem Herren das Auto vor ein paar Tagen für 700 Euro veräußert hatte, da er nur Probleme mit dem Auto hatte.

Daraufhin erzählte ich ihm, dass ich das Auto inzwischen für 2600 Euro als mangelfrei erworben habe.
Dieser konnte das kaum glauben das ich das Auto für dieses Geld gekauft habe.

Vorhin war ich bei der Polizei, da ich Anzeige wg Betruges erstatten wolle.
Der Polizist hingegen sagte mir, dass er keinen Betrug sehe und auch kein Anfangsverdacht bestehe.
Ich solle doch bitte erstmal bei einer KFZ Meisterwerkstatt ein Gutachten in Auftrag geben lassen, dass das Auto überhaupt keine 2600 Euro wert ist.
Wenn ich das habe könne ich wiederkommen und evtl Anzeige erstatten.
Er sagte auch, dass es eine reine zivilrechtliche Angelegenheit wäre und ich doch einfach nur vom Kaufvertrag zurücktreten brauche. Auch sagte er, dass ich das Auto jederzeit auch für 5000 Euro weiterverkaufen kann wenn ich einen Käufer finde.
Ich war deswegen sehr sauer und sagte, dass ich mich über Ihn beschweren würde.
dann sagte er ich soll bitte gehen weil er so nicht mit mir sprechen möchte.

Ist das nun Betrug ?
Kann ich mich über den Polizist beschweren oder hat er richtig gehandelt ?
Kann ich das Auto einfach so weiterverkaufen sofern ich nicht vom Kaufvertrag zurücktrete ? für zb den Betrag 2600 euro den ich bezahlt habe ohne das ich mich strafbar mache ?

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Sanimeister ):
Ist das nun Betrug ?

Nö, das nennt man "Marktwirtschaft".
Unternehmen leben davon, das man ein möglichst große Differenz zwischen Einkauf und Verkauf hat.



Zitat (von Sanimeister ):
Kann ich das Auto einfach so weiterverkaufen sofern ich nicht vom Kaufvertrag zurücktrete ? für zb den Betrag 2600 euro den ich bezahlt habe ohne das ich mich strafbar mache ?

Du kannst es sogar für 50000 EUR weiterverkaufen wenn sich einer findet der das bezahlt und alle Angaben von Dir korrekt sind.
Bedeutet man muss halt jetzt die bekannten Mängel angeben, die darf man nicht verschweigen.



Zitat (von Sanimeister ):
Dieser erzählte mir am Telefon, dass er dem Herren das Auto vor ein paar Tagen für 700 Euro veräußert hatte, da er nur Probleme mit dem Auto hatte.

Und er hat die Probleme mit den Warnmeldungen dem Käufer nachweislich mitgeteilt? Und wäre -falls ja - bereit das vor Gericht zu bezeugen?




-- Editiert von Harry van Sell am 20.08.2017 23:12

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sanimeister
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Wieso Unternehmen??
Es war eine Privatperson?

Ja das würde er sowohl bei Polizei als auch bei Gericht bestätigen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Ob Unternehmen oder Privatperson ist für die strafrechtliche Seite egal.

Zitat:
Diese Mängel waren mir bei Kauf natürlich nicht bekannt. Der Verkäufer teilte mir das auch nicht mit.


Teilte er sie nur nicht mit oder behauptete er, das Auto sei mangelfrei? Steht das mangelfrei idealerweise vielleicht sogar im Kaufvertrag.

Wenn er die Mängel kannte, aber nachweislich behauptete es gäbe keine, läge hier durchaus ein Betrug vor.

Nur: Durch strafrechtliche Verfolgung bekommt man weder sein Geld zurück, noch wird man das Auto wieder los. Das ist in der Tat eine Sache des Zivilrechts.

Zitat:
Kann ich das Auto einfach so weiterverkaufen sofern ich nicht vom Kaufvertrag zurücktrete ? für zb den Betrag 2600 euro den ich bezahlt habe ohne das ich mich strafbar mache ?


Klar, solange sie nicht erklären das Auto sei mangelfrei, bzw. die Mängel auf Nachfrage "unterschlagen".

Zitat:
Kann ich mich über den Polizist beschweren oder hat er richtig gehandelt ?


Beschweren kann man sich immer. Ob er richtig gehandelt hat, weiß man von hier aus nicht. Normalerweise dürfen Polizisten keine Annahme einer Anzeige einer verfolgbaren Tat ablehnen. Manche Anzeigenerstatter haben allerdings auch ein besonders Geschick dafür den Sachverhalt so zu schildern, dass tatsächlich kein Anfangsverdacht ersichtlich ist, weil sie das Entscheidene vergessen zu erwähnen und/oder die Prioritäten falsch gewichten. Alleine der Verkauf eines Autos mit 1.900 € Gewinn ist natürl. noch kein Betrug. Es braucht eine Täuschung und einen Vermögensschaden. Für den Vermögensschaden kommt es hier u.U. tatsächlich auf den objektiven Wert des Autos an, je nachdem ob man eher einen Eingehungsbetrug oder einen Erfüllungsbetrug sehen will.

PS: Man kann eine Strafanzeige auch schriftlich direkt bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Mache ich immer so, wenn ich mal eine zu erstatten habe - erspart zum Teil unnötige Diskussionen mit -manchen- juristisch nur rudimentär ausgebildeten Ermittlungspersonen (jedenfalls soweit es über Polizeirecht und damit zusammenhängendes Strafprozessrecht hinausgeht), die ihr eigenes diesbezügl. Defizit nicht erkennen oder wahrhaben wollen



-- Editiert von !!Streetworker!! am 21.08.2017 00:09

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Sanimeister ):
weil die Motorkontrolleuchte und das ESP konstant aufleuchtete.

Seit wann genau leuchten diese Kontrollleuchten? Schon vor dem Kauf und bei der Probefahrt oder erst nach dem Kauf?
Weil wenn ersteres, dann sehe ich da gar kein Betrug. Da ist man alleine selber schuld wenn man eine offensichtliche Schrottkarre für viel Geld kauft.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Ich schließe mich meinen Vorrednern an.
Welche Beschaffenheit wurde Dir im Kaufvertrag garantiert? Welche Mängel aufgelistet? Wurde die Sachmängelhaftung ausgeschlossen?

Selbst wenn der alte Besitzer das Auto für 700,- € verkauft hat. Woher weißt Du, dass der neue Besitzer nicht alle Reparaturen hat durchführen lassen und selbst nochmal 1.900 Euro in das Auto gesteckt hat? Dann wäre doch ein Verkaufspreis von 2.600 Euro gerechtfertigt. Für einen Betrugsverdacht hast Du einfach zu wenig Informationen.

Und nun zu Deinem eigentlichen Problem:

Zitat:
weil die Motorkontrolleuchte und das ESP konstant aufleuchtete
.
Haben diese Lampen bereits bei der Probefahrt bzw. Fahrzeugübergabe geleuchtet? Falls nicht hat Dir der Händler ein mängelfreies Fahrzeug übergeben und der Mangel ist erst aufgetreten als das Fahrzeug in Deinem Besitz war. Dein Auto = Dein Problem.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sanimeister
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

So guten Tag.

Wieso immer Händler???
Ich habe das Auto von einer Privatperson gekauft.
Und nein die Kontrollleuchten haben bei Besichtigung nicht geleuchtet..

Im Kaufvertrag sind keine Mängel aufgelistet und es ist auch keine Sachmängelhaftung ausgeschlossen worden.
Steht ebenfalls nicht im Kaufvertrag.

Im Whats app Verlauf hat der Verkäufer mir gegenüber ja bereits zugegeben das bei ihm die Kontrollleuchten auch geleuchtet haben.
Er hat diese einfach von einem Freund der das Auslesen kann löschen lassen.

Ich habe zu dem ehemaligen Verkäufer wo der Herr das Auto für 700 Euro gekauft hat Kontakt aufgenommen , denn die Adresse war mir Laut Fahrzeugbrief bekannt.
Er hatte ihm das Auto für 700 Euro mit diversen Mängeln verkauft.
Und diese waren dem Herrn der mir das Auto für 2600 Euro verkauft hat bekannt als er mir das Auto laut Kaufvertrag als Mangelfreie Sache verkauft hat bekannt.

Der Ursprungsverkäufer würde das auch bei Polizei Staatsanwaltschaft und Gericht für mich Aussagen.

Der Verkäufer von dem ich das Auto gekauft habe hat das Auto nie selbst auf sich zugelassen sondern nur 1 mal mit 5 Tages Kennzeichen vom Ursprünglichen Besitzer zu sich überführt.

Und nein er hat auch keine Reperatur etc durchführen lassen.

Und ja ich habe alles schriftlich Kaufvertrag.
Kfz Brief mit Ursprungsbesitzer
Kfz Schein von meinem Käufer wegen den 5 Tageskennezichen etc.
Und Schriftverkehr zwischen mir und Ursprungsverkäufer.

Genügen nun die Infos ?

0x Hilfreiche Antwort

Sanimeister hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

#8
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Die 700 Euro und die 2600 Euro tun nichts zur Sache und sind nicht relevant.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sanimeister
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Fakt ist das er mir eine Mangelfreie Sache verkauft hat, dies aber nicht der Wahrheit entspricht.
Das wusste er und hat er mir verschwiegen

0x Hilfreiche Antwort

Einschätzung von
Rechtsanwalt Jannis Geike
Northeim
dazugeholt von Sanimeister
#10

Sehr geehrter Fragesteller,

für die Beurteilung der Frage kommt es maßgeblich darauf an, wie das Fahrzeug an Ihren Verkäufer verkauft worden war, mit welchen Mängeln und ob diese zwischenzeitlich behoben wurden. Falls dem nicht so sein sollte, dann hatte Ihr Verkäufer von dem vorherigen Besitzer Kenntnis von den Mängeln und hatte diese bewusst verschwiegen. Das ist dann ein eindeutiger Betrugstatbestand. Die rechtliche Einordnung hat auch nicht die Polizei zu entscheiden, sondern die Staatsanwaltschaft. Es sollte auf jeden Fall überprüft werden und sich der Kaufvertrag angesehen werden, worin wohl dann auch die Mängel aufgezeigt sind. Korrespondieren diese dann mit den jetzigen Mängeln, ist ganz klar der Betrugstatbestand erfüllt und muss verfolgt werden.

Unabhängig davon können Sie dann auch vom Vertrag zurücktreten und auch diesen wegen arglistiger Täuschung anfechten, notfalls dann auch gerichtlich, da er Ihnen die Mangelfreiheit auch zusicherte (§ 444 BGB ).

Falls Sie dafür Hilfe brauchen sollten, können Sie sich jederzeit an uns wenden, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.

Mit freundlichen Grüßen

J. Geike
Rechtsanwalt

1x Hilfreiche Antwort
Bewertung des Fragestellers
21. August 2017 | 17:59
Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?
Wie verständlich war der Anwalt?
Wie ausführlich war die Arbeit?
Wie freundlich war der Anwalt?
Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
"Sehr schneller Kontakt. Verständlich erklärt."

#11
 Von 
Sanimeister
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Ursprungsverkäufer hat das Auto mit Motor und Elektronikproblemen an meinen Verkäufer für die besagten 700 Euro verkauft.

Und in meinem Kaufvertrag steht nicht's von Mängeln.
Wären mir die Mängel bekannt gewesen hätte ich das Auto niemals gekauft.
Nein die Elektronik Probleme wurden auch bis jetzt von niemanden behoben. Diese sind aktuell immer noch da.

Ich habe meinen Verkäufer heute einen Brief geschrieben Einschreiben mit Rückschein.
Indem ich ihn auffordere mir den Differenzbetrag in Höhe von 1900 Euro zu erstatten. Sollte er das nicht machen habe ich in den Brief geschrieben das ich dann vom Kaufvertrag zurücktreten und der gesamte Kaufpreis fällig wird.

Ebenfalls habe ich reingeschrieben das ich inzwischen in Kontakt mit dem Ursprungsverkäufer stehe und der mir alles bestätigt hat.


Ich habe heute auch sämtliche Unterlagen , Kopien, Kaufvertrag , Schriftverkehr
zur Staatsanwaltschaft übersandt mit der Bitte das sie den Sachverhalt prüfen und ich Anzeige wegen Betruges erstatten möchte.

-- Editiert von Sanimeister am 21.08.2017 18:07

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Sanimeister ):
Indem ich ihn auffordere mir den Differenzbetrag in Höhe von 1900 Euro zu erstatten.


Welchen Differenzbetrag?

Wäre vielleicht sinnvoller gewesen, den Verkäufer mal zur Behebung der Mängel aufzufordern.

Zitat (von Sanimeister ):
Ich habe heute auch sämtliche Unterlagen , Kopien, Kaufvertrag , Schriftverlehr
zur Staatsanwaltschaft übersandt mit der Bitte das sie den Sachverhalt prüfen und ich Anzeige wegen Betruges erstatten möchte.

Na mal sehen, ob das nicht noch zum Bumerang wird (Stichwort falsche Verdächtigung).

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sanimeister
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte Ihn bereits aufgefordert die Mängel zu beheben und mit mir Kontakt aufzunehmen. Darauf hat er nicht reagiert bzw mich bei Whats App blockiert.

Es kam nur die Aussage :
Privatverkauf Pech gehabt und wenn ich ihn weiter belästige würde er Anzeige wegen Belästigung erstatten..

Wieso falsche Verdächtigung?
Ich habe gegenüber der Staatsanwaltschaft so formuliert.

Ich als normaler Bürger mit beschränkten Rechtskentnissen habe den Anfangsverdacht das der Herr mich betrogen hat und ich den Sachverhalt gerne von der Strafverfolgungsnehörde überprüfen lassen möchte welche Delikte er eventuell Verwirklicht hat..

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sanimeister
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Ursprungsverkäufer hat mir schriftlich bestätigt, dass er ihm das Auto " mit Motorelektronikproblemen die in der Opel Fachwerkstatt nicht repariert werden konnten" verkauft hat.

Davon hat mein Verkäufer mir nicht's gesagt.
Kaufvertrag keine Mängel

Die Probleme decken sich jetzt eben 1 zu 1 mit meinen

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Sanimeister ):
Ich als normaler Bürger mit beschränkten Rechtskentnissen habe den Anfangsverdacht das der Herr mich betrogen hat und ich den Sachverhalt gerne von der Strafverfolgungsnehörde überprüfen lassen möchte welche Delikte er eventuell Verwirklicht hat..

Man kann alles machen, nur eben greift auch der Umstand, Unwissen schützt nicht vor Strafe.
Zitat (von Sanimeister ):
Und nein die Kontrollleuchten haben bei Besichtigung nicht geleuchtet..

Tja und nun kommt es auf den zeitlichen Ablauf an, der Verkäufer lies den Fehlerspeicher löschen, ja das machen viele Werkstätten um zu sehen, war der Fehler einmalig oder eben tritt er gleich wieder auf.
Nun scheint es so zu sein, als wäre sogar bis zum Zeitpunkt des Besitzüberganges der Fehler nicht mehr aufgetreten zu sein, das lässt sich anhand der Fehlerspeicher auch nachweisen.
Und damit bewegt man sich eben im Bereich der Sachmänglehaftung, und man steht damit eben da der Verkäufer privat ist, vom ersten Tag in der Beweislast, und vor allem auch ob es sich nicht um Verschleiß handelt.
Zitat (von Sanimeister ):
Ist das nun Betrug ?
Kann ich mich über den Polizist beschweren oder hat er richtig gehandelt ?

Von Betrug ist wenig erkennbar, man kann sich klar über den Polizisten beschweren, muss allerdings mit den entsprechenden Konsequenzen leben, man sollte nie falsch parken, und bestimmt nicht auffallen und wenn was verkommt ist die Toleranzgrenze gleich null. Eingestellt wird solch eine Beschwerde immer, denn es gibt keinen Grund dafür, nur die Kollegen halten auch ein wenig zusammen, und damit muss mal leben.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Sanimeister
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann sind Sie wohl klüger als der Anwalt oben ^^
Ein elektronisches CIM Modul ist auch kein Verschleißteil....

-- Editiert von Sanimeister am 21.08.2017 21:34

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Sanimeister ):
Dann sind Sie wohl klüger als der Anwalt oben ^^

Der hat das Thema doch auch behandelt:
Zitat:
mit welchen Mängeln und ob diese zwischenzeitlich behoben wurden.


Aber wenn der Mangel nicht mehr aufgetreten ist, nicht mehr feststellbar war gab es logischerweise nichts zu beheben und auch nichts was man dem Käufer hätte mitteilen müssen.



Zitat (von Sanimeister ):
Ein elektronisches CIM Modul ist auch kein Verschleißteil....

Aber sicher doch.
Dichtungen, Kondensatoren, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Sanimeister ):
Ein elektronisches CIM Modul ist auch kein Verschleißteil.

Nun jedes Bauteil am Auto ist ein Verschleißteil an sich, sonst würden alle Produkte fürs Leben gebaut sein.
Ist der Anwalt auf die Details Fall bezogen eingegangen, eher war es allgemein gehalten.
Aber was wundert, schon innerhalb der kurzen Zeit schon wieder was ähnliches:
http://www.123recht.net/Opfer-eines-Betruges-im-4stelligen-Bereich-geworden-__f523208.html

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Sanimeister
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

0815 Frager????

Der eine Thread hat mit dem andren nicht's zu tun???
Ich habe mir innerhalb 4 bis 6 Wochen 2 mal ein Auto gekauft und ich bin 2 mal betrogen worden..
Wusste ich das vorher ?? Nein ich hab's mir nicht ausgesucht..
Ich werde aber deiner Meinung nach zu urteilen den nächsten Verkäufer vorher lieb fragen ob er mich betrügen will....

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Sanimeister ):
Ich werde aber deiner Meinung nach zu urteilen den nächsten Verkäufer vorher lieb fragen ob er mich betrügen will....

Nun warum redet man immer gleich von Betrug, hier kommt bestenfalls unter Umständen die Sachmängelhaftung zum tragen, jedoch ist das schon bei einem altem Auto eine schwammige Sache, ob wegen der Microschalter dies doch nicht altersbedingter Verschleiß ist.
In den Preislagen wo man sich ein Auto sucht, wird man immer eine oder andere Kröte schlucken müssen, das sind keine Neuwagen. Wenn man sich selbst mit Autos nicht auskennt, fährt man vor dem Kauf zum Dekra oder TÜV und lässt einen Gebrauchtwagencheck machen, kostet ein wenig, und man wird auch gleich feststellen, es gibt kein Auto in der Klasse ohne Verschleiß oder kleineren Mängeln.
Und wenn man immer von Betrug reden würde, dann sollte man sich einen Neuwagen kaufen, aber selbst ein 80.000€ Neuwagen birgt die Gefahr, siehe den Dieselskandal.

0x Hilfreiche Antwort

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